Dubiose Krankengeschichte

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jake_blues
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Dubiose Krankengeschichte

Beitragvon jake_blues » 30.10.2008, 20:54

Nabend zusammen,

am 1.7.2008 bin ich mit meinem 17-Jahrigen Sohn von der TK zu der ***** gewechselt (über *****).
Jetzt war mein Sohn beim Orthopäden (Knieschmerzen) und wir haben die Rechnung eingereicht.
Die ***** wollte daraufhin die Unterlagen von der TK einsehen, was ich in die Wege leitete.
Mit gestrigem Schreiben hat die ***** dann den Beitrag erhöht und mit heeutigem Schreiben den Vertrag meines Sohnes gekündigt. In separatem Schreiben wurde kurz dargelegt was mein Sohn schon so alles hatte. Ich staunte nicht schlecht.
Wie kann das passieren, Verwechselung oder hat der Arzt Sachen abgerechnet die nie Behandelt wurden?
Da ich beim selben Arzt war möchte ich nicht wissen was ich schon alles hatte, das nächste Problem ist doch bereits vorprogrammiert.
Was kann ich jetzt tun, zurück in die Gesetzliche geht ja wohl nicht mehr. Vielleicht von einem anderen Arzt untersuchen lassen (kein Problem, der Bub ist kerngesund)?
Ich habe den Berater bei ***** informiert, der will sich jetzt darum kümmern.
Was mir bei der ***** nicht gefällt ist das die einen vor vollendete Tatsachen stellen. Im ersten Schreiben, bezahl mehr oder geh! Und im 2. Schreiben das der Vertrag mit Erhalt des Schreibens gekündigt ist. Man nimmt also billigend in Kauf das ein 17-jähriges Kind ohne Krankenversicherung dasteht, ohne mich oder meinen Sohn vorher gehört zu haben. Ich hätte erwartet, wenn es ein Problem gibt, das man dann in einen Dialog tritt (so gehen zumindest wir mit unserer Kunden um). Deshalb will auch ich auch aus dem Vertrag heraus, das geht mir alles zu schnell und zu einseitig und wer weiß was ich schon so alles hatte wovon ich noch nichts weiß. Ich habe deshalb heute meinen Vertrag per Fax (fristlos) gekündigt.
Was kann uns jetzt passieren und wie gehe ich weiter vor?

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 30.10.2008, 21:58

Die ***** hat gem §19 VVG gekündigt (Anzeigeplfichtverletzung) da Sie erstmal davon ausgeht dass bei den Gesundheitsangaben vorsätzliche Fehler gemacht wurden.

Was verwunderlich ist, dass innerhalb von 2 Tagen Schreiben unterschiedlichen Inhalts kommen. Erst das "Angebot" mit einem Risikozuschlag, dann die Ablehnung.

Ich würde nicht weiterhin über den ***** Makler reagieren, sondern einfach mal die Arztunterlagen anfordern (wundert mich sowieso, dass Sie die offenbar nicht in die Hand bekommen haben). Der ***** Mann ist bestimmt ein toller Verkäufer, doch wird und kann er Ihnen jetzt nicht weiterhelfen.

Wenn es denn stimmt, dass der Arzt hier Dinge abgerechnet hat, die nicht stattgefunden haben, dann hat der Arzt schlicht und einfach BETROGEN.

Ich empfehle hier den Gang zum Anwalt, da der ARZT anscheinend für die ganze Misere verantwortlich ist.

Haben Sie denn schon mal das Gespräch mit dem Arzt gesucht ? Er muss doch was dazu sagen können ?

Die ***** kann nur auf das reagieren, was Ihr vorliegt. Und da zählt ERSTMAL das Wort des Arztes mehr als Ihres.

jake_blues
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Beitragvon jake_blues » 31.10.2008, 08:35

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort.

Den Arzt werde ich heute Abend aufsuchen.

Das größte Problem das ich sehe ist das mein Sohn jetzt nicht krankenversichert ist.

