Rücktritt der PKV - Rückkehr in GKV möglich?

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satir
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Rücktritt der PKV - Rückkehr in GKV möglich?

Beitragvon satir » 13.11.2008, 01:52

Hallo,

Ich bin Angestellte, 43 Jahe alt und seit 01.01.2008 privat krankenversichert. Vorher war ich unter der Bemessungsgrenze und gesetzlich versichert.
Nun ist Ende Oktober die Versicherung vom Vertrag zurückgetreten, weil ich bei der Antragstellung im anzeigepflichtigen Zeitraum eine Erkrankung verschwiegen hätte.
Der Risikozuschlag, den die Versicherung jetzt erheben möchte, ist recht hoch.

Ich fühle mich von dem Versicherungsvertreter über's Ohr gehauen, weil ich dem meine Vorerkrankungen schilderte, er jedoch nur einen recht lapidaren Eintrag im Formular machte. Anscheinend muß man dort jedoch auch eine sich im nachhinein als falsch erwiesene Diagnose und bei früheren Arztbesuchen zunächst nicht zuordenbare Symptome angeben. Dies aber nur am Rande.

Jedenfalls hat mir diese Methode der Beitragserhöhung die Augen über das Vorgehensmodell der Versicherer und Makler geöffnet und ich würde gerne zurück in die GKV.

Meine Frage:
Wenn die PKV von einem seit 01.01.2008 bestehenden Vertrag zurücktritt: kann ich dann wieder in die gesetzliche Versicherung zurückkehren?
Es scheint ja so, als ob dieser Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen wäre. Ist er somit nichtig und mein Übertritt in eine PKV kann rückgängig gemacht werden?

Vielen Dank für Euren Input,
satir

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Re: Rücktritt der PKV - Rückkehr in GKV möglich?

Beitragvon dij » 13.11.2008, 03:23

satir hat geschrieben:Versicherungsvertreter ... Makler


Was denn nun? Und ist beweisbar, was bei dem Gespräch mit der Was-auch-immer-Person gesagt wurde (Zeugen)?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.11.2008, 08:58

Hallo Satir,
eine Rückkehr in die GKV ist nicht möglich.
Allerdings sind hier sehr viel Ungereimtheiten

"01.01.2008 privat krankenversichert. Vorher war ich unter der Bemessungsgrenze und gesetzlich versichert. """
Aus der Ferne kann mann das sehr schlecht beurteilen.
Gruß

E.Kacmaz
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Re: Rücktritt der PKV - Rückkehr in GKV möglich?

Beitragvon E.Kacmaz » 13.11.2008, 10:02

satir hat geschrieben:Hallo,

Ich bin Angestellte, 43 Jahe alt und seit 01.01.2008 privat krankenversichert. Vorher war ich unter der Bemessungsgrenze und gesetzlich versichert.
Nun ist Ende Oktober die Versicherung vom Vertrag zurückgetreten, weil ich bei der Antragstellung im anzeigepflichtigen Zeitraum eine Erkrankung verschwiegen hätte.
Der Risikozuschlag, den die Versicherung jetzt erheben möchte, ist recht hoch.

Ich fühle mich von dem Versicherungsvertreter über's Ohr gehauen, weil ich dem meine Vorerkrankungen schilderte, er jedoch nur einen recht lapidaren Eintrag im Formular machte. Anscheinend muß man dort jedoch auch eine sich im nachhinein als falsch erwiesene Diagnose und bei früheren Arztbesuchen zunächst nicht zuordenbare Symptome angeben. Dies aber nur am Rande.

Jedenfalls hat mir diese Methode der Beitragserhöhung die Augen über das Vorgehensmodell der Versicherer und Makler geöffnet und ich würde gerne zurück in die GKV.

Meine Frage:
Wenn die PKV von einem seit 01.01.2008 bestehenden Vertrag zurücktritt: kann ich dann wieder in die gesetzliche Versicherung zurückkehren?
Es scheint ja so, als ob dieser Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen wäre. Ist er somit nichtig und mein Übertritt in eine PKV kann rückgängig gemacht werden?

Vielen Dank für Euren Input,
satir


Guten Morgen,

wir haben leider zu wenig Informationen.
Das Vorgehensmodell, welches Du ansprichst, gibt es nicht.
Der Versicherer handelt nach der Prämisse, die Versichertengemeinschaft vor Erschleichung von Leistungen zu schützen.

aber Dein Fall erscheint aufgrund Deiner, wenn auch wenigen Angaben nicht aussichtslos, so dass Dir bestimmt ein guter Anwalt oder Makler gegen Honorar helfen könnte.
Was meinst Du mit nur lapdar angegeben? Und war es wirklich ein Vertreter?

Kannst Du Ross und Reiter nennen?

Grüße

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 13.11.2008, 10:28

...und wieviel liegst du denn zur Zeit über der Pflichtversicherungsgrenze ?
das wird nämlich die Hürde sein, die es zu unterschreiten gilt, umd wieder in die GKV zu kommen.


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