Dauerhafte Rückkehr in GKV / Elternzeit Unterschreitung JAEG

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visionbawue
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Dauerhafte Rückkehr in GKV / Elternzeit Unterschreitung JAEG

Beitragvon visionbawue » 18.09.2008, 14:27

Hallo Experten,

Ausgangslage:
Verheiratet, 3 Kinder, bin z. Zt. Alleinverdiener und seit 10 Jahren in PKV (meine Kinder auch), habe andere Erwartungen an die Gesundheitsreform gehabt, erwäge deshalb Rückkehr in GKV
Bitte keine politischen oder sonstigen Meinungen posten, sondern sachdienliche Hinweise zu den Fragen. Danke :lol:

Frage 1) Wenn ich 2009 unterjährig ca. ab Mai 1 Jahr in Elternzeit gehe und meine Arbeitszeit, d.h. auch mein Gehalt soweit reduziere, dass ich unter die JAEG falle, tritt sofortige Versicherungspflicht ein und ich würde (zunächst) ab Eintritt der Elternzeit über die GKV pflichtversichert.

Korrekt?

Wird die JAEG dabei pro Zeitjahr oder pro Kalenderjahr gerechnet?
Fallen folgende Einnahmen unter das Einkommen, welches zur JAEG gerechnet wird?

- Prämienzahlung (am Jahresende, lt. Arbeitsvertrag leistungsabhängig)
- Altersvorsorge (ich hätte die Möglichkeit, temporär mehr AV-Beiträge zu zahlen)

Frage 2) Muß ich meine PKV kündigen, bzw. habe ich ein Sonderkündigungsrecht durch die Elternzeit?

Frage 3) Wieviel darf ich in 2009 verdienen, bzw. welche JAEG gilt für mich, da ich schon vor 2002 PKV war?

Frage 4) Welche Vorraussetzungen muß ich erfüllen, um dauerhaft in der GKV zu verbleiben?
Müsste ich dieser 24 Monate angehören, d.h. mindestens 2 Jahre unter der JAEG bleiben, damit nicht erneut ein Zwangswechsel in die PKV erfolgt, wenn ich früher die JAEG erreiche oder genügen die 12 Monate für einen Anspruch auf eine freiwillige Mitgliedschaft? Wenn ja worin begründet sich dieser Anspruch

"...Die Mitgliedschaft in der GKV kann
von Pflichtversicherten als freiwillig weitergeführt werden, wenn direkt vor Ende der Pflichtversicherung eine gesetzliche Mitgliedschaft von zwölf Monaten besteht oder wenn innerhalb der letzen fünf Jahre eine gesetzliche Mitgliedschaft von 24 Monaten nachgewiesen werden kann."


Es heißt ja "kann"
D.h. könnte man im Umkehrschluß nicht folgern, der andere Vertragspartner (in dem Fall die GKV) muß die Mitgliedschaft nicht freiwillig weiterführen, wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht zutrifft?


Frage 5) Was passiert, wenn ich meine PKV gekündigt habe und bereits früher die JAEG (z.B. nach einem Jahr) überschreite? Bin ich dann nicht versichert?

Frage 6) Vielleicht ändert sich die Gesetzeslage ja zwischenzeitlich wieder. Kann ich meine PKV quasi als Anwartschaft möglichst beitragsfrei weiterlaufen lassen?

Danke für alle Infos
Gruß Vision

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.09.2008, 22:33

Mist, ich darf nicht antworten :-)

Bitte keine politischen oder sonstigen Meinungen posten, sondern sachdienliche Hinweise zu den Fragen. Danke

GS
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Hallo Experte

Beitragvon GS » 19.09.2008, 00:49

bei so vielen Fragen fängt man am besten von hinten nach vorne an;

6.1) ja, bestimmt - Vorsicht, hier wird es politisch. 6.2) nein

5.) Dass das nicht passiert, liegt in deiner Hand.