Das nächste Problem ist die *****. Eine Versicherung die so reagiert ohne vorher mit den Betroffenen in Dialog zu treten hat sich von vornherein disqualifiziert. Man hätte auch schreiben können das man mir 2 Wochen Zeit gibt das Ganze aufzuklären und wenn mir das nicht gelingt reagiert man. Ich stehe jetzt von vollendetet Tatsachen und hatte nicht die Zeit etwas zu unternehmen (wenn ich so mit meinen Kunden umgehen würde hätte ich keine mehr…). Wenn man dann mal wirklich sprichwörtlich auf der Fresse liegt kann man sich noch mit der ***** rumärgern, das sehe ich schon richtig vor mir. Deshalb muss ich da auch raus und zwar so schnell wie möglich.

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Beitragvon Frank » 31.10.2008, 10:28

Hallo,

die Reaktion der ***** ist normal. Jeder Versicherer reagiert so, wenn er von einer erheblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erfährt. Der Rücktritt wird sofort ausgesprochen, verbunden mit einem Angebot mit Risikozuschlag oder eben ohne Angebot.

Wenn die ***** schon schreibt, was alles nicht angegeben wurde, dann kann man hier ansetzen. Entweder sind Behandlungen vergessen worden oder der Arzt hat mehr abgerechnet als stattgefunden hat.

Im ersten Fall kann man den Sohn im modifizierten Standardtarif weiterversichern. Das muss die Conti, kostet ca. 400-450 EUR im Monat.

Im zweiten Fall würde ich auch einen Anwalt einschalten.

Gruß
Frank
Zuletzt geändert von Frank am 15.12.2008, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 31.10.2008, 10:33

Hallo Jake_blues,
wie bereits erwähnt, handelt die Versicherung auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes.
Ein Rücktritt ist nach Bekannt werden des Umstandes nur in eiener Bestimmten Frist möglich danach nicht mehr.
(1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
In meiner Berufspraxis ist es leider schon öffter vorgekommen das Gesetzlich versicherte nicht wissen was in Ihren Akten bei den Ärzten steht.
Leider ist es ein Gesellschaftspolitisches Problem, welches mit der Abrechnungspraxis zu tun hat.
Wenn jeder Versicherte die Möglichkeit hätte an Hand einer Rechnungskopie dieses zu kontrollieren
würden diese Fälle kaum mehr vorkommen.
Wenn wir jetzt davon ausgehen das die Krankenversicherung richtig und nicht bösartig gehandelt hat, versuchen wir einmal eine Lösung aufzuzeichnen.
1.) Gespräch mit dem Arzt möglicherweise rechtliche Schritte.
2.) Versicherungsschutz für Junior wenn Schritt eins nicht klappt: Basistarif ab 1.1.09.
Gruß

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Beitragvon JarvisCocker » 31.10.2008, 14:26

DKV-Service-Center hat geschrieben:...Wenn jeder Versicherte die Möglichkeit hätte an Hand einer Rechnungskopie dieses zu kontrollieren
würden diese Fälle kaum mehr vorkommen. Gruß


Diese Möglichkeit nennt sich Patientenquittung und jeder Arzt ist verplichtet einem Kassenpatienetn diese einmal pro Quartal kostenlos auszustellen, sofern dieser eine solche verlangt. Liegen die Zeiträume länger zurück kann pro Quartal ein geringer Betrag (glaube 1-2 €) dafür verlangt werden.
Bei meinem Wechsel in dei PKV habe ich mir von jedem Arzt solche ausstellen lassen und sie an die PKV geschickt.

