Hausfrauentarif in der GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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blackotty
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Hausfrauentarif in der GKV

Beitragvon blackotty » 15.11.2008, 14:49

Hallo zusammen,

ich möchte mich noch dieses Jahr privat versichern. Ich habe zwei Kinder 5 und 7 und eine Ehefrau, die nicht berufstätig ist. Momentan ist meine Familie über mich in der Familienversicherung der GKV abgesichert. Ich möchte meine Kinder mit in die Private nehmen und nun ist die Frage: Eine Möglichkeit wäre, dass meine Frau freiwillig in der GKV bleibt. Hier spielt nun die Satzung der entsprechenden GKV eine Rolle. Die besagt an dieser Stelle:
§21
(7) Bei der Beitragsbemessung für die freiwilligen Mitglieder sind auch die Einnahmen der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners zu berücksichtigen,
wenn diese(r) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Der Beitragsbemessung wird die Hälfte der nachgewiesenen monatlichen Einnahmen beider Eheleute oder Lebenspartner(innen) bis zur Hälfte der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zugrunde gelegt, es sei denn, die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes übersteigen diesen Betrag.
Bei der Ermittlung der monatlichen Einnahmen beider Eheleute bleibt für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind ein Betrag von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße, vermindert um eigene Einnahmen des Kindes, außer Ansatz. Diese Bestimmungen gelten nicht für die in Absatz 3 genannten pflichtversicherten Mitglieder.

Kann mir jemand anhand dieses Absatzes ausrechnen, was meine Frau monatlich an Beitrag zahlen müsste. Ich gehe bei mir von der BBG in 2009 von 3675,0 € aus.

Besten Dank schon mal und viele Grüße

GS
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Re: Hausfrauentarif in der GKV

Beitragvon GS » 15.11.2008, 19:04

blackotty hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich möchte mich noch dieses Jahr privat versichern. Ich habe zwei Kinder 5 und 7 und eine Ehefrau, die nicht berufstätig ist. Momentan ist meine Familie über mich in der Familienversicherung der GKV abgesichert.

Hallo Blackotty: Erst die ABC-Frage: Arbeitnehmer, Beamter oder Chef (bzw. Selbständiger)? Vermutlich A, da Du unten schon mit der Beitragsbemesssungsgrenze jonglierst. Das ist aber dennoch wichtig. Z. B. als Selbständiger mit knapp über 3675 € Arbeitseinkommen wären die Lütten noch beitragsfrei über die Mutter versichert, wenn diese in der Kasse bleibt.
Eine Möglichkeit wäre, dass meine Frau freiwillig in der GKV bleibt. Hier spielt nun die Satzung der entsprechenden GKV eine Rolle.

Ab 2009 nicht mehr. Danmn ist dieser Punkt einheitlich geregelt, so jedenfalls der Spitz(bub)enverband der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die besagt an dieser Stelle: ... Bei der Beitragsbemessung für die freiwilligen Mitglieder sind auch die Einnahmen der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners zu berücksichtigen, wenn diese(r) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Der Beitragsbemessung wird die Hälfte der nachgewiesenen monatlichen Einnahmen beider Eheleute oder Lebenspartner(innen) bis zur Hälfte der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zugrunde gelegt, es sei denn, die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes übersteigen diesen Betrag.
Bei der Ermittlung der monatlichen Einnahmen beider Eheleute bleibt für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind ein Betrag von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße, vermindert um eigene Einnahmen des Kindes, außer Ansatz. Diese Bestimmungen gelten nicht für die in Absatz 3 genannten pflichtversicherten Mitglieder.

Die einheitliche Regelung (hab sie gerade nicht zur Hand, kommt noch) weicht von dieser Satzungsregelung in mehreren Punkten ab. Z. B. Der Abzug für Kinder erfolgt nicht nach 1/5, sondern zu Deinen Gunsten nach 1/3 der Bezugsgröße von (2009) 2520 €, aber nur wenn die Kinder - wie in Eurem Fall - nur deshalb nicht familienversichert sind, weil Du in der PKV bist.

