Hallo,
ich habe von (m)einer Krankenkasse einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine Mitgliedschaft rückwirkend zum 1.Juni storniert wird.
Die ganze Geschichte:
Ich war bis Ende meines Studiums bei meine Eltern (privat) mitversichert.
Bin nach dem Studium sofort für 14 Monate ins Ausland und war für diese Zeit privat bei der DKV versichert. Nach der Rückkehr wurde diese Versicherung sofort gekündigt.
Nach der Rückkehr nach Deutschland (April 2008) habe ich versucht mich arbeitslos zu melden, um über die ARGE krankenversichert zu sein. Weil ich aber in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebe, die über zuviel Vermögen verfügt, wurde mein Antrag auf Alg2 abgelehnt.
Ich hatte das Glück nach einem Monat ohne Krankenversicherung eine, als geringfügig eingestufte, Beschäftigung zu finden.
Ich habe daraufhin einen Antrag bei der SKD-BKK gestellt. Nach einer Woche war ich dort versichert und hatte mein Kärtchen in Händen.
Nun ist es so, dass ich ab 1.10. eine Vollbeschäftigung aufnehmen werde.
Heute habe ich die Bescheinigung der SKD-BKK meinem neuen Arbeitgeber zukommen lassen und habe 20 Minuten später den Brief mit der Stornierung erhalten.
Mein Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung hat die geringfügige Beschäftigung an die SKD-BKK gemeldet und nach 4 Monaten Tätigkeit kommt die Stornierung.
Ich habe mit der SKD-BKK telefoniert und denen meine Vollbeschäftigung ab nächsten Monat mitgeteilt und wegen der Stornierung nachgefargt.
Eine Versicherung ab 1.10. wäre kein Problem, ich müsste allerdings die Beiträge ab 1.06.08 nachzahlen.
Meine eigentliche Frage ist nun, wie ich um die Nachzahlung der Beträge herum komme? Es handelt sich immerhin um 4 Monate, also ca. 500Euro.
Ist meine Beschäftigung, 10 Stunden die Woche im Schichtdienst, mit Zulagen (Nacht, Sonn- und Feiertage), Verdienst am Monatsende über 400Euro eigentlich geringfügig? Hätte mein Arbeitgeber der SKD-BKK absagen dürfen?
Darf die SKD-BKK meinen Antrag stornieren?
Habe ich eine Chance, mich bei einer ganz neuen Krankenkasse zu melden, bei der alles von Null losgeht und ich wirklich erst ab 1.10. Beiträge zahle?
Ich habe mich nach dem Auslandsaufenthalt ernstlich bemüht krankenversichert zu sein. Der Staat, in Form der ARGE, hat mir dabei nicht weitergeholfen.
Die SKD-BKK hat mich erstmal aufgenommen und dann doch wieder nicht.
Sind ca. 360 Euro plus Zuschläge, also 420-460 Euro im Monat eine geringfügige Beschäftigung?
Ich hoffe, ich habe mein Anliegen einigermaßen verständlich machen können und bedanke mich schon mal für Eure Hilfe.
Sebomann
Beitragsnachzahlung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Du musst auf die Lohnabrechnung gucken. Dort ist ein Feld KV-Brutto.
Wenn dieses KV-Brutto unterhalb von 400,00 Euro liegt, dann handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV. D. h., hierdruch wird eine Krankenversicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nicht ausgelöst. Gewisse Zuschläge unterliegen nämlich nicht der SV-Pflicht. Ich vermute mal, dass es so bei Dir war.
Was ich allerdings nicht verstehe, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Krankenkasse nunmehr Beiträge fordert?
Worauf stützt die KV die Mitgliedschaft?
Eine freiw. KV dürfte nicht möglich sein, da Du die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllst, ferner dürfte die Frist für den Beitritt definitiv verstrichen sein.
Ebenfalls kommt die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V als sog. Nichtversicherter nicht in Betracht, da Du zuletzt nicht gesetzlich sondern privat versichert gewesen bist.
Frage doch mal die stumpf die Krankenkasse, aufgrund welcher Rechtsvorschrift explizit nunmehr die Mitgliedschaft gestützt werden soll.
Sorry, nach Deiner Sachverhaltsschilderung finde ich keine!?!?
Wenn dieses KV-Brutto unterhalb von 400,00 Euro liegt, dann handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV. D. h., hierdruch wird eine Krankenversicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nicht ausgelöst. Gewisse Zuschläge unterliegen nämlich nicht der SV-Pflicht. Ich vermute mal, dass es so bei Dir war.