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Beitragvon jake_blues » 03.11.2008, 09:23

Ich war am Freitag mit dem Herren von ***** (der sich sehr bemüht) beim Arzt und habe auch mit meiner Exfrau telefoniert.
Von der langen List werden 2 Sachen stehenbleiben nämlich Akne (da gabs einmalig eine Salbe – Pubertät eben) und Kreislaufprobleme (wurde daraufhin untersucht – ohne Befund; man könnte das als normal betrachten sagt der Quacksalber).
Aber die größte Unverschämtheit ist was sich die ***** geleistet hat. Die haben mir ein Schreiben geschickt wenn ich nicht bis zu einem angegebenen Datum widerspreche gehen sie davon aus das ich den Arzt von der Schweigepflicht entbinde (eine Woche inklusive Postweg und kein Einschreiben). Ich war beruflich im Ausland und konnte nicht widersprechen. Im Übrigen steht im Vertrag das ich in jedem Einzelfall explizit zustimmen muss (was bedeutet ich muss aktiv werden). Das haben sie dann dem Arzt geschickt mit einer unleserlichen Kopie vom Vertrag, daraufhin hat der dann den Schwachsinn an die ***** geschickt.
Ich habe heute einen Termin beim Anwalt, ob nun der Continentale wegen Trickbetrügerei oder dem Arzt wegen Nachlässigkeit eins übergebraten wird, wird sich dann rausstellen.
Was kann passieren wenn die Akne und die Kreislaufprobleme stehenbleiben?
Gruß Jake

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Beitragvon E.Kacmaz » 03.11.2008, 10:08

jake_blues hat geschrieben:Ich war am Freitag mit dem Herren von ***** (der sich sehr bemüht) beim Arzt und habe auch mit meiner Exfrau telefoniert.
Von der langen List werden 2 Sachen stehenbleiben nämlich Akne (da gabs einmalig eine Salbe – Pubertät eben) und Kreislaufprobleme (wurde daraufhin untersucht – ohne Befund; man könnte das als normal betrachten sagt der Quacksalber).
Aber die größte Unverschämtheit ist was sich die ***** geleistet hat. Die haben mir ein Schreiben geschickt wenn ich nicht bis zu einem angegebenen Datum widerspreche gehen sie davon aus das ich den Arzt von der Schweigepflicht entbinde (eine Woche inklusive Postweg und kein Einschreiben). Ich war beruflich im Ausland und konnte nicht widersprechen. Im Übrigen steht im Vertrag das ich in jedem Einzelfall explizit zustimmen muss (was bedeutet ich muss aktiv werden). Das haben sie dann dem Arzt geschickt mit einer unleserlichen Kopie vom Vertrag, daraufhin hat der dann den Schwachsinn an die *****geschickt.
Ich habe heute einen Termin beim Anwalt, ob nun ***edit*** oder dem Arzt wegen Nachlässigkeit eins übergebraten wird, wird sich dann rausstellen.
Was kann passieren wenn die Akne und die Kreislaufprobleme stehenbleiben?
Gruß Jake



Kann gerade nicht folgen.... Was sollst Du widersprechen?
Und findest Du das jetzt doof, dass die ***** den Arzt anschreibt oder nicht...

Wenn die Akne und der Schwindel stehenbleiben gibt es für Akne in der regel einen Zuschlag.... Schwindel kann viele Ursachen haben.... hier kann man nix sagen... kann durch Unterzuckerung nach viel sport bis zum Gehirntumor alles sein.
Bringt nix hier Symptome aufzuführen.

habe den Eindruck die ***** versucht schnell und unbürokratisch die Sache aus dem Weg zu räumen...

Aber wenn Du alle Unterlagen eingereicht hast, wieso dann Seitens der ***** der Rücktritt? Verstehe den ganzen Vorgang ehrlich gesagt nicht...
Ihr habt bei Beantragung alle Unterlagen (Patientenakte) eingereicht und jetzt so ein Drama...?? Oder wurde doch etwas verschwiegen?

Viele Grüße

C.

dij
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Beitragvon dij » 03.11.2008, 13:26

E.Kacmaz hat geschrieben:Kann gerade nicht folgen.... Was sollst Du widersprechen?


Er hat im Antrag keine allgemeine Entbindung von der Schweigepflicht ausgesprochen, sondern erklärt, das bei Bedarf jeweils einzeln nachzuholen. Die Antwortfrist für die einzelne Erklärung war ihm zu knapp. – So verstehe ich es jedenfalls.