4.) "Kann" heißt "kann". Der § sagt dir, was du kannst. Er äußert sich nicht dazu, was dein "Vertragspartner" kann. Wenn du das verstehen kannst, kannst du damit auch umgehen.

3.) Da sieht es schlecht aus, aber es kommt nicht darauf an, was du vor 2002 warst, sondern darauf, was du genau am 31.12.2002 warst. Wenn "PKV-versicherter Arbeitnehmer mit anrechenbaren Bezügen > 40500 € " dann ist es die kleine Entgeltgrenze.

2.) Du musst nicht, aber du kannst.

1.) "Sofort" weiß ja niemand, ob "ca. 1 Jahr" auch Fakt ist. Das müsste schon vertraglich (AG/AN) gefixt werden. Und ob der AG bereit ist, auch den Auslauf dieser Gehaltskürzung zu einem dem AN beliebigen Zeitpunkt zu unterschreiben, und zwar "sofort"?

Die Antworten auf die übrigen Fragen unter 1.) beantwortet am besten derjenige, der den Aufnahmeantrag in die Krankenkasse deiner Wahl entgegen nimmt, denn der muss ja auch dafür gerade stehen, dass nichts daneben geht. Ihm kannst du deinen Arbeitsvertrag zeigen, das geht hier im Net natürlich nicht - rein technisch kein Problem, aber raten würde ich dazu nicht.

Auch wenn das folgende "politisch oder sonstig" verstanden werden könnte: Vor dem "Deal" mit dem AG und mit der Krankenkasse würde ich noch mal mit dem Kinderarzt sprechen, um zu erfahren, was dann noch geht und was evtl. nicht mehr geht. Die Krankenkasse ist für diese Frage nicht der richtige Gesprächspartner, denn da geht natürlich alles.

Was hält denn deine Frau von der ganzen Angelegenheit?

Grüße von
Gerhard

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Beitragvon visionbawue » 19.09.2008, 08:39

Hallo Gerhard,

es wäre nett, wenn ich zu den Fragen ein klein wenig mehr Hintergrundinfo erhalten könnte

Zu 6b) Weshalb nicht?

Zu 2.) Wenn ich nicht kündige, welche Möglichkeiten habe ich dann noch?

Zu 1) Konkret: Wenn ich ab 1.5.2009 für ein Jahr in Elternzeit gehe:

Durch die Elternzeit habe ich ja praktisch die Möglichkeit, während dieses Zeitraums (und evtl. darüber hinaus) meine Arbeitszeit und damit mein Gehalt zu reduzieren und damit pflichtversichert zu werden. Anschließend greift der Paragraph mit den 12 Monaten und ich kann mich wieder freiwillig bei einer GKV versichern inkl. Mitversicherung aller Familienmitglieder.
Nach den 12 Monaten spielt das Gehalt doch für die KV-Frage keine Rolle mehr, da direkt vorher eine gesetzliche Mitgliedschaft von 12 Monaten durch die Pflichtversicherung vorhanden war oder irre ich?

Deshalb hier nochmals die Bitte um Beantwortung ZEITJAHR oder KALENDERJAHR für JAEG? Bei Kalenderjahr müsste ich die Elternzeit eben evtl. früher beginnen lassen.

Z. Zt. werden m.E. alle Kinder beim Kinderarzt nahezu gleich behandelt, z.B. werden alle Ux + Impfungen von den Gesetzlichen für Kinder auch bezahlt.

Meine Frau möchte eigentlich (z. Zt. jedenfalls) nicht arbeiten, deshalb müsste ich sie ja auch anschließend selbst versichern, wenn nicht ich sondern sie die Elternzeit in Anspruch nimmt.

Z. Zt. ist sie noch über die GKV über die erste Elternzeit versichert

Danke und Gruß von
Andreas

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Beitragvon E.Kacmaz » 19.09.2008, 10:37

visionbawue hat geschrieben:Hallo Gerhard,

es wäre nett, wenn ich zu den Fragen ein klein wenig mehr Hintergrundinfo erhalten könnte

Zu 6b) Weshalb nicht?

