freiwilliger Beitrag für Sozialhilfeempfänger

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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wimmerl
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freiwilliger Beitrag für Sozialhilfeempfänger

Beitragvon wimmerl » 11.09.2008, 08:57

Kann mir bitte jemand sagen, wie der freiwillige Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird, bei Personen, die eine kleine Rente bekommen und zusätzlich Sozialhilfe.

Ich dachte immer, in diesen fällen wird von der Mindestbemessungsgrundlage ausgegangen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.09.2008, 12:58

Das hat die KV in der Satzung zu regeln.

Klar ist gibt es Mindestbemessungsgrundlage, die derzeit 828,33 Euro beträgt.

Aber die meisten Sozialhilfeträger haben doch Vereinbarungen mit den Krankenkasse, wie die Sozialhilfebezieher einzustufen sind. Da gibt es schon teilweise anderere beitragspflichtige Einnahmen.

Da musst Du mal deinen Oberboss fragen!!!!

wimmerl
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Beitragvon wimmerl » 11.09.2008, 13:13

vielen Dank für die Antwort


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