Zweiteinkommen durch Selbstständigkeit

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fragnach
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Zweiteinkommen durch Selbstständigkeit

Beitragvon fragnach » 10.10.2008, 16:42

Hallo ihr

Bin derzeit Teilzeit berufstätig. Verdiene 1250 Euro brutto (900,-) netto.
Also schon über meinen Arbeitgeber pflichtversichert.

Ich spiele mit dem Gedanken mich noch zusätzlich selbstständig als Kleinunternehmer zu machen. Würde dann eventuell ein Einkommen von 700-800 Euro nachhause tragen.

Meine Frage, was würden da für Kosten auf mich zukommen ?

Ich weiß, das ich über die 350,- Euro Grenzen gehen werde. Die es ja angeblich geben soll und bei der man nichts dazu bezahlen muß. Weil man ja über seinen Bruttolohn Beiträge abführt.

Mein Gehaltslohn wird immer über dem der Selbstständigkeit liegen.

Außerdem gibt es ja auch eine weitere Einkommensgrenze von 1800,- Euro (+ ein paar zerquetschte)....

Wird mein Gehaltslohn Brutto oder netto angerechnet auf diese Grenze ?

Dann würde ich auch leider mit meinem Gesammteinkommen über dieser Schwelle liegen und ich müsste soviel bezahlen, das mir von meinem sauer verdienten selbstständig erwirtschafteten Geld nur noch ein Bruchteil übrigbleibt. :roll: dann kann ich es auch bleiben lassen.

GS
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Bei der Konstellaltion ...

Beitragvon GS » 10.10.2008, 23:39

... würdest du krankenversicherungspflichtig bleiben und dein Einkommen als Selbständiger bliebe beitragsfrei.

Gruß von
Gerhard

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.10.2008, 00:50

Es würde dann aber haarscharf an der sog. Grenze liegen.

Die KVén unterstellen derzeit, wenn jemand aus einer sv-pflichtigen Beschäftigung mindestens die Hälfte der sog. Bezugsgrösse verdient wird, dass ist man bei einer zusätzlichen freien Tätigkeit nicht hautpberuflich selbständig!

Und die Hälfte der monatlichen Bezugsgrösse beträgt derzeit 1.242,50 Euro. Da fragnach derzeit 1.250,00 Euro aus der anderen sv-pflichtigen Tätigkeit verdient, wird diese Grenze so eben überschritten, sodass von einer hautpberuflichen Selbständigkeit nicht ausgegangen werden kann.

Da hat er Glück, aus der nebenberuflichlichen Tätigkeit müssen nur Steuern bezahlt werden, diese Einnahmen sind im Bereich der KV/PV derzeit nicht beitragspflichtig!!!

Ist aber haarscharf an der Grenze!!!


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