Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin in der PKV versichert, da ich oberhalb der BBG verdiene. Mein Mann verdient unterhalb der BBG.
Nun bin ich Schwanger ( dies ist kein Problem, sondern gewollt ) und habe einige Fragen:
1.)Wenn ich im Mutterschutz / Elternzeit gehe ( will ca. 2 Jahre zu hause bleiben ) muss ich die Beiträge zu meiner PKV aus eigener Tasche bezahlen, richtig? Obwohl ich kein Einkommen habe, sondern nur Elterngeld ( welches unterhalb der BBG liegen wird ) !?! Oder bin ich dann Familienversichert über meinen Mann, der jetzt schon unterhalb der BBG verdient !!!
2.)Wo wäre das Kind versichert ? Da mein Mann ja unter der BBG verdient und ich ja nur Elterngeld bekomme und damit eigentlich auch unter der BBG bekomme.
3.)Angenommen ich reduziere meine Wochenarbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen und verdiene ab sofort mtl. Unterhalb der BBG, komme ich dann wieder in die GKV ?
3b.) Wie wird dies berechnet ? Da ich z.B. Quartalszahlung erhalte und in diesen Monaten vielleicht wieder leicht drüber verdienen könnte. Wird bei mir nur das komplette Jahr 2008 ( Kalenderjahr ) betrachtet oder reicht es wenn ich ab jetzt nachweisen kann, das ich absofort auf ein Jahr ( 10.2008-10.2009 – lfd. Jahr ) unterhalb der BBG bleiben würde. Oder wird nur ein Monat ( 10.2008 ) betrachtet und die Quartalszahlungen spielen keine rolle.
Ich hoffe das Ihr mir bei der einen oder anderen Fragen helfen könnt. Bisher habe ich nur einige insich widersprüchliche Antworten bekommen. Daher bitte keine „ ich glaube“ Antworten.
Vielen Dank für die Hilfe !!!
Noch offene Fragen zum Thema PKV --> GKV bei Schwangeren
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Sind aber wieder viele Fragen.
Wir sollten demnächst ein Büro mit einer offenen Sprechzeit eröffnen.
100 %-tig richtig!!! Du musst selber löhnen. Die private KV ist eben nicht einkommesabhängig. Jenes gibt es nur im Bereich der gesetzlichen KV, da man dort von einer Solidargemeinschaft redet.
Nein, diese Lücke hat der Gesetzgeber schon vor Jahren erkannt und den § 10 SGB V entsprechend ergänzt:
" § 10 Abs. 1 SGB V ..... Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren"
Also, keine Chance.
Beim Ehemann und zwar kostenlos in der Solidargemeinschaft
Ja du wirst versicherungspflichtig in der GKV; hast aber auch gleichzeitig die Möglichkeit Dich auf Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien um in der privaten KV zu bleiben. Wirst Du vermutlich nicht machen, oder?!?!
Die Fragen zu 3 kann ich Dir nur mit "ich glaube" beantworten. Von daher lasse ich es. Es gibt hierzu ein schönes Rundschreiben der Spitzenverbände der KV´en. Dort steht alles drinne. Du musst beim AOK Bundesverband "Firmenservice" - "Rundschreiben" - "2007" gucken.
Wir sollten demnächst ein Büro mit einer offenen Sprechzeit eröffnen.
muss ich die Beiträge zu meiner PKV aus eigener Tasche bezahlen, richtig?
100 %-tig richtig!!! Du musst selber löhnen. Die private KV ist eben nicht einkommesabhängig. Jenes gibt es nur im Bereich der gesetzlichen KV, da man dort von einer Solidargemeinschaft redet.
Oder bin ich dann Familienversichert über meinen Mann, der jetzt schon unterhalb der BBG verdient !!!
Nein, diese Lücke hat der Gesetzgeber schon vor Jahren erkannt und den § 10 SGB V entsprechend ergänzt:
" § 10 Abs. 1 SGB V ..... Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren"
Also, keine Chance.
Wo wäre das Kind versichert ?
Beim Ehemann und zwar kostenlos in der Solidargemeinschaft
Angenommen ich reduziere meine Wochenarbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen und verdiene ab sofort mtl. Unterhalb der BBG, komme ich dann wieder in die GKV ?
Ja du wirst versicherungspflichtig in der GKV; hast aber auch gleichzeitig die Möglichkeit Dich auf Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien um in der privaten KV zu bleiben. Wirst Du vermutlich nicht machen, oder?!?!
Die Fragen zu 3 kann ich Dir nur mit "ich glaube" beantworten. Von daher lasse ich es. Es gibt hierzu ein schönes Rundschreiben der Spitzenverbände der KV´en. Dort steht alles drinne. Du musst beim AOK Bundesverband "Firmenservice" - "Rundschreiben" - "2007" gucken.
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- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
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Hallo S.R
.)Wenn ich im Mutterschutz / Elternzeit gehe ( will ca. 2 Jahre zu hause bleiben ) muss ich die Beiträge zu meiner PKV aus eigener Tasche bezahlen, richtig?
Im Prinzip richtig, es gibt aber Gesellschaften und Tarife in denen es für diesen Fall Sonderregelungen geben kann.
Also unbedingt die Gesellschaft kontaktieren und diesbezüglich befragen.
Gruß
.)Wenn ich im Mutterschutz / Elternzeit gehe ( will ca. 2 Jahre zu hause bleiben ) muss ich die Beiträge zu meiner PKV aus eigener Tasche bezahlen, richtig?
Im Prinzip richtig, es gibt aber Gesellschaften und Tarife in denen es für diesen Fall Sonderregelungen geben kann.
Also unbedingt die Gesellschaft kontaktieren und diesbezüglich befragen.
Gruß
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