private vs. gesetzliche/ familienversicherung über ehefrau?

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baerentyp
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private vs. gesetzliche/ familienversicherung über ehefrau?

Beitragvon baerentyp » 01.10.2008, 10:53

hallo allerseits!

ich bin verheiratet, 27 jahre alt. momentan bin ich in der debeka privat versichert. ich arbeite als als freiberuflicher nachhilfelehrer. meine frau als angestellte lehrerin (sie ist gesetzlich versichert).
im laufe des nächsten jahres werden wir umziehen und ich werde ein nachhilfeinstitut eröffnen.
nach dem umzug werde ich kurzfristig kein und mittelfristig wenig einkommen haben (einige monate unter 355€).
besteht dann für mich die möglichkeit, über die gesetzliche krankenversicherung meiner frau (sie ist in der techniker krankenkasse) familienversichert zu werden? komme ich so aus der debeka raus?
wenn ich in die gkv kommen sollte: kann ich danach in der gkv bleiben oder muss ich in die pkv zurück, sobald mein einkommen steigt?

edit: ich bin erst seit dem 1.5.2007 bei der debeka versichert (anfang referendariat, was ich anfang 2008 abgebrochen habe). vorher war ich in der techniker krankenkasse versichert.

gruß

bär

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Beitragvon dij » 01.10.2008, 11:51

Das Problem wird sein, daß nicht familienversichert werden kann, wer hauptberuflich selbständig ist.

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Beitragvon baerentyp » 01.10.2008, 12:00

momentan arbeite ich weniger als 18stunden pro woche.

es geht mir auch besonders um die zeit nach dem umzug, also mitte 2009.
da werde ich anfangs ja garnicht bzw. nur sehr wenig nebenbei arbeiten. quasi als hausmann mit zusatzverdienst unter 400€. damit gilt die tätigkeit doch nicht als hauptberuflich, oder?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.10.2008, 17:13

Hallo Bär,

zuerst würde ich klären ob eine PKV DeBeKa statthaft ist für Lehrer gelten besondere Regeln.
Dann würde ich zur TK marschieren und einfach die Familienversicherung beantragen bei einem Einkommen von unter 355 Euro ist das meiner Meinung nach machbar bzw habe ich schon davon gehört.Aber Vorsicht mit Angestellten wird das nix mit der Familienversicherung.
Gruß
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Beitragvon baerentyp » 01.10.2008, 18:01

danke erstmal für die antwort!

als freiberufler bei der debeka versichert zu sein geht laut deren homepage.

was ist zu beachten wenn meine frau angestellte lehrerin ist? sie hat doch einen normalen angestelltenvertrag. warum wird das nichts mit der familienversicherung?

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Beitragvon dij » 01.10.2008, 19:02

„Hauptberuflich selbständig“ bedeutet, daß die selbständige Tätigkeit die Haupttätigkeit ist. Dabei wird keine bestimmte Mindeststundenzahl vorausgesetzt.

Ob eine geringfügige selbständige Tätigkeit hauptberuflich sein kann, kann ich ohne Recherche jetzt nicht sagen.

baerentyp hat geschrieben:was ist zu beachten wenn meine frau angestellte lehrerin ist? sie hat doch einen normalen angestelltenvertrag. warum wird das nichts mit der familienversicherung?


Das war nicht gemeint. Sondern: Wenn das Nachhilfeinstitut Angestellte beschäftigt, wird es – unabhängig vom Gewinn – problematisch, noch als nicht-hauptberuflich selbständig durchzugehen.


Ansonsten, mal abgesehen von der Familienversicherung: Wenn es nur darum geht, in die GKV zu kommen, ist das noch eine Weile unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Bis Anfang 2010 sollte es ausreichen, einen Monat versicherungspflichtig zu werden, um anschließend als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.10.2008, 19:06

Hallo baerentyp

[quote]als freiberufler bei der debeka versichert zu sein geht laut deren homepage.[/quote]

Jo laut deren HP geht das für Freiberufler :-) Lehrer sind keine Freiberufler. Für Lehrer und Trainer gelten andere Maßstäbe.

Angestellte:: wurde bereits geklärt gemeint war wenn Sie selbst Angestellte haben.
Gruß

dij
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Beitragvon dij » 01.10.2008, 19:15

DKV-Service-Center hat geschrieben:Jo laut deren HP geht das für Freiberufler :-) Lehrer sind keine Freiberufler. Für Lehrer und Trainer gelten andere Maßstäbe.


Hmm ... Lehrer kein freier Beruf? Seh' ich noch nicht. 8) Aber selbst wenn, die DeBeKa versichert auch unfreie Selbständige.

In den Rentenversicherung allerdings gibt es eine Sonderregelung, dort sind selbständig tätige Lehrer im allgemeinen versicherungspflichtig.

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Beitragvon baerentyp » 01.10.2008, 23:16

dij hat geschrieben:
Ansonsten, mal abgesehen von der Familienversicherung: Wenn es nur darum geht, in die GKV zu kommen, ist das noch eine Weile unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Bis Anfang 2010 sollte es ausreichen, einen Monat versicherungspflichtig zu werden, um anschließend als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.


danke nochmal für die vielen antworten! ist ja traumhaft hier :)

versicherungspflichtig werden= einen job bekommen, bei dem ich mehr als 401 euro verdiene?


aber was ist nun mit der option, dass ich, wenn ich 2009 weniger als 355€ verdiene, von der pkv in die familienversicherung meiner frau bzw. die gkv komme?

zur freiberuflichen tätigkeit:
nachhilfe ist eine freiberufliche tätigkeit laut meinen quellen (freiberufleratlas 2008)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.10.2008, 23:22

Hi Bär,
Die Familienversicherung bei der Krankenversicherung der Frau beantragen.

Aber was ist mit der Aussage :::
im laufe des nächsten jahres werden wir umziehen und ich werde ein nachhilfeinstitut eröffnen.

Was ist das ein nachhilfeinstitut sind da Angestellte beschäftigt ?

Gruß

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Beitragvon dij » 01.10.2008, 23:50

baerentyp hat geschrieben:versicherungspflichtig werden= einen job bekommen, bei dem ich mehr als 401 euro verdiene?


Zum Beispiel (400 Euro und ein Cent reichen allerdings schon). Gleichzeitig aber nicht hauptberuflich selbständig sein, sonst ist Essig mit der Versicherungspflicht.

Jedenfalls reicht es im Moment, einen Monat in der GKV zu sein (familien- oder pflichtversichert), um in der GKV zu bleiben, weil dafür die Voraussetzung 24 Monate GKV in den vergangenen fünf Jahren ist. Und das ist ja derzeit durch die Vorgeschichte immer erfüllt. – Wenn die frühere Versicherung erst einmal hinter dem Horizont verschwunden ist, ist statt dessen eine zwölfmonatige Versicherung am Stück nötig, um eine freiwillige Versicherung in der GKV begründen zu können.

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Beitragvon baerentyp » 02.10.2008, 00:13

hallo nochmal!

im institut werde ich erstmal alleine arbeiten.
allerdings werde ich wie gesagt zunächst einige zeit ohne einkommen sein, bis das alles anläuft.

werde ich auch 2009 noch aus der pkv rauskommen um in die familienversicherung meiner frau und damit in die gkv kommen zu können?
reicht dazu eine einfache aussage ("ich habe kein einkommen") gegenüber der gkv aus oder muss ich mich "erfolgreich" arbeitslos incl. hartz 4 bezug melden?


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