mein Lebenspartner ist EU-Ausländer (Pole) mit Wohnsitz in Deutschland und als Kleinunternehmer hier selbstständig.
Da er hier in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat Krankenversichert war, greift für ihn doch die Versicherungspflicht spätestens zum 01.01.2009?! Wenn ich alles richtig kapiert habe, besteht für ihn auch nur die Möglichkeit in eine PKV einzutreten? Oder kann er auch einer GKV als freiwilliges Mitglied beitreten?
Kann die KK in diesem Fall, die Beiträge rückwirkend vom 01.04.2007 fordern?
Darf eine PKV ihm den Basistarif verweigern oder die Aufnahme ablehnen?
Wie sieht es aus, wenn er in seinem Heimatland eine KV hat und sein Erwerbseinkommen aber in Deutschland ist? Ist dann nicht die Versicherungspflicht für Deutschland erfüllt?

Ich hoffe, es kann jemand Licht in das momentane dunkelgrau bringen.
Vielen Dank für die Hilfe