versicherungspflicht für selbständige

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boubou
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versicherungspflicht für selbständige

Beitragvon boubou » 16.10.2008, 14:34

hallo!

seit 2007 gilt ja für selbständige die versicherungspflicht.
ich bin seit 2003 selbständig. da ich noch nie die leistungen meiner krankenkasse groß in anspruch genommen hatte, habe ich mit wegfall der versicherungspflicht damals auf die option der freiwilligen weiterversicherung verzichtet, sprich, ich war ohne krankenversicherung.

seit 2007 bin ich jetzt aber (wie ein angestellter) verpflichtet, mich zu versichern.
meine fragen: muss ich zwangsläufig zu der krankenkasse gehen, bei der ich zuletzt versichert war?
ab welchem zeitpunkt muss ich dann krankenversicherungsbeiträge zahlen? ab dem zeitpunkt der versicherungspflicht (also 2007, rückwirkend?) oder ab dem zeitpunkt, an dem ich meiner versicherung mitteile, dass ich wieder im boot bin (also ab heute).

für eine antwort wäre ich sehr dankbar!

dij
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Re: versicherungspflicht für selbständige

Beitragvon dij » 16.10.2008, 14:49

boubou hat geschrieben:meine fragen: muss ich zwangsläufig zu der krankenkasse gehen, bei der ich zuletzt versichert war?


Jein. Die Pflichtversicherung seit 04/2007 ist bei der alten Kasse, für die Zukunft muß es aber nicht zwingend bei der bleiben. Außerdem ist ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich.

boubou hat geschrieben:ab welchem zeitpunkt muss ich dann krankenversicherungsbeiträge zahlen? ab dem zeitpunkt der versicherungspflicht (also 2007, rückwirkend?)


Ja, ab April 2007.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.10.2008, 18:06

Wobei, wenn Du jetzt ganz schnell eine private KV abschliesst, kann es sein, dass Dich die sog. Versicherungskralle nicht erwischt.

Das BMAS, BMG und die Spitzenverbände der Kvén tendieren derzeit dahin, dass die Versicherungspflicht ab dem 01.04.2007 rückwirkend nur dann eintritt, wenn man der Krankenkasse dieses explizit anzeigt.

Da Du seit April 2007 vermutlich nicht viel krank gewesen bist, wirst Du die Versicherungspflicht der GKV wohl kaum explizit anzeigen, richtig?!? Aber das ist die derzeitige Auslegungsweise, wie sie morgen oder nächste Woche aussehen wird, weiss nur der liebe Gott.

Andre_K.
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Beitragvon Andre_K. » 19.10.2008, 16:48

Für mich gilt das selbe, 40 Jahre alt, seit ca 5 Jahren ohne Kv, selbständig. Für eine Pkv wird es nach so einer langen Zeit wahrscheinlich schwierig werden, wg der langen Zeit ohne Kv!?? Ist denn evtl abzusehen, dass dieser Zeitpunkt des Nachzahlens, also der 1.4.07 irgendwann mal geändert wird. Wenn ich mich z.B. jetzt noch mehrere Jahre nicht melde, wird es ja irgendwann mal unmöglich sein, mehrere zehntausend Euros nachzuzahlen.....

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.10.2008, 20:37

Nee, dieser Zeitpunkt wird definitiv nicht geändert.

Irgendwann irwischt Dich die sog. Versicherungskralle. Spätestens dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und Du benötigst Leistungen der Krankenkasse. Dann kommt nämlich der ganz große Henker!!!

boubou
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Beitragvon boubou » 20.10.2008, 12:24

das problem mit dem "nichtanzeigen der versicherungspflicht": die versicherungen wollen natürlich einen nachweis der letzten kv sehen...

da muss ich wohl in den sauren apfel beißen! naja, jetzt sind die nachzahlungsbeträge auch noch einigermaßen verschmerzbar. habe da mit meiner alten gkv eine vereinbarung getroffen, die alten beiträge nach und nach abzustottern.


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