Zu 2.) Wenn ich nicht kündige, welche Möglichkeiten habe ich dann noch?

Zu 1) Konkret: Wenn ich ab 1.5.2009 für ein Jahr in Elternzeit gehe:

Durch die Elternzeit habe ich ja praktisch die Möglichkeit, während dieses Zeitraums (und evtl. darüber hinaus) meine Arbeitszeit und damit mein Gehalt zu reduzieren und damit pflichtversichert zu werden. Anschließend greift der Paragraph mit den 12 Monaten und ich kann mich wieder freiwillig bei einer GKV versichern inkl. Mitversicherung aller Familienmitglieder.
Nach den 12 Monaten spielt das Gehalt doch für die KV-Frage keine Rolle mehr, da direkt vorher eine gesetzliche Mitgliedschaft von 12 Monaten durch die Pflichtversicherung vorhanden war oder irre ich?

Deshalb hier nochmals die Bitte um Beantwortung ZEITJAHR oder KALENDERJAHR für JAEG? Bei Kalenderjahr müsste ich die Elternzeit eben evtl. früher beginnen lassen.

Z. Zt. werden m.E. alle Kinder beim Kinderarzt nahezu gleich behandelt, z.B. werden alle Ux + Impfungen von den Gesetzlichen für Kinder auch bezahlt.

Meine Frau möchte eigentlich (z. Zt. jedenfalls) nicht arbeiten, deshalb müsste ich sie ja auch anschließend selbst versichern, wenn nicht ich sondern sie die Elternzeit in Anspruch nimmt.

Z. Zt. ist sie noch über die GKV über die erste Elternzeit versichert

Danke und Gruß von
Andreas


Kurze Frage noch... wie alt bist Du?

:D

GS
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Beitragvon GS » 19.09.2008, 19:45

visionbawue hat geschrieben:Zu 6b) Weshalb nicht?

Das "Nein" galt für eine beitragsfreie Anwartschaftsvers. wegen Vericherungspflicht. Ansonsten ist die vorübergehende Versicherungspflicht eine der klassischen Tatbestände, um die Anwarschaft auf die alten Rechte aus einer Vollversicherung mit einer Anwartschaftsvers. zu konservieren. Insoweit also "ja".

Zu 2.) Wenn ich nicht kündige, welche Möglichkeiten habe ich dann noch?


Zu 1) Konkret: Wenn ich ab 1.5.2009 für ein Jahr in Elternzeit gehe: Durch die Elternzeit habe ich ja praktisch die Möglichkeit, während dieses Zeitraums (und evtl. darüber hinaus) meine Arbeitszeit und damit mein Gehalt zu reduzieren und damit pflichtversichert zu werden. Anschließend greift der Paragraph mit den 12 Monaten und ich kann mich wieder freiwillig bei einer GKV versichern inkl. Mitversicherung aller Familienmitglieder.

Ja - ich hatte nur keine Lust, das alles selbst hinzuschreiben ;-)
Nach den 12 Monaten spielt das Gehalt doch für die KV-Frage keine Rolle mehr, da direkt vorher eine gesetzliche Mitgliedschaft von 12 Monaten durch die Pflichtversicherung vorhanden war oder irre ich?

Nein - kein Irrtum - Gesetzesänderung natürlich vorbehalten.

Deshalb hier nochmals die Bitte um Beantwortung ZEITJAHR oder KALENDERJAHR für JAEG? Bei Kalenderjahr müsste ich die Elternzeit eben evtl. früher beginnen lassen.

Zumindest diese Frage soll Dir die aufnehmende Kasse beantworten, am besten schriftlich. Mach die Rechnung nicht ohne den Wirt.

