Frau schwanger, Arbeitsvertrag endet nach geburt,GKV veriche
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Frau schwanger, Arbeitsvertrag endet nach geburt,GKV veriche
Hallo,
meine Frau ist GKV versichert, Ihr Arbeitsvertrag endet 1-2 Monate nach der geburt des Kindes.
Ist die GKV wärend des Erziehungsurlaubes weiter von bestand?
Wenn ja. wärend des Elterngeldes oder auch bis zu den 3 jahren?
Bei mir kann ich sie derzeit nicht mitversichern, da selbstständig und sie eine Imunschwäche hat, welche bei der PKV mit HIV gleichgestellt wird und somit aufnahme verweigert.
(Ja ich weiß, selber schuld wer PKV ist- aber als selbstständiger???)
Danke im Voraus für Eure Informationen!
meine Frau ist GKV versichert, Ihr Arbeitsvertrag endet 1-2 Monate nach der geburt des Kindes.
Ist die GKV wärend des Erziehungsurlaubes weiter von bestand?
Wenn ja. wärend des Elterngeldes oder auch bis zu den 3 jahren?
Bei mir kann ich sie derzeit nicht mitversichern, da selbstständig und sie eine Imunschwäche hat, welche bei der PKV mit HIV gleichgestellt wird und somit aufnahme verweigert.
(Ja ich weiß, selber schuld wer PKV ist- aber als selbstständiger???)
Danke im Voraus für Eure Informationen!
Hallo,
während des Bezuges von Elterngeld bleibt deine Frau beitragsfrei in der GKV versichert.
Mehr Infos zur Elternzeit gibt es hier
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publika ... 89272.html
Gruß
Frank
während des Bezuges von Elterngeld bleibt deine Frau beitragsfrei in der GKV versichert.
Mehr Infos zur Elternzeit gibt es hier
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publika ... 89272.html
Gruß
Frank
Zuletzt geändert von Frank am 11.09.2008, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
Öhm, Frank, passt das wohl?
Ich sage immer, Äpfel sind nicht gleich Birnen!
Wer kann denn überhaupt Elternzeit nehmen. Elternzeit kann nur derjenige nehmen, der sich in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung befindet. Und das ist bei Jens nur 1- 2 Monate nach der Entbindung. Also kann sie auch nur max. 1 - 2 Monate Elternzeit nehmen.
Aber die Beitragsfreiheit richtet sich hier auch nach § 224 SGB V.
Ich gehe nämlich davon aus, das die Holde Elterngeld erhalten wird. Und für die Dauer des Elterngeldes ist sie ebenfalls beitragsfrei versichert. Allerdings mit der kleinen feinen Einschränkung, dass das Elterngeld nur 1 bzw. 2 Jahre gewährt wird.
Elternzeit hingegen kann man 3 Jahre nehmen. Da sind schon Unterschiede.
Ich sage immer, Äpfel sind nicht gleich Birnen!
Wer kann denn überhaupt Elternzeit nehmen. Elternzeit kann nur derjenige nehmen, der sich in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung befindet. Und das ist bei Jens nur 1- 2 Monate nach der Entbindung. Also kann sie auch nur max. 1 - 2 Monate Elternzeit nehmen.
Aber die Beitragsfreiheit richtet sich hier auch nach § 224 SGB V.
Ich gehe nämlich davon aus, das die Holde Elterngeld erhalten wird. Und für die Dauer des Elterngeldes ist sie ebenfalls beitragsfrei versichert. Allerdings mit der kleinen feinen Einschränkung, dass das Elterngeld nur 1 bzw. 2 Jahre gewährt wird.
Elternzeit hingegen kann man 3 Jahre nehmen. Da sind schon Unterschiede.
Hallo Rossi,
so habe ich es in der Broschüre, die frank empfohlen hat auch gelesen.
Aber damit bin ich komplett zufrieden denn:
2Jahre halbes elterngelt + amschließend 1 jahr Arbeitslosengelt = 3 jahre
Das Kind wird aber mit 2,5 -3 jahren in den Kindergarten kommen und meine Frau will dann auch wieder zumindest teilzeit arbeiten- und somit würde sie lückenlos GKV- Versichert bleiben oder?