Kann mir jemand anhand dieses Absatzes ausrechnen, was meine Frau monatlich an Beitrag zahlen müsste. Ich gehe bei mir von der BBG in 2009 von 3675,0 € aus.

Besten Dank schon mal und viele Grüße

Ich versuche es mal: Im Beispiel bist Du Arbeitnehmer mit 6000 € Gesamteinkommen brutto (3.675 beitragspflichtig), Deine Frau hat 0 € eigenes Einkommen.
Bleibt sie allein in der Kasse, wird ihr fiktives Einkommen ab 2009 so berechnet:
Die Hälfte von (0 + (6000 - 2 x 840)), macht 2.160 €, wird gekappt auf die Hälfte der BBG, also auf 1.837,50 €.

Der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung (14,9%+1,95%) ist dann 309,62 €.

Sind es bei Dir 5.000 statt 6.000 € ... aber sicher wirst Du jetzt selbst herausfinden, warum der Beitrag für Deine Frau dann "ungefähr "279,71 € wäre.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.11.2008, 20:56

Hallo blackotty,
mache ich ungern :-) aber bei dieser Situation
Frau, welche als Frau und Mutter aufgeht sowie 2 Kinder rate ich dazu in der GKV zu bleiben und Zusatzleistungen privat einzu kaufen.
Anders sieht es aus wenn wir die Holde in eine Versicherungspflichtige Beschäftigung bringen ab 401 Euro. Die Berechnung ist ohne den Brutto nicht möglich.

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Beitragvon blackotty » 16.11.2008, 11:43

Hallo GS,
vielen Dank für Deine Ausführungen.
Es ist interessant, dass Du von dieser einheitlichen Regelung sprichst. Davon hab ich jetzt noch nichts gehört. Hast Du einen Link zur Hand, wo man sich darüber näher informieren kann?
Der Knackpunkt, warum ich überhaupt in diesem Forum angefragt habe, war die Bezugsgröße. Woher bekommt man diese Info (2520 € in 2009).
Solange ich diese Größe nicht kannte, war ich auch nicht in der Lage zu rechnen. Bezüglich BBG in 2009 habe ich Infos gefunden, aber über die Bezugsgröße nicht. Hast Du eventuell auch hier einen Link zur Hand?
Ja, Du hast recht, ich bin Angestellter. Natürlich wäre es optimal meine Frau in einen 401 € Job zu bringen, aber dies ist im Moment wegen der Zeit für die Kinder nicht machbar. Vielleicht in 3 - 4 Jahren. So, wie es aussieht, wäre es ja dann noch günstiger die Frau mit in die Private zu nehemen. Sobald Sie einen 401 € Job hätte, wäre Sie ja dann wieder pflichtversichert. Ich hatte wirklich gedacht, dass der Hausfrauentarif eine Alternative sein könnte, aber anscheinend möchte man genau diese Konstellation aus Sicht der KK vermeiden, denn jemand der die BBG als Beitrag bringt, läßt man nicht gerne abwandern, gell ?

Viele Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.11.2008, 12:17

Also, ab dem 01.01.2009 regelt gem. § 240 SGB V der Spitzbubenverband Bund die Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte einheitlich in ganz Deutschland.

Dieser Spitzbubenverband ist schon seit dem 01.07.2008 tätig und hat Ende Oktober diese Richtlinien veröffentlicht.

Guckst Du hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Einheitliche_Grunds%c3%a4tze__Endfassung_2008_10_27_3258.pdf

Ich glaube, dass was Du eingestellt hast, passt schon!!!

Die Rechengrössen in der Sozialversicherung findest Du hier:

http://duebbert-und-partner.de/content/view/1241/135/

Es passt schon:

Bezugsgrösse West 2.520,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze 3.675,00 Euro


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Beitragvon GS » 16.11.2008, 15:15

@Rossi: Vielen Dank, Rossi, brauche ich die Seiten nicht mehr einzustellen.