Z. Zt. werden m.E. alle Kinder beim Kinderarzt nahezu gleich behandelt, z.B. werden alle Ux + Impfungen von den Gesetzlichen für Kinder auch bezahlt.

Es geht nicht um die Routine, sondern darum, dass - was niemand hofft - eines der Kinder einmal schwer erkranken sollte, und die Behandlungsmöglichkeiten bzw. kässlich vorgegebener Nichtmöglichkeiten. Das reicht von Medikamenten über Therapien bis hin zur Person des/derjenigen, wer behandelt.
Meine Frau möchte eigentlich (z. Zt. jedenfalls) nicht arbeiten, deshalb müsste ich sie ja auch anschließend selbst versichern, wenn nicht ich sondern sie die Elternzeit in Anspruch nimmt.

Während der Elternzeit wäre sie als zuvor Pflichtversicherte (?) beitragfsfrei in ihrer Kasse, aber irgendwann reißt jede Elternzeit mal ab, und dann nicht mehr - ok.
Z. Zt. ist sie noch über die GKV über die erste Elternzeit versichert.

Habt Ihr - oder bekommt Ihr - Zwillinge?

Wie auch immer - viel familiäres Glück
wünscht Gerhard ...

... und sonst natürlich auch :)

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Danke

Beitragvon visionbawue » 22.09.2008, 08:54

:lol:
Hallo Gerhard,

danke für die konkreten und sachdienlichen Infos.

Zu den evtl. schweren Kinderkrankheiten: Klar wäre ich da über die PKV besser abgesichert, aber das Wesen einer Versicherung ist aus meiner Sicht eben die Frage: "Welches Risiko schätze ich wie hoch ein, möchte ich demnach so und so absichern und wie gestalte ich demnach meine Versicherung" -> Wenn jemand einen 12 Jahre alten Golf noch Vollkasko versichern möchte, ok...
Nun könntest Du sagen, dass die Kinder doch unbedingt das Beste haben müssen und die Gesundheit wesentlich ist. Prinzipiell gebe ich Dir recht, aber ich glaube, wenn ein Kind mal wirklich Leukämie hat, bringt neben der ärztlichen Kunst (die auch für gesetzlich Versicherte in Deutschland ein weltweit betrachtet gutes Niveau bietet) beten mehr als eine ("Delfin")- oder andere Therapie in den USA oder sonstwo (mal abgesehen davon, dass auch die Privaten nicht mehr alles bezahlen).

Da sehe ich so Sachen wie Zahnersatz, bzw. Kiefersachen schon kritischer... aber da könnte man sicher viel diskutieren.

Zur Elternzeit: Wir haben noch was "übrig" vom 3. Kind

Zum Alter: Ich bin Mitte 40

BTW, ich habe noch folgenden Link gefunden der ein ähnliches Thema zum Inhalt hat:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... c_id=36558

Demnach findet die Bewertungen durch den AG jeweils zum Jahresanfang statt.
D.h. am 1.1.2009 (zu diesem Zeitpunkt wäre ich ja noch nicht in Elternzeit) würde er zwar schon wissen, dass ich ab Mai Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, aber die kalendarische JAEG wäre noch nicht erreicht, d.h. ich hätte noch Versicherungsfreiheit.

Ab 1.5. Elternzeit: Eintritt der Pflichtversicherung, da die zeitliche JAEG unterschritten wird.

Die nächste Bewertung wäre dann am 1.1.2010, wobei dann wieder davon auszugehen wäre, dass ich die kalendarische JAEG überschreite und damit wieder von Versicherungsfreiheit auszugehen ist?

Entscheidend ist doch neben den 12 Monaten auch die Meldung vom AG?

Ich werde jedenfalls erstmal mit meiner Personalabteilung reden, bevor ich auf die Krankenkasse meiner Wahl zusteuere oder hat noch jemand einen anderen Tipp, außer einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren?

Danke und liebe Grüße
Vision


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