Hallo, ich würde gerne mal Euren fachmännischen Rat in Anspruch nehmen.
Meine Mutter kehrt nach einem 7 jährigen Aufenthalt in Polen nach Deutschland zurück.
Sie bezieht seit geraumer Zeit bereits Rente aus Deutschland.
In Polen ist sie zur Zeit auch noch angestellt und dort pflichtversichert in der polnischen gesetzlichen Krankenversicherung.
Da Polen ja in der EU ist, müßte sie doch anstandslos wieder in die deutsche GKV kommen, kann mir das jemand bestätigen?
Rückkehr nach Deutschland - GKV ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Polen ist zwar schon Mitglied in der EU, aber Polen haben noch nicht die gleichen Rechte was z.B. Arbeitserlaubnisse usw. angeht.
Da die Mutter aber eine deutsche Rente bezieht, müßte sie ja auch über die Krankenversicherung der Renter KdV versichert werden können. Da würde ich mal bei der deutschen Rentenversicherung nachfragen.
www.deutsche-rentenversicherung.de
Da die Mutter aber eine deutsche Rente bezieht, müßte sie ja auch über die Krankenversicherung der Renter KdV versichert werden können. Da würde ich mal bei der deutschen Rentenversicherung nachfragen.
www.deutsche-rentenversicherung.de
Hallo,
was macht denn deine Mutter in Deutschland? Geht sie hier arbeiten oder bekommt sie hier nur ihre Rente? Wenn sie hier arbeitet und mehr als 400 EUR verdient, kann sie Mitglied in der GKV werden. Bekommt sie nur ihre Rente, kommt es darauf an, ob sie die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt hat. Die Voraussetzungen sind ganz einfach erklärt. Man nimmt zwei Daten, zuerst das Datum, an dem erstmalig eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde und dann das Datum, an dem der Rentenantrag gestellt wurde. Diese Zeitspanne wird halbiert. Ist deine Mutter in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens zu 90 % gesetzlich krankenversichert gewesen, sind die Voraussetzungen erfüllt. Bei einer Hinterbliebenenrente reicht es auch aus, wenn der Verstorbene die Voraussetzungen erfüllt hat.
Diese Voraussetzungen mussten bei Abgabe des Rentenantrages von der damaligen Krankenkasse geprüft und dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt worden sein. Entweder fragst du also bei ihrer alten Krankenkasse nach (falls dort die Unterlagen noch vorliegen, bzw. in der EDV gespeichert sind) oder bei der Deutsche Rentenversicherung, wie bereits schon von Andi empfohlen.
was macht denn deine Mutter in Deutschland? Geht sie hier arbeiten oder bekommt sie hier nur ihre Rente? Wenn sie hier arbeitet und mehr als 400 EUR verdient, kann sie Mitglied in der GKV werden. Bekommt sie nur ihre Rente, kommt es darauf an, ob sie die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt hat. Die Voraussetzungen sind ganz einfach erklärt. Man nimmt zwei Daten, zuerst das Datum, an dem erstmalig eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde und dann das Datum, an dem der Rentenantrag gestellt wurde. Diese Zeitspanne wird halbiert. Ist deine Mutter in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens zu 90 % gesetzlich krankenversichert gewesen, sind die Voraussetzungen erfüllt. Bei einer Hinterbliebenenrente reicht es auch aus, wenn der Verstorbene die Voraussetzungen erfüllt hat.
Diese Voraussetzungen mussten bei Abgabe des Rentenantrages von der damaligen Krankenkasse geprüft und dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt worden sein. Entweder fragst du also bei ihrer alten Krankenkasse nach (falls dort die Unterlagen noch vorliegen, bzw. in der EDV gespeichert sind) oder bei der Deutsche Rentenversicherung, wie bereits schon von Andi empfohlen.
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