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Beitragvon jake_blues » 03.11.2008, 15:42

Wenn ich explizit zustimmen muss, dann kann man mir keine Frist setzen in der ich widersprechen muss sondern ich muss für diesen einmaligen Vorgang unterschreiben.
Mit anderen Worten ich muss aktiv werden um den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Des Weiteren kam dieses Schreiben als normaler Brief (und nicht als Einschreiben), ich könnte behaupten nie so ein Schreiben erhalten zu haben (was ich aber nicht tun werde). Die ***** wäre in der Pflicht das dann zu beweisen.

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 03.11.2008, 15:57

jake_blues hat geschrieben:Wenn ich explizit zustimmen muss, dann kann man mir keine Frist setzen in der ich widersprechen muss sondern ich muss für diesen einmaligen Vorgang unterschreiben.
Mit anderen Worten ich muss aktiv werden um den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Des Weiteren kam dieses Schreiben als normaler Brief (und nicht als Einschreiben), ich könnte behaupten nie so ein Schreiben erhalten zu haben (was ich aber nicht tun werde). Die Continentale wäre in der Pflicht das dann zu beweisen.


Ja klar,

die Kündigung seitens des Versicherer wäre somit wirksam und der Sohnemann ohne Versicherungsschutz.
Das Problem hätte in diesem Fall nicht der Versicherer.
Wenn ich jetzt nichts falsch verstehe, versucht der Versicherer lediglich die Abläufe zu beschleunigen... Nicht jedes Schreiben ist zudem mit Einschreiben einzustecken...

Also ich kann nach meiner Wissenslage beim Versicherer kein Verschulden erkennen... vielleicht habe ich auch einen Punkt auf die schnelle übersehen...

jake_blues
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Beitragvon jake_blues » 03.11.2008, 16:18

OK, ist ganz einfach, man hätte mir ein Formular schicken müssen auf dem ich unterschreiben muss das ich in diesem Fall den Arzt von der Schweigepflicht entbinde.
Die Art und Weise 'wenn du nicht widersprichst bis <Datum> dann darf' ich erfordert eine spezielle Vereinbarung bei Vertragsabschluss, und die ist nicht erfolgt.
Ich habe mit dieser Art Verträgen recht viel im Projektgeschäft zu tun und jeder Feld- Wald- und Wiesenanwalt wird der ***** unter diesen Voraussetzungen den A… versohlen. Und genau das wird jetzt passieren.
Gruß Jake

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Beitragvon E.Kacmaz » 03.11.2008, 16:33

jake_blues hat geschrieben:OK, ist ganz einfach, man hätte mir ein Formular schicken müssen auf dem ich unterschreiben muss das ich in diesem Fall den Arzt von der Schweigepflicht entbinde.
Die Art und Weise 'wenn du nicht widersprichst bis <Datum> dann darf' ich erfordert eine spezielle Vereinbarung bei Vertragsabschluss, und die ist nicht erfolgt.
Ich habe mit dieser Art Verträgen recht viel im Projektgeschäft zu tun und jeder Feld- Wald- und Wiesenanwalt wird der Continentalen unter diesen Voraussetzungen den A… versohlen. Und genau das wird jetzt passieren.
Gruß Jake


Dann viel Spaß...

Frank
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Beitragvon Frank » 03.11.2008, 17:30

Ich habe den Namen der Gesellschaft editiert. Für den Sachverhalt ist es unerheblich.

dij
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Beitragvon dij » 04.11.2008, 00:05

Es hätte im Ergebnis nicht viel geändert, denn es ist eine vertragliche Obliegenheit, alle erforderlichen Informationen herauszurücken.

Aus der Schlußerklärung im Antrag des fraglichen Versicherers: „Mir ist bekannt, dass die Nichterteilung der jeweiligen Schweigepflichtentbindung im Einzelfall dazu führen kann, dass sich aufgrund der verbleibenden Informationsquellen eine Risiko- oder Leistungsprüfung nicht wie erforderlich durchführen lässt. Dies kann ... im Falle der Leistungsprüfung zur Leistungskürzung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers führen.“


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