Hallo,
ich bin Ende des Monats nicht mehr eingeschriebener Student. Damit ist klar: Ich bin dann nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung meiner Krankenkasse.
Ganz wichtig: Habe ich das richtig verstanden, dass ich damit auch nicht länger bei der bisherigen Krankenkasse versichert sein muss? Also, kann ich die Krankenkasse nach Ablauf des Studiums wechseln (da die studentische Versicherung ja sowieso automatisch endet), oder hätte ich dazu eine Wechselfrist berücksichtigen müssen und muss jetzt erst mal dort bleiben?
Ich will mich als Selbständiger freiwillig versichern und habe nun an die Krankenkasse meiner Wahl meinen Antrag geschickt. Gleichzeitig hat mir die alte Krankenkasse einen Schrieb geschickt und mir eine solche freiwillige Versicherung angeboten, nachdem ich mal erwähnt hatte, dass ich mir vorstellen könnte, dort zu bleiben. Unterschrieben habe ich bei der alten Krankenkasse aber nichts.
Also, ich hoffe, der Wechsel klappt so. Kann mir jemand sagen, ob ich das richtig sehe?
Studienende - Krankenkassenwechsel problemlos möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, Du hast schon richtig erkannt, die studentische Pflichtversicherung endet kraft Gesetzes mit dem Ende des Studiums. Damit muss man nicht kündigen, da sie kraft Gesetzes endet.
Wenn Du allerdings als freiwilliges Mitglied der GKV beitreten möchtest, dann bist Du versicherungsberechtigt.
Sowohl Versicherungsberechtigte (Antrag freiw. KV) als auch Versicherungspflichtige (Studentenversicherung) sind mindestens 18 Monate an eine KV gebunden.
Und dann kommt leider das Wirrwarr in § 175 SGB V. Das passt dann nämlich alles nicht mehr.
Warte doch erst einmal ab, was die neue KV macht.
Ein Beispiel aus einem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Kvén sieht es wohl leider anders:
Beispiel 2
Ein Arbeitnehmer ist versicherungspflichtiges Mitglied der Krankenkasse A (Bindungsfrist erfüllt). Beendigung der Beschäftigung und fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.03.2008.
Beginn der Selbständigkeit und Wahl der Krankenkasse B zum 01.04.2008.
Ab 01.04.2008 freiwilliges Mitglied der Krankenkasse B.
Der Krankenkasse A ist eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse B nach Anlage 3 bis zum 31.03.2008 vorzulegen.
Viel Spass, wenn Du eine bisherige köddelanspitzende KV hast, dann geht das Theater nämlich los.
Wenn Du allerdings als freiwilliges Mitglied der GKV beitreten möchtest, dann bist Du versicherungsberechtigt.
Sowohl Versicherungsberechtigte (Antrag freiw. KV) als auch Versicherungspflichtige (Studentenversicherung) sind mindestens 18 Monate an eine KV gebunden.
Und dann kommt leider das Wirrwarr in § 175 SGB V. Das passt dann nämlich alles nicht mehr.
Warte doch erst einmal ab, was die neue KV macht.
Ein Beispiel aus einem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Kvén sieht es wohl leider anders:
Beispiel 2
Ein Arbeitnehmer ist versicherungspflichtiges Mitglied der Krankenkasse A (Bindungsfrist erfüllt). Beendigung der Beschäftigung und fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.03.2008.
Beginn der Selbständigkeit und Wahl der Krankenkasse B zum 01.04.2008.
Ab 01.04.2008 freiwilliges Mitglied der Krankenkasse B.
Der Krankenkasse A ist eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse B nach Anlage 3 bis zum 31.03.2008 vorzulegen.
Viel Spass, wenn Du eine bisherige köddelanspitzende KV hast, dann geht das Theater nämlich los.
Hallo Rossi,
ich danke Dir für Deine nette und prompte Antwort. Ich habe anderweitig auch den Tipp bekommen, noch mal ausdrücklich und sofort zu kündigen. Dann kommt die Kündigung spätestens am 23.9. bei denen an. Das ist mir sicherer, auch wenn das Studium dann sowieso endet.
Eine Bescheinigung der neuen Kasse werde ich aber wohl bis Ende September der alten nicht mehr vorzeigen können. Aber ob das wirklich angeführt werden könnte? Ich weiß nicht, ob der von Dir zitierte Paragraph auch bei jemandem nach Studienende geltend gemacht werden könnte. Meine Krankenkasse hat mir ganz aktuell jedenfalls geschrieben, dass sie sich freuen würden, wenn ich auch weiterhin bei Ihnen versichert bliebe. Die scheinen schon zu wissen, dass ich raus kann.
Bin ich theoretisch eigentlich als Selbständiger nach dem Studium verpflichtet, überhaupt in einer Krankenkasse zu sein? Natürlich will ich das, aber wenn die Pflicht nicht bestehen sollte, dürfte die alte Kasse ja auch nicht verlangen, dass ich eine Mitgliedschaft in einer anderen Kasse
nachweise.
Viele Grüße von mir!
ich danke Dir für Deine nette und prompte Antwort. Ich habe anderweitig auch den Tipp bekommen, noch mal ausdrücklich und sofort zu kündigen. Dann kommt die Kündigung spätestens am 23.9. bei denen an. Das ist mir sicherer, auch wenn das Studium dann sowieso endet.
Eine Bescheinigung der neuen Kasse werde ich aber wohl bis Ende September der alten nicht mehr vorzeigen können. Aber ob das wirklich angeführt werden könnte? Ich weiß nicht, ob der von Dir zitierte Paragraph auch bei jemandem nach Studienende geltend gemacht werden könnte. Meine Krankenkasse hat mir ganz aktuell jedenfalls geschrieben, dass sie sich freuen würden, wenn ich auch weiterhin bei Ihnen versichert bliebe. Die scheinen schon zu wissen, dass ich raus kann.

Bin ich theoretisch eigentlich als Selbständiger nach dem Studium verpflichtet, überhaupt in einer Krankenkasse zu sein? Natürlich will ich das, aber wenn die Pflicht nicht bestehen sollte, dürfte die alte Kasse ja auch nicht verlangen, dass ich eine Mitgliedschaft in einer anderen Kasse
nachweise.
Viele Grüße von mir!
Wir sind hier immer nett und prompt.
Glaube mir, es kommt jetzt darauf an, wie es die bisherige KV sieht!
Wenn Du Glück hast, dann läuft es ohne Probleme.
Hast Du so einen Erbsenzähler bei der bisherigen KV, dann sieht es schlecht aus. Und dann ist auch schon mal klar, dass Du die Kündigungsfristen einhalten musst. Dann kommst Du nicht sofort aus der alten Kv raus.
Es gibt hierzu zwar auch Rechtsprechung des BSG. Aber die passt nicht ganz genau.
Als Selbständiger bist Du definitiv nicht verpflichtet, jetzt der gesetzlichen KV beizutreten. Du könntest auch der privaten KV beitreten. Eine Krankenversicherung musst Du jedoch defintiv nachweisen, sonst wirst Du wieder bei der alten KV versicherungspflichtig.
Wenn Du bspw. 1 Monat privat versichert bist, dann könnte ich Dir die Lösung anhand der BSG-Rechtsprechung präsentieren. Dann kommst Du nämlich so ohne weiteres daraus und kannst ne neue KV wählen.
Wobei mein Gefühl sagt mir (zumindest nach dem BSG-Urteil), dass Du wechseln kannst. Aber dafür möchte ich meinen A..sch nicht hinhalten.
Nach der teleoglischen Auslegung des BSG-Urteil aus Sommer 2007, reicht es aus, wenn bei dem sog. Statuswechsel vorher eine mindest 18 monatige Mitgliedschaft bestanden hat.
Aber wir sind hier keine Mitarbeiter von Bossi.
Glaube mir, es kommt jetzt darauf an, wie es die bisherige KV sieht!
Wenn Du Glück hast, dann läuft es ohne Probleme.
Hast Du so einen Erbsenzähler bei der bisherigen KV, dann sieht es schlecht aus. Und dann ist auch schon mal klar, dass Du die Kündigungsfristen einhalten musst. Dann kommst Du nicht sofort aus der alten Kv raus.
Es gibt hierzu zwar auch Rechtsprechung des BSG. Aber die passt nicht ganz genau.
Als Selbständiger bist Du definitiv nicht verpflichtet, jetzt der gesetzlichen KV beizutreten. Du könntest auch der privaten KV beitreten. Eine Krankenversicherung musst Du jedoch defintiv nachweisen, sonst wirst Du wieder bei der alten KV versicherungspflichtig.
Wenn Du bspw. 1 Monat privat versichert bist, dann könnte ich Dir die Lösung anhand der BSG-Rechtsprechung präsentieren. Dann kommst Du nämlich so ohne weiteres daraus und kannst ne neue KV wählen.
Wobei mein Gefühl sagt mir (zumindest nach dem BSG-Urteil), dass Du wechseln kannst. Aber dafür möchte ich meinen A..sch nicht hinhalten.
Nach der teleoglischen Auslegung des BSG-Urteil aus Sommer 2007, reicht es aus, wenn bei dem sog. Statuswechsel vorher eine mindest 18 monatige Mitgliedschaft bestanden hat.
Aber wir sind hier keine Mitarbeiter von Bossi.
Hallo Rossi,
danke auch für die zweite Antwort.
Ich stehe mit beiden Krankenkassen in schriftlichem Kontakt, habe also an die bisherige und hoffentlich neue kürzlich Briefe geschickt und warte einfach mal ab, wie sie reagieren. Da sich auch die aktuelle Krankenkasse in einem Brief gegenüber einer niedrigeren Beitragseinstufung offen gezeigt hat, wäre es nicht so tragisch, wenn ich dort bleiben müsste. Trotzdem hoffe ich, dass der Wechsel sofort gelingt.