Somit ist mir damit sehr geholfen!
so habe ich es in der Broschüre, die frank empfohlen hat auch gelesen.
Aber damit bin ich komplett zufrieden denn:
2Jahre halbes elterngelt + amschließend 1 jahr Arbeitslosengelt = 3 jahre
Das Kind wird aber mit 2,5 -3 jahren in den Kindergarten kommen und meine Frau will dann auch wieder zumindest teilzeit arbeiten- und somit würde sie lückenlos GKV- Versichert bleiben oder?
Somit ist mir damit sehr geholfen!
Passe aber auf, wenn die Holde sich nach 2 Jahren arbeitslos meldet und ALG I beantragt.
Um diese Leistung erhalten zu können, setzt dieses voraus, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. D. h. die Agentur wird explizit nach einer vorhandenen Kinderbetreuung fragen. Ist diese nicht vorhanden, dann gibt es kein ALG I.
Um diese Leistung erhalten zu können, setzt dieses voraus, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. D. h. die Agentur wird explizit nach einer vorhandenen Kinderbetreuung fragen. Ist diese nicht vorhanden, dann gibt es kein ALG I.
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- Postrank7
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[quote="JensH1971"]Hallo Frank,
danke für die schnelle Antwort, klingt ja gut.
Also muss ich nur unser kind entweder bei der privaten oder bei der Gesetzlichen- gegen Beitrag versichern.[/quote]
Hallo Jens,
als Selbstständiger nicht in jedem Fall.
Bitte bei der Kasse der Frau ein Überprüfung machen lassen ob Beitragsfrei Familoienversicherung machbar ist.
Gruß
danke für die schnelle Antwort, klingt ja gut.
Also muss ich nur unser kind entweder bei der privaten oder bei der Gesetzlichen- gegen Beitrag versichern.[/quote]
Hallo Jens,
als Selbstständiger nicht in jedem Fall.
Bitte bei der Kasse der Frau ein Überprüfung machen lassen ob Beitragsfrei Familoienversicherung machbar ist.
Gruß
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Ich weill ja hier keine ...
JensH1971 hat geschrieben:Hallo DKV,
ist nicht machbar, da ich über der bemessungsgrenze bin- knapp aber drüber
Korinthen absondern, aber wenn du schon schreibst "knapp", kommt es schon darauf an: Liegst du knapp über der Entgeltgrenze (4.012,50) oder bloss "knapp" über der Bemessungsgrenze (3.600)?
Im letzteren Fall könnte bzw. würde es nämlich für die Familienversicherung des Kleinen in der mütterlichen GKV reichen.
Es gibt kaum zwei andere Begriffe, die so gerne mit einander verwechselt werden - mit stets wachsender Begeisterung - und das mehr als 5 Jahre nach Ulla's erstem Sündenfall

Gruß von
Gerhard
Hallo GS über die 3600, hmm heißt also ich sollte versuche eien familenversicherung bei meiner Frau fürs kind zu bekommen- danke
Aber GS wegen den Korinthen- Woher soll man das alles als werdende Eltern wissen? Es sagt ja kaum einer etwas und über worauf man achten mus und was einem zusteht ist auch sehr schwer in erfahrung zu bringen.
Aber GS wegen den Korinthen- Woher soll man das alles als werdende Eltern wissen? Es sagt ja kaum einer etwas und über worauf man achten mus und was einem zusteht ist auch sehr schwer in erfahrung zu bringen.
Über 3600, aber nicht über 4012,50?
Hallo Jens,
mit den 'Korinthen' habe ich natürlich nicht auf Dich gezielt, sondern eher auf die, die schon seit den besagten "fast 6 Jahren" damit umgehen wie ein Automechaniker, der unverdrossen die Lichtmaschine mit der Batterie verwechselt.
- wenn vielleicht auch nicht beim Einbau, denn spätestens da merkt er den Unterschied.