@blackotty: Eigentlich ist die neue einheitliche Regelung eine Besserstellung gegenüber vielen derzeititen Kassenregelungen zum fiktiven Einkommen: Die gehen nämlich final über die halbe Bemessungsgrenze hinaus und kappen es erst bei der vollen BBG.

Darauf, dass sich der Spitzbubenverband (Eigenkurzbezeichnung Spitzenverband Bund), dem ironischerweise mit Dr. Doris Pfeiffer ein "Spitzmädchen" vorsitzt, nicht auf diese Lösung geeinigt hat, hätte ich vorher auch nicht gewettet. Aber sie sind immer wieder für eine Überraschung gut.

Zu deiner anderen Vermutung: Ob es unter Ertragsaspekten (im Sinne eines niedrigen Beitragssatzes) für die übrigen gesetzlich Versicherten günstiger ist, vier Personen gegen 641 € durchzuschleppen oder nur eine gegen 310 € sei einmal dahingestellt. Umsatzfetischisten nehmen natürlich lieber die 641 € ...

Aber dieses Fass machen wir jetzt lieber nicht auf.

@Rossi, Rüdiger:
Apropos Wette: Haben wir da nicht etwas am Laufen? N' Kasten Erdinger oder Radeberger, wenn Rüdiger gewinnt? Helft mir mal auf die Sprünge.

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Beitragvon Rossi » 16.11.2008, 19:51

Jooh, ich kann mich erinnern (Wette).

Es geht um die sog. Killervorschrift des § 53 SGB V und der derzeitigen Auslegungsweise der Kvén.

Guckst Du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1431

und hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1493

Der PKV-Verband hat hierzu schon eine eigene Stellungnahme abgegeben. Hiernach teilt der PKV-Verband die Auffassung der Kvén nicht!!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.11.2008, 20:28

und hab ich gewonnen ?

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Beitragvon Rossi » 16.11.2008, 21:16

Öhm, ich glaube nicht.

Der PKV-Verband vertritt die Auffassung, die ich auch hier im Forum gepostet habe, oder?!?!

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Beitragvon Rossi » 16.11.2008, 21:48

Ach ja, blackotty wollte es in Zahlen haben.

Okay, dann versuchen wir es mal - natürlich ohne Gewähr - auszurechnen.

3.675,00 Euro Einkommen beider Ehegatten
840,00 Euro Freibetrag für 1. gem. unterhaltber. Kind (1/3 Bezugsgrösse)
840,00 Euro Freibetrag für 2. gemeinsames unterhaltberechtigtes Kind
___________

1.995,00 Euro (Einnahmen zum Lebensunterhalt)

: 2 = 997,50 Euro Bemessungsgrundlage für den KV/PV-Beitrag

997,50 Euro * 14,9 % (erm. Beitragsatz) = 148,63 Euro (KV-Beitrag)

997,50 Euro * 1,95 % = 19,45 Euro (PV-Beitrag)




Ach ja, die Berechnung gilt natürlich nur dann, wenn Du punktgenau 3.675,00 Einnahmen hast. Ist es mehr, dann sieht es natürlich anders aus. Ach ja, das Kindergeld muss - meines Erachtens - auch dazu gerechnet werden.

GS
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[eigentlich OT: Die Wette]

Beitragvon GS » 17.11.2008, 01:36

Rossi hat geschrieben:Jooh, ich kann mich erinnern (Wette).

Es geht um die sog. Killervorschrift des § 53 SGB V und der derzeitigen Auslegungsweise der Kvén.

Guckst Du hier:

@Rossi, Rüdiger: Guckst Du lieber hier:
DKV-Service-Center hat Folgendes (am 12.04.2008) geschrieben:
Hi GS , Hi Rossi,

so billig geht das nicht:-) wenn Ihr erlaubt wird das ganze noch um ne Kiste Radeberger erweitert.
Erklärung für Weißbiertrinker
Radeberger= Ehemals Königlich Sächsischer Hoflieferant Durch Königliches Dekret vom 11.12.1905 Tafelgetränk seiner Majestät König Friedrich August von Sachsen.
Es ist erstens nur Recht und Billig wenn alle Einkommen zur Ermittlung des Beitrages herangezogen werden um somit die Ungleichbehandlung zu beenden erste Erfolge wurden kürzlich Gerichtlich bestätigt.. und ne

