Benötige bitte eure Hilfe, da ich nicht mehr weiter weiss.
Im Dezember 2007 habe ich mich beim AA sowie bei meiner Krankenkasse abgemeldet, da ich ab Januar 2008 zu Hause einen Familienangehörigen pflege.
Ende August schrieb ich einige Krankenkassen wegen einer freiwilligen Versicherung an - u.a. auch meine alte - diese behauptete nun, meine Kündigung nicht erhalten zu haben. Das AA schrieb die Kasse dann im September an und bestätigte meine Abmeldung dort.
Nun folgten mehrere Schreiben mit der Aufforderung, für die ganze Zeit die Beiträge zu zahlen; ich sollte nun rückversichert werden - obwohl ich das ganze Jahr auch eben wegen meiner Kündigung keinen Arzt in Anspruch genommen habe. Selbst der Hausarzt wusste damals bereits, daß ich nicht mehr versichert bin.
Dann schrieb ich die Kasse nochmals an und machte darauf aufmerksam, daß ich ordnungsgemäß gekündