Versicherung fuer Schw. + Geburt im Ausland ohne Wartezeit?

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schnuff
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Versicherung fuer Schw. + Geburt im Ausland ohne Wartezeit?

Beitragvon schnuff » 21.09.2008, 05:12

Hallo!

Wir sind bei Allianz Worldwide Care versichert und unsere Police beinhaltet momentan nicht die Kostenuebernahme von Schwangerschaft und Geburt.

Da wir nun unerwartet doch noch 2 Jahre im Ausland bleiben, wuerden wir gerne die Zeit nutzen, um ein weiteres Kind zu haben. Wenn wir nun aber bei unserer Versicherung die Police um Geburt etc. erweitern, haben wir 10 Monate Wartezeit bevor wir den ersten Claim einreichen koennen. Ist ja auch irgendwie logisch. Dennoch, wuerden wir ungen noch 10 Monate vertsreichen lassen. Gibt es da nicht auch irgendeinen Weg drumherum?

Kennt jemand eine international agierende Versicherung, bei der wir uns evtl. gegen hoehere Saetze/Laufzeiten zusatzversichern koennen und die keine Wartezeit hat?

Vielen Dank!

dij
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Re: Versicherung fuer Schw. + Geburt im Ausland ohne Warteze

Beitragvon dij » 22.09.2008, 17:22

Es gibt eigentlich keinen versicherungstechnischen Grund, eine Wartezeit vor Eintritt der Schwangerschaft laufen zu lassen – außer natürlich dem, den Monatsbeitrag optisch niedriger aussehen zu lassen. Vielleicht ließe sich die Allianz also individuell auf einen „Einmalbeitrag“ statt der zehn Monate ein; ich weiß nicht, wie flexibel die dort sind.

Ansonsten gibt es Auslandsversicherungen natürlich auch bei der Konkurrenz. Die DKV hat beispielsweise nur die normalen 8 Monate Wartezeit für Entbindung (mit Sicherheitspuffer für Frühgeburten wären das also ungefähr 3 Monate Wartezeit für Zeugung); andere Versicherer haben teilweise 8 Monate für Schwangerschaft und Entbindung, da muß man also aufpassen. Andererseits gibt es häufig Beschränkungen, z.B. maximal drei Jahre Auslandsaufenthalt (DKV) oder inländische Vorversicherung.

Gibt's denn eine ruhende inländische PKV?

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Re: Versicherung fuer Schw. + Geburt im Ausland ohne Warteze

Beitragvon DKV-Service-Center » 22.09.2008, 20:25

Hi schnuff

DKV fällt aus , wegen iss nicht :-) da bereits im Ausland.
Folgende Möglichkeiten sehe ich:
1) Rückerkehr nach Deutschland und dann Abschluss einer richtigen Versicherung welche die gewünschten Leistungen beinhaltet.
2) einenn Tatbestand erfüllen um im Ausland Versicherungsschutz zu erhalten, abhängig vom Aufenthaltsland gegebennenfalls Grund des Aufenthaltes.
Gruß


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