Hallo,
mein Mann war 17 Jahre lang privat versichert und ist jetzt seit 01.10.2008 pflichtversichert in der GKV, da er in die Künstlersozialkasse eingetreten ist.
Was passiert mit den Altersrückstellungen, die er in all den Jahren angesammelt hat? Sind die weg? Oder kann er die zur GKV "mitnehmen" ODER sich auszahlen lassen ODER sich evtl. bei der alten PKV im Rahmen einer (neu abzuschließenden) Zusatzversicherung zur GKV anrechnen lassen???
In den alten Versicherungsunterlagen der PKV findet sich übrigens nichts zu dem Thema!? Auch die Dame im Callcenter hielt sich etwas "bedeckt" und bevor er schriftlich nochmal nachhakt, wollen wir informiert sein...
Vielen Dank für Antworten!
Nina B.
von PKV in GKV --> Altersrückstellungen weg?
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Re: von PKV in GKV --> Altersrückstellungen weg?
ninabb hat geschrieben:mein Mann war 17 Jahre lang privat versichert und ist jetzt seit 01.10.2008 pflichtversichert in der GKV, da er in die Künstlersozialkasse eingetreten ist.
Er hat auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat krankenversichert zu bleiben. Die KSK zahlt in diesem Fall einen Zuschuß zur privaten Krankenversicherung.
ninabb hat geschrieben:Was passiert mit den Altersrückstellungen, die er in all den Jahren angesammelt hat? Sind die weg? Oder kann er die zur GKV "mitnehmen" ...
Nein.
ninabb hat geschrieben:... ODER sich auszahlen lassen ...
Nein.
ninabb hat geschrieben:... ODER sich evtl. bei der alten PKV im Rahmen einer (neu abzuschließenden) Zusatzversicherung zur GKV anrechnen lassen???
Meistens ja. Details sind abhängig vom Versicherer.
Falls zu erwarten ist, daß er noch einmal in die Vollversicherung kommt, kann er auch die Versicherung in eine Anwartschaft umwandeln. Das bewahrt die Rückstellungen für ein späteres Aufleben der Vollversicherung. Manche Versicherer bieten auch eine Art Kombination von Zusatzversicherung und Anwartschaft.
Macht er nichts weiter, verfallen die Rückstellungen (zugunsten der anderen Versicherten in seinem bisherigen Tarif).
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Hallo Nina,
Die Künstlersozialkasse ist mit nichten eine Krankenversicherung, sondern eine Behelfskrücke
für sogenannte Hungerkünstler
nicht bös gemeint.
Diese Stelle zahlt einen 50 % Zuschuss zur Kranken und Rentenversicherung.
Ich hoffe das der Schritt richtig war denn jetzt muss er auch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, und hoffentlich nicht nachzahlen?
Warum ist er den jetzt nach 17 Jahren Künstler?
Gruß
Die Künstlersozialkasse ist mit nichten eine Krankenversicherung, sondern eine Behelfskrücke
für sogenannte Hungerkünstler

Diese Stelle zahlt einen 50 % Zuschuss zur Kranken und Rentenversicherung.
Ich hoffe das der Schritt richtig war denn jetzt muss er auch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, und hoffentlich nicht nachzahlen?
Warum ist er den jetzt nach 17 Jahren Künstler?
Gruß
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