Frühest mögliche Kündigung GKV

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kalli
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Frühest mögliche Kündigung GKV

Beitragvon kalli » 18.09.2008, 14:09

Wir beschäftigen momentan einen Werksstudenten, der Lehramt studiert und bei einer GKV freiwillig versichert ist. Im Februar des kommenden Jahres wird er sein Referendariat beginnen und muss sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Normalerweise besteht nach der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Versicherungsschutz der GKV einen Monat fort. Wie sieht das für den Studenten aus? Könnte er seine Versicherung schon für Ende Dezember 2008 kündigen, ist im Januar 2008 noch "nachversichert" und ab 01.02.09 wieder über die private KV versichert? Oder muss er zwingend bis zum 31.01.09 in der GKV versichert bleiben?

Danke für die Antworten vorab!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.09.2008, 22:39

Hi Kalli, die Nachversicherungszeit von einem Monat dient anderen Zwecken nicht um einen Monat Krankenversicherung für Lau zu erhalten :-).
Ab Februar kann, darf er sich möglicherweise, wenn es sein Gesundheitszustand erlaubt privat versichern, er muss keinesfalls.
So wie es aussieht endet die Beschäftigung Werkstudent bereits im Dezember :-) dann muss er sich bis zum referedariat freiwillig versichern oder einen 100% Pkv Schutz erlangen..dass sollte er auch tun da ein Lückenloser Übergang erforderlich ist.
Gruß

kalli
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Beitragvon kalli » 19.09.2008, 08:06

Danke für die Antwort. Habe ich mir auch gedacht, ich wollte nur sichergehen und mal nachfragen.


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