Hallo,
habe jetzt schon länger gesucht, aber leider keine Antworten auf meinen konkreten Fall gefunden:
Wir wollen vermutlich ab 01.03./01.04.2009 für 1 Jahr auf Weltreise gehen. Mein Freund ist seit mehr als drei Jahren versicherungsfrei, da er über der Pflichtversicherungsgrenze verdient hat u. ist seit 01.04.2007 in der PKV versichert (Kündigung der GKV noch vor dem 01.02.2007). Was ab 01.03.2010 wird, wissen wir noch nicht genau, ggf. einige Monate arbeitslos, dann aber neuer Job.
Gehe ich denn mit der Annahme richtig, dass es nur bei folgender Konstellation möglich ist, auch nach dem Sabbatjahr in der PKV zu bleiben:
1. Einkommen muss auch 2009 wieder über der Versicherungspflichtgrenze liegen
2. dann 1 Jahr ohne Einkommen (Anwartschaft in der PKV, zusätzlich private Auslandskrankenversicherung)
3. zurück in D ab 01.03/01.04.2010: Arbeitslosigkeit (hoffentlich nur 2-3 Monate) = Versicherungspflicht in der GKV, da noch nicht 5 Jahre in der PKV
4. neuer Job in 2010, Einkommen muss wieder über der Versicherungspflichtgrenze liegen
--> der neue Arbeitgeber müsste mich dann als versicherungsfrei melden u. ich könnte wieder in die PKV-Vollmitgliedschaft zurück?
Zählen denn Bonuszahlungen zum regelmäßigen Jahreseinkommen dazu??
Was wäre denn, wenn man sich unter 3. nicht arbeitslos meldet? Dann wäre man doch nicht GKV-versicherungspflichtig u. könnte den alten PKV-Vertrag wieder aufleben lassen, oder?
Und was wäre, wenn man unter 4. erst mal als Freiberufler arbeitet, d.h. selbstständig (mit dem bisherigen PKV-Vertrag) u. erst anschließend wieder als Angestellter? Gilt dann das dort verdiente Geld auch als regelmäßiges Jahresentgelt?
Was wäre denn, wenn man auch in dem Auslandsjahr den "alten" Vertrag voll behält (u. auf Auslandsschutz ausweitet), sich dann in D nicht arbeitslos meldet --> gilt dann auch bei dem neuen Job der Bestandsschutz des § 6 Abs. 9 SGB V? Oder gibts den Bestandsschutz nur beim selben Arbeitgeber???????
So wie ich das verstanden habe, kommt es doch grundsätzlich darauf an, dass man, wenn man ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt in KEINEM der drei Jahre vorher unter der Pflichtversicherungsgrenze verdient, sonst ist man erst mal 3 Jahre gesperrt???? Auch wenn man aus dem Ausland kommt??? Ganz schön tricky das Ganze!!!
Wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, ob ich das so richtig verstanden habe o. ob es vielleicht auch eine andere Möglichkeit gibt!
Danke!
1 Jahr Weltreise - anschließend versicherungsfrei?
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Re: 1 Jahr Weltreise - anschließend versicherungsfrei?
Hi A_1974,
Gehe ich denn mit der Annahme richtig, dass es nur bei folgender Konstellation möglich ist, auch nach dem Sabbatjahr in der PKV zu bleiben:
Nein
--> der neue Arbeitgeber müsste mich dann als versicherungsfrei melden u. ich könnte wieder in die PKV-Vollmitgliedschaft zurück?<--------
Nein 3 Jahre
"""Zählen denn Bonuszahlungen zum regelmäßigen Jahreseinkommen dazu??""
wenn Sie Vertraglich in Höhexy garantiert sind und Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Und was wäre, wenn man unter 4. erst mal als Freiberufler arbeitet, d.h. selbstständig (mit dem bisherigen PKV-Vertrag) u. erst anschließend wieder als Angestellter? Gilt dann das dort verdiente Geld auch als regelmäßiges Jahresentgelt? """""""
Nö 3 Jahresfrist beginnt von neuen.
!!!Was wäre denn, wenn man auch in dem Auslandsjahr den "alten" Vertrag voll behält (u. auf Auslandsschutz ausweitet), sich dann in D nicht arbeitslos meldet --> gilt dann auch bei dem neuen Job der Bestandsschutz des § 6 Abs. 9 SGB V? Oder gibts den Bestandsschutz nur beim selben Arbeitgeber???????
Bis auf wenige Ausnahmen Beamte Richter im Auslandtätige Rückkehrer
ansonsten neuer Job nach der Pause, 3 Jahre GKV
...So wie ich das verstanden habe, kommt es doch grundsätzlich darauf an, dass man, wenn man ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt in KEINEM der drei Jahre vorher unter der Pflichtversicherungsgrenze verdient, sonst ist man erst mal 3 Jahre gesperrt???? Auch wenn man aus dem Ausland kommt??? Ganz schön tricky das Ganze!!! ......
Ja so sieht es aus.
..........ob es vielleicht auch eine andere Möglichkeit gibt! ...........
also wenn es da... eine Möglichkeit geben sollte... würde ich mich an den Vertreter der PKV wenden und den mal richtig ausquetschen.
Gruß
Gehe ich denn mit der Annahme richtig, dass es nur bei folgender Konstellation möglich ist, auch nach dem Sabbatjahr in der PKV zu bleiben:
Nein
--> der neue Arbeitgeber müsste mich dann als versicherungsfrei melden u. ich könnte wieder in die PKV-Vollmitgliedschaft zurück?<--------
Nein 3 Jahre
"""Zählen denn Bonuszahlungen zum regelmäßigen Jahreseinkommen dazu??""
wenn Sie Vertraglich in Höhexy garantiert sind und Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Und was wäre, wenn man unter 4. erst mal als Freiberufler arbeitet, d.h. selbstständig (mit dem bisherigen PKV-Vertrag) u. erst anschließend wieder als Angestellter? Gilt dann das dort verdiente Geld auch als regelmäßiges Jahresentgelt? """""""
Nö 3 Jahresfrist beginnt von neuen.
!!!Was wäre denn, wenn man auch in dem Auslandsjahr den "alten" Vertrag voll behält (u. auf Auslandsschutz ausweitet), sich dann in D nicht arbeitslos meldet --> gilt dann auch bei dem neuen Job der Bestandsschutz des § 6 Abs. 9 SGB V? Oder gibts den Bestandsschutz nur beim selben Arbeitgeber???????
Bis auf wenige Ausnahmen Beamte Richter im Auslandtätige Rückkehrer
ansonsten neuer Job nach der Pause, 3 Jahre GKV
...So wie ich das verstanden habe, kommt es doch grundsätzlich darauf an, dass man, wenn man ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt in KEINEM der drei Jahre vorher unter der Pflichtversicherungsgrenze verdient, sonst ist man erst mal 3 Jahre gesperrt???? Auch wenn man aus dem Ausland kommt??? Ganz schön tricky das Ganze!!! ......
Ja so sieht es aus.
..........ob es vielleicht auch eine andere Möglichkeit gibt! ...........
also wenn es da... eine Möglichkeit geben sollte... würde ich mich an den Vertreter der PKV wenden und den mal richtig ausquetschen.
Gruß
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