Vorher Familienversichtert, jetzt ohne KV

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rantamtam
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Vorher Familienversichtert, jetzt ohne KV

Beitragvon rantamtam » 16.09.2008, 16:38

Hi, brauche dringend Hilfe.

Zu meiner Situation:
Ich bin 23 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern. Habe diesen Sommer eine schulische Ausbildung abgeschlossen und bin seitdem arbeitslos. Vor kurzem meldete sich die Krankenkasse bei mir, dass ich nicht mehr versichert sei und ich mich arbeitslos melden solle.
Also bin ich zum Arbeitsamt und hab mich arbeitslos gemeldet.
Anspruch auf ALG I habe ich nicht, da meine Ausbildung eine schulische war. ALG II möchte ich nicht beantragen, da ich einerseits nicht von der Arge abhängig sein möchte und andererseits wohne ich ja noch bei meinen Eltern.
D.h. ich kann dort kostenlos wohnen/essen ...
Hatte vor einen 400€ Job zu machen, da das Geld für mich völlig reichen würde und ich somit den Staat nicht anbetteln würde.

Naja jedenfalls war das Thema für mich mit dem Arbeitslosmelden dann erledigt. Rief aus Neugier bei der Krankenkasse an um mich zu vergewissern, dass ich krankenversichert bin. Aussage von denen: nein, sind sie nicht, das Arbeitsamt muss bei uns einen Antrag stellen. :shock:

Ich hab absolut keinen Plan vom Thema Krankenversicherung. Ich bin jetzt nicht krankenversichert. Muss ich mich privat versichern? Bin ich andernfalls nur Krankenversichert, wenn ich ALG I oder ALG II bekomme oder wie läuft das? Zur Zeit habe ich kein Einkommen, habe aber wie gesagt vor, einen 400 € Job zu machen.

Was soll ich tun?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.09.2008, 20:33

hi rantamtam
eine Krankenversicherung vom Arbeitsamt gibt es nur bei Leistung vom Amt. Ab einem Einkommen von 401 Euro spricht man von einem Sozialversicherungspflichtigen Job und wird über den Arbeitgeber angemeldet.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.09.2008, 21:00

Wobei die Aussage der KV, dass Du derzeit nicht krankenversichert bist, pottfalsch ist.

Da Du offensichtlich seit Sommer keine Krankenversicherung hast, bist Du kraft Gesetzes bei Deiner letzten Krankenkasse schon längst wieder pflichtversichert. Es ist die sog. Pflichtversicherung der bisher Nichtversicherten.

Damit hat die Krankenkasse natürlich auch einen Beitragsanspruch.

Also, ich würde Dir empfehlen im Schweinsgalopp zur KV und die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu regeln.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!!!

rantamtam
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Beitragvon rantamtam » 17.09.2008, 15:23

Also ich hatte gestern bei der KV angerufen und die sagen ich sei seit meinem 23. Geburtstag nicht mehr krankenversichert, und zwar seit Januar. Gemeldet haben sie sich bei mir allerdings erst im August. Ich nehme mal an, dass das daran liegt, dass ich eine schulische Ausbildung ohne Einkommen gemacht habe.
Bin mit der Situation überfordert, wie gesagt ich kenne mich in diesem Gebiet überhaupt nicht aus.

Damit hat die Krankenkasse natürlich auch einen Beitragsanspruch.

Das ist ja das kuriose, die KV hat sich nicht ein einziges mal bei mir gemeldet und irgendwas gefordert. Ich habe nicht ein einziges Schreiben von denen bekommen. Der einzige Kontakt, den ich je mit meiner KV hatte war ein Anruf von denen im August, wo ein netter Herr gesagt hat ich solle mich zitat "arbeitslos melden damit ich wieder krankenversichert bin" ... Ich steig da einfach nicht durch.

hi rantamtam
eine Krankenversicherung vom Arbeitsamt gibt es nur bei Leistung vom Amt. Ab einem Einkommen von 401 Euro spricht man von einem Sozialversicherungspflichtigen Job und wird über den Arbeitgeber angemeldet.
Gruß


Also wenn ich das richtig verstehe, müsste ich mich bei einem Einkommen unter 400€ privat versichern. Ab 401 € versichert mich zur Hälfte mein Arbeitgeber und zur anderen Hälfte ich selbst. Korrekt?

Soll ich jetzt zu meiner KV gehen wie von Rossi vorgeschlagen oder soll ich zum Arbeitsamt gehen um das mit denen zu klären? Scheinbar habe ich aber bei denen keinen Anspruch wenn ich weder ALGI noch ALGII bekomme/will.

Danke an die, die geantwortet haben und an die im vorraus die noch antworten werden.


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