Hallo Leute,
irgendwie hab ich ein übles Problem:
Ich bin 28 und Student, und war bis jetzt bei der AOK versichert, und wollt die GKV wechseln, da es schon billigere gibt. Hab dan nen Mitgliedsantrag an eine andere GKV gestellt und gleichzeitig der AOK eine Kündigung geschick.
Die AOK hat mir dann geantwortet, das ich schon seit Ende 2006, also gut zwei Jahre, nicht mehr Mitglied bei denen bin!!!
Irgendwie war das jetzt erstmal ein Schock, und verstehen tu ich das auch alles nicht wirklich. Die AOK hat mir, als ich 27 geworden bin, gesagt das ich nicht mehr in die Studentenversicherung falle, sondern mich freiwillig gesetzlich versichern muss. Das hab ich dann auch gemacht. Ich hab den nen unterschriebenen Antrag zurückgeschickt und dachte damit wäre alles erledigt...
Auf jeden Fall bin ich wohl anscheinend seit gut zwei Jahren nicht mehr versichert, und weiß grad nicht wirklich was ich machen soll. Vor allem, da ich ja in den 2 Jahren auch mal bei Routineuntersuchungen war, Zahnarzt, zum Beispiel.
Kann ich denn jetzt einfach Mitglied bei einer anderen GKV werden? Ich hab gehört das geht nur innerhalb eines Jahres....
Hat schonmal jemand von so nem Fall gehört? Irgendeine Idee was man machen kann, bzw. muss?
Mitgliedsproblem mit der GKV
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Hi Whisper
neeeeeeeee noch schlimmer seit dem 1.4.2007
pro Monat ca 130 eus.
eine neue Kasse nimmt dich nicht ohne Vorversicherungsbestätigung auf.Also zur Aok gehen und nen dael machen wie das Geld zu zahlen ist und erst wenn das bezahlt ist kann man wechseln.
Bringt dann aber nix da Einheitsbeitrag ab 1.1.09
Gruß
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eine neue Kasse nimmt dich nicht ohne Vorversicherungsbestätigung auf.Also zur Aok gehen und nen dael machen wie das Geld zu zahlen ist und erst wenn das bezahlt ist kann man wechseln.
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Du kannst natürlich auch, wenn Du möchtest, ab sofort in die private Kv wechseln. Ist ne Frage, wie teuer das ist.
Fakt ist jedoch, dass Du definitiv seit dem 01.04.2007 kraft Gesetzes wieder bei der AOK gelandet bist, weil Du keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hast. Damit hat die AOK natürlich auch einen Beitragsanspruch - ca. 130,00 Euronen - monatlich, den Du vermutlich nicht löhnen kannst. Dann kommt der nächste Henker, in dem man den Anspruch der Kv auf ruhend stellt. Dieses geht solange, wie Du ne vernünftige Ratenzahlung vereinbarst oder den Rückstand komplett ausgeglichen hast.
Wechselst Du in die private Kv, dann ist die GKV mit dem Ruhen raus.
Fakt ist jedoch, dass Du definitiv seit dem 01.04.2007 kraft Gesetzes wieder bei der AOK gelandet bist, weil Du keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hast. Damit hat die AOK natürlich auch einen Beitragsanspruch - ca. 130,00 Euronen - monatlich, den Du vermutlich nicht löhnen kannst. Dann kommt der nächste Henker, in dem man den Anspruch der Kv auf ruhend stellt. Dieses geht solange, wie Du ne vernünftige Ratenzahlung vereinbarst oder den Rückstand komplett ausgeglichen hast.
Wechselst Du in die private Kv, dann ist die GKV mit dem Ruhen raus.
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Re: Mitgliedsproblem mit der GKV
Whisper hat geschrieben:Die AOK hat mir, als ich 27 geworden bin, gesagt das ich nicht mehr in die Studentenversicherung falle, sondern mich freiwillig gesetzlich versichern muss. Das hab ich dann auch gemacht. Ich hab den nen unterschriebenen Antrag zurückgeschickt und dachte damit wäre alles erledigt...
Warum warst du nicht mehr in der StuKV? Wegen zuviel Einkommen oder mehr als 14 Semester?
Also im Anschluß an die StuKV bist du weiterversichert gewesen. Dann bist du bei der Kasse pflichtversichert nach der allgemeinen Versicherungspflicht. Diese Pflichtversicherung enden sofort und ohne Kündigungsfrist, sobald ein anderweitigen Versicherungsschutz nachgewiesen wird (§ 190 Abs. 13 SGB 5), zum Beispiel eine PKV.
Das ändert natürlich nichts an der Verpflichtung Beiträge nachzuzahlen. Verlangt deine UNI eigentlich keinen Versicherungsnachweis?
SOFORT in die PKV geht nicht. 2 Monatige Kündigungsfrist einhalten....
Hm, ich glaube, da sind die gesetzlichen Bestimmungen aber anders.
Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 endet kraft Gesetzes, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht. Und jenes ist ein private KV. Also taggenau, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
So lese ich zumindest § 190 Abs. 13 SGB V
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder.....
Naja, zu der ganzen Sache kam das ich seit 2004 Halbweise bin, und die Rentenversicherung dann ja die Krankenkasse zahlt.
Hab deswegen dann ja auch keine Beiträge gezahlt.
Und was die Uni angeht, ich denke das klären die normalerweise mit der Versicherungsmitgliedschaft. Musste noch nie einen Nachweis schicken.
Hab deswegen dann ja auch keine Beiträge gezahlt.
Und was die Uni angeht, ich denke das klären die normalerweise mit der Versicherungsmitgliedschaft. Musste noch nie einen Nachweis schicken.
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