Und wie sich's zeigt, kommt es genau auf den Unterschied an: Wenn also dein Gesamteinkommen zwar über 3.600, abern nicht über 4012,50 €auf den Monat umgerechnet einzustufen ist, kann deine gesetzlich versicherte Frau Familienversicherung für Euer Kind beantragen. Der Kasse müsst ihr dann allerdings deine Einkünfte deklarieren - ist meist nur Angabe in einem Fragebogen.
Achtung: Sobald das Einkommen die Entgeltgrenze übersteigt, müsst ihr das der Kasse unaufgefordert anzeigen, spätestens aber mit dem nächstfolgenden Fragebogen (mindestens einmal jährlich). Dann endet die Familienversicherung, ggf. auch rückwirkend,und das Kind ist gegen beitrag zu versichern. Also- im Auge behalten!
Wie bei "Columbo" noch eine letzte Frage, die es aber in sich hat: Warst du am 31.12.2002 (also vor fast 6 Jahren)
a) Arbeitnehmer?
b) mit Arbeitsentgelt > 40.500 €?
c) privat vollversichert?
Nur wenn du alle drei Fragen mit "ja" beantworten musst, kannst du alles vergessen, und es gilt für dich als maßgeblicher Wert nicht die 4012,50, sondern die 3600 als die so genannte besondere Entgeltgrenze, die "zufällig" genau so hoch ist wie die Bemessungsgrenze.
Lass wieder von dir lesen.
Gruß von
Gerhard
mit den 'Korinthen' habe ich natürlich nicht auf Dich gezielt, sondern eher auf die, die schon seit den besagten "fast 6 Jahren" damit umgehen wie ein Automechaniker, der unverdrossen die Lichtmaschine mit der Batterie verwechselt.

Und wie sich's zeigt, kommt es genau auf den Unterschied an: Wenn also dein Gesamteinkommen zwar über 3.600, abern nicht über 4012,50 €auf den Monat umgerechnet einzustufen ist, kann deine gesetzlich versicherte Frau Familienversicherung für Euer Kind beantragen. Der Kasse müsst ihr dann allerdings deine Einkünfte deklarieren - ist meist nur Angabe in einem Fragebogen.
Achtung: Sobald das Einkommen die Entgeltgrenze übersteigt, müsst ihr das der Kasse unaufgefordert anzeigen, spätestens aber mit dem nächstfolgenden Fragebogen (mindestens einmal jährlich). Dann endet die Familienversicherung, ggf. auch rückwirkend,und das Kind ist gegen beitrag zu versichern. Also- im Auge behalten!
Wie bei "Columbo" noch eine letzte Frage, die es aber in sich hat: Warst du am 31.12.2002 (also vor fast 6 Jahren)
a) Arbeitnehmer?
b) mit Arbeitsentgelt > 40.500 €?
c) privat vollversichert?
Nur wenn du alle drei Fragen mit "ja" beantworten musst, kannst du alles vergessen, und es gilt für dich als maßgeblicher Wert nicht die 4012,50, sondern die 3600 als die so genannte besondere Entgeltgrenze, die "zufällig" genau so hoch ist wie die Bemessungsgrenze.
Lass wieder von dir lesen.
Gruß von
Gerhard
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- Kontaktdaten:
[quote="JensH1971"]DKV - was ist bei dir wohlhaben?
Nimm die Steuer weg + laufende Kosten und du bist nicht wohlhabend.
Zum leben bleiben mir (wegen belastungen duch die firma) für alle zusammen auch nur 600-800€/ Monat[/quote]
Also doch nur ein normalsterblicher Selbsständiger
Letzten Steuerbescheid nehmen zur Kasse der Frau und eine mögliche Familienversicherung prüfen lassen.
Wir können ohne genaue Kenntnis deines Einkommens nur raten
Gruß
Nimm die Steuer weg + laufende Kosten und du bist nicht wohlhabend.
Zum leben bleiben mir (wegen belastungen duch die firma) für alle zusammen auch nur 600-800€/ Monat[/quote]
Also doch nur ein normalsterblicher Selbsständiger

Letzten Steuerbescheid nehmen zur Kasse der Frau und eine mögliche Familienversicherung prüfen lassen.
Wir können ohne genaue Kenntnis deines Einkommens nur raten

Gruß
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