Was ich allerdings nicht verstehe, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Krankenkasse nunmehr Beiträge fordert?
Worauf stützt die KV die Mitgliedschaft?
Eine freiw. KV dürfte nicht möglich sein, da Du die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllst, ferner dürfte die Frist für den Beitritt definitiv verstrichen sein.
Ebenfalls kommt die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V als sog. Nichtversicherter nicht in Betracht, da Du zuletzt nicht gesetzlich sondern privat versichert gewesen bist.
Frage doch mal die stumpf die Krankenkasse, aufgrund welcher Rechtsvorschrift explizit nunmehr die Mitgliedschaft gestützt werden soll.
Sorry, nach Deiner Sachverhaltsschilderung finde ich keine!?!?
Vielleicht hatte ...
... Sebomann das Kärtchen der SDK-BKK schon einmal ausgespielt, z. B. in eine Arzt- oder Zahnarztpraxis, und die Kasse möchte nun im Gegenzug Beiträge sehen, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer. Diese kann sie dann ja auch sicher schriftlich mitteilen.
Während der 2-3 Monate geringfügiger Beschäftigung sind sicher auch keine Beiträge in die Kasse geflossen - oder doch?
Grüße von
Gerhard
Während der 2-3 Monate geringfügiger Beschäftigung sind sicher auch keine Beiträge in die Kasse geflossen - oder doch?
Grüße von
Gerhard
Dank schon mal für die schnellen Antworten....
Ich war in der Zeit schonmal beim Zahnarzt, aber ein reiner Routinebesuch.
Dabei hab ich mein Kärtchen mal benutzt.
Wenn ich meine Gehaltsabrechnungen richtig lese, war ich vom Arbeigeber bei der Knappschaft Bahn See (?) krankenversichert.
Unter Brutto finde ich folgendes:
Unter Bezüge:
Bruttowirksam
Grundgehalt: 377,36
Unter Summen:
Stpfl. Brutto: 404,62 (Monat) 1170,60 (Jahr)
Stpfl. Brutto NZ 11,10
Steuerfr. Brutto 54,57 98,83
GFB-SV Brutto 415,72 1170,60
ZV-Brutto 377,36 1115,74
ZV-Brutto NZ 12,50
Arbeitgeberbrutto 602,28 1641,82
Welches davon ist das KV-Brutto?
Was ratet Ihr mir?
Ich war in der Zeit schonmal beim Zahnarzt, aber ein reiner Routinebesuch.
Dabei hab ich mein Kärtchen mal benutzt.
Wenn ich meine Gehaltsabrechnungen richtig lese, war ich vom Arbeigeber bei der Knappschaft Bahn See (?) krankenversichert.
Unter Brutto finde ich folgendes:
Unter Bezüge:
Bruttowirksam
Grundgehalt: 377,36
Unter Summen:
Stpfl. Brutto: 404,62 (Monat) 1170,60 (Jahr)
Stpfl. Brutto NZ 11,10
Steuerfr. Brutto 54,57 98,83
GFB-SV Brutto 415,72 1170,60
ZV-Brutto 377,36 1115,74
ZV-Brutto NZ 12,50
Arbeitgeberbrutto 602,28 1641,82
Welches davon ist das KV-Brutto?
Was ratet Ihr mir?
Hm, so wie es aussieht, ist es sozialversicherungspflichtig, da es über 400,00 Euro liegt.
Aber es gibt hier Ausnahmen. Könnte nämlich sein, dass das Einkommen nur 1 oder 2 Monate oberhalb von 400,00 Euro lag, das ist es dennoch versicherungsfrei.
Es hat wohl den Anschein, dass es so gewesen ist. Zumal als Krankenkasse die Bundesknappschaft Bahn-See angegeben wurde. Dieses ist sog. zentrale Einzugstelle für die Mini-Jobber (geringfügige Beschäftigungen).
Aber es gibt hier Ausnahmen. Könnte nämlich sein, dass das Einkommen nur 1 oder 2 Monate oberhalb von 400,00 Euro lag, das ist es dennoch versicherungsfrei.
Es hat wohl den Anschein, dass es so gewesen ist. Zumal als Krankenkasse die Bundesknappschaft Bahn-See angegeben wurde. Dieses ist sog. zentrale Einzugstelle für die Mini-Jobber (geringfügige Beschäftigungen).
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