Hallo zusammen,
Ein als Arbeitnehmer Pflichtversicherter scheidet aus dem Arbeitsverhältnis, mithin dann auch aus der Pflichtversicherung, aus und erklärt anschließend, dass er bei dieser Krankenkasse freiwillig weiterversichert sein möchte. Die Bedingung
"in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert"
...ist erfüllt.
Die Krankenkasse besteht aber auf einer Überprüfung hinsichtlich der Versicherungspflicht nach SGB 5, §5, Abs. 1, Satz 13. Ist das so korrekt?
Die Pflichtversicherung nach 5-1-13 gilt aber nach meinem Verständnis nur für "Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben".
Welche Versicherung wäre also vorrangig: Freiwillige Versicherung nach SGB 5 § 9 od. Pflichtversicherung nach §5, Abs. 1, Satz 13 ?
Grüße,
Paulo
Freiwill. Versich. od. Pflichtvers. nach 5-1-13 vorrangig?
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Oh weia, das ist ja wohl geballte Fachkompetenz der Krankenkasse.
Man muss nicht nur den § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V lesen, sondern auch die übrigen Vorschriften, dann ist nämlich alles tuti.
§ 5 Abs. 8 a
Nach Absatz 1 Nr. 13 ist nicht versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 bis 12 versicherungspflichtig, freiwilliges Mitglied oder nach § 10 versichert ist.
Also Ergebnis, die Information der Kv ist völlig daneben!!!
Man muss nicht nur den § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V lesen, sondern auch die übrigen Vorschriften, dann ist nämlich alles tuti.
§ 5 Abs. 8 a
Nach Absatz 1 Nr. 13 ist nicht versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 bis 12 versicherungspflichtig, freiwilliges Mitglied oder nach § 10 versichert ist.
Also Ergebnis, die Information der Kv ist völlig daneben!!!
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