Ursprung: Frage von Hannah "Wieder zurück in die GKV?" vom 31.3.2008. Die Wette geht darum, ob "sonstige Einkünfte" spätestens am 1.1.2011 auch für Pflichtversicherte (Rentner) beitragspflichtig werden.
Die Wette läuft also noch. Und nachdem die GroKoalition gegenüber April eher etwas stabiler zu sein scheint, sind Rossis Aktien auf 2 Kisten Erdinger sogar etwas gestiegen, meine ich. Mal sehen.


Zurück zum Thema:
Rossi, wenn das Kindergeld auch als beitragspflichtiges Einkommen gilt, hätten wir natürlich den paradoxen Fall, dass es - in den Beispielen - bei meinem 5000er und erst recht bei deinem 3675er den Beitrag erhöht, während es bei dem 6000er wegen der Deckelung auf die halbe BBG keinen Cent Mehrbeitrag bewirkt.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.11.2008, 09:07

ok dann warte ich mal noch ein bischen.

Eure ganze Berechnung ist ja ganz nett aber wie setzen das die Kassen um.?
Ich habe eine Hausfrau welche den Höchstbeitrag in der GKV zahlt, kann doch dann gar nicht sein?.
gruß

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Beitragvon blackotty » 17.11.2008, 18:43

Ich gehe mal von 5600 € aus ohne Kindergeld.

5600 € - 2 * 840 € = 3920 / 2 = 1960 also Deckel drauf 3657 / 2 * 14,9 % + 3657 / 2 * 1,95 % = rund 310 €.

Na, diese Variante kommt dann wohl nicht in Frage, dafür kann ich meine Frau ja locker privat versichern.

Übrigens ich habe meine GKV angefragt bzgl. freiwilliger Versicherung meiner Frau und eventuell meiner Kinder. Folgende Antwort von der GKV:

"Nachdem wir zwar den Beitragssatz für freiwillige Mitglieder für 2009 kennen (14,9 %), kann ich Ihnen nur ungefähr die Höhe für eine Versicherung Ihrer Frau nennen. Das wären ca.250,-- Euro plus Pflegeversicherung 35,83.-- Euro. Ihre Kinder können sich nicht bei Ihrer Frau mitversichern, da Sie wie angedeutet Privatversichert wären, und somit kein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Wenn Sie die Kinder bei uns freiwillig versichern möchten, wäre der Beitrag ca. 130.-- Euro pro Kind im Monat.
Es ist uns leider nicht möglich momentan genaue Zahlen zu nennen, da sehr vieles mit den Spitzenverbänden noch geklärt werden muß. Ich bitte um Verständnis. Aber über die verschiedenen Möglichkeiten einer Weiterversicherung haben Sie jetzt auf alle Fälle einen genauen Überblick."

Ist das denn nun wirklich so, dass mit dem Spitzbubenverband so viel noch geklärt werden muss? Immerhin haben wir in 6 Wochen 2009. Das stinkt doch alles zum Himmel, oder?

Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.11.2008, 20:53

Ist das denn nun wirklich so, dass mit dem Spitzbubenverband so viel noch geklärt werden muss? Immerhin haben wir in 6 Wochen 2009. Das stinkt doch alles zum Himmel, oder?


Nee, viele Kvén kennen diese Regelungen nocht nicht, das ist alles. Die Rauchzeichen bzw. Trommelgeräusche sind dort noch nicht angekommen!!!

blackotty
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Beitragvon blackotty » 17.11.2008, 21:32

Hi Rossi,

kannst Du dich mal deutlicher ausdrücken?
Was meint du mit Kven?

Das Thema ist mir und anderen Forum-Lesern zu wichtig, als dass sie sich erst mal mit Wettschulden (s. o.) und irgendwelchen Floskeln auseinandersetzen müssen. Nichts für ungut.

Grüße


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