Ich werde das hier einfach mal mitteilen, sobald ich eine Antwort bekommen habe, dann haben auch Leute in einer ähnlichen Situation was davon und können sehen, wie es bei mir gelaufen ist.
danke auch für die zweite Antwort.
Ich stehe mit beiden Krankenkassen in schriftlichem Kontakt, habe also an die bisherige und hoffentlich neue kürzlich Briefe geschickt und warte einfach mal ab, wie sie reagieren. Da sich auch die aktuelle Krankenkasse in einem Brief gegenüber einer niedrigeren Beitragseinstufung offen gezeigt hat, wäre es nicht so tragisch, wenn ich dort bleiben müsste. Trotzdem hoffe ich, dass der Wechsel sofort gelingt.
Ich werde das hier einfach mal mitteilen, sobald ich eine Antwort bekommen habe, dann haben auch Leute in einer ähnlichen Situation was davon und können sehen, wie es bei mir gelaufen ist.
Hallo,
so, da wäre ich dann mal wieder. Mit eher nicht so guten Nachrichten, denn ich hatte gerade einen Anruf meiner noch aktuellen Krankenversicherung. Die studentische Beraterin meinte, wenn mein Studium nun bis zum 30.09. ende, müsste ich mich trotzdem zunächst weiter freiwillig (als angehender Freiberufler) nach dem Studium bei Ihnen versichern und könnte dann automatisch zum 1.12. wechseln.
Die Regelung erscheint mir seltsam, kann mir jemand etwas dazu sagen?
Ich weiß auch nicht, worauf sie basiert - 2 Monate nach dem Studium noch bei denen versichert, bevor ich automatisch zur neuen Kasse wechseln könnte, das erscheint mir schwer nachvollziehbar.
Schön blöd auch, dass ich meinem Antrag bei der neuen Kasse von letzter Woche nun noch einen Schrieb hinterherschicken "darf", weil ich da ja schon zum 1.10. versichert sein wollte. Obendrein muss ich der alten Kasse dann wegen der 2 Monate nun noch flott einen Antrag auf Härtefallregelung inklusive des ganzen Papierkrams schicken, sonst zahle ich da auch noch voll.
Vielleicht kann mir ja hier jemand dazu sagen, was es damit auf sich hat. Ich hab so spontan keine Ahnung, wie ich reagieren werde. Zudem habe ich ja neben der studentischen Beratung der alten Kasse auch der Ansprechpartnerin für die freiwillig Versicherten eine Kündigung geschickt. Ich könnte ja auch abwarten, ob die ebenfalls vom 1.12. anfängt, aber langsam muss mal was passieren, sonst weiß ich selber nicht, wo und wie ich ab 1.10. versichert bin.
so, da wäre ich dann mal wieder. Mit eher nicht so guten Nachrichten, denn ich hatte gerade einen Anruf meiner noch aktuellen Krankenversicherung. Die studentische Beraterin meinte, wenn mein Studium nun bis zum 30.09. ende, müsste ich mich trotzdem zunächst weiter freiwillig (als angehender Freiberufler) nach dem Studium bei Ihnen versichern und könnte dann automatisch zum 1.12. wechseln.
Die Regelung erscheint mir seltsam, kann mir jemand etwas dazu sagen?
Ich weiß auch nicht, worauf sie basiert - 2 Monate nach dem Studium noch bei denen versichert, bevor ich automatisch zur neuen Kasse wechseln könnte, das erscheint mir schwer nachvollziehbar.
Schön blöd auch, dass ich meinem Antrag bei der neuen Kasse von letzter Woche nun noch einen Schrieb hinterherschicken "darf", weil ich da ja schon zum 1.10. versichert sein wollte. Obendrein muss ich der alten Kasse dann wegen der 2 Monate nun noch flott einen Antrag auf Härtefallregelung inklusive des ganzen Papierkrams schicken, sonst zahle ich da auch noch voll.

Vielleicht kann mir ja hier jemand dazu sagen, was es damit auf sich hat. Ich hab so spontan keine Ahnung, wie ich reagieren werde. Zudem habe ich ja neben der studentischen Beratung der alten Kasse auch der Ansprechpartnerin für die freiwillig Versicherten eine Kündigung geschickt. Ich könnte ja auch abwarten, ob die ebenfalls vom 1.12. anfängt, aber langsam muss mal was passieren, sonst weiß ich selber nicht, wo und wie ich ab 1.10. versichert bin.
Mmh, aber kann eine gesetzliche Krankenkasse eine solche Kündigungsfrist für Leute nach Ablauf des Studiums festlegen? Ich habe immer nur gelesen: Ende des Studiums = Ende der Krankenversicherung = Wechsel der Krankenkasse möglich.
Na gut, dann muss ich wohl die zwei Monate noch in den sauren Apfel beißen, ich gucke mal, ob ich was in deren AGB über die Kündigungsfrist finde.
Danke, viele Grüße
NeuDabei
Na gut, dann muss ich wohl die zwei Monate noch in den sauren Apfel beißen, ich gucke mal, ob ich was in deren AGB über die Kündigungsfrist finde.
Danke, viele Grüße
NeuDabei
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