Nach Work and Travel Aufenthalt keine Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Wolfgang
Beiträge: 1
Registriert: 20.01.2007, 20:58

Nach Work and Travel Aufenthalt keine Krankenversicherung

Beitragvon Wolfgang » 20.01.2007, 21:30

Hallo,

meine Tochter war während ihres 16-monatigen work and travel Aufenthaltes über die Organisation, bei der sie den Aufenthalt gebucht und eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, krankenversichert. In dieser Zeit ist sie 23 Jahre alt geworden und fällt damit aus der Familienversicherung raus.

Zurück in Deutschland und arbeitslos, wollte ich sie freiwillig versichern. Die Krankenkasse hat dies jedoch mit dieser Begründung abgelehnt:"Ein Wechsel aus einem Nichtversicherungsverhältnis zu einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich nicht möglich."

Sie war auch schon beim Arbeitsamt und hat sich arbeitslos gemeldet. Die Ausbildung, die sie vor dem Auslandsaufenthalt gemacht hat, war eine Vollzeitschulausbildung, d. h., dass sie noch nie pflichtversichert war. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat sie nicht, da das Familieneinkommen zu hoch ist.

Meine Frage ist, gibt es eine rechtliche Möglichkeit, sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern.

Schon einmal danke für die Antworten

Wolfgang

Andi
Postrank6
Postrank6
Beiträge: 84
Registriert: 10.07.2006, 09:15

Beitragvon Andi » 21.01.2007, 12:28

Hallo Wolfgang,

möglich wäre eine weitere schulische Ausbildung, dann wäre sie bis zum 25. Lebensjahr versichert. Aufnahme eines Studiums, könnte vielleicht auch nur ein Fernstudium sein, wäre eine Möglichkeit. Ein Job über 400 EUR mtl. Verdienst bring einen in die GKV.

Eine freiwillige Versicherung ist nur möcglich, wenn man vorher auch pflichtversichert war.

Eine private Versicherung ist zwar teuer aber auch möglich.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 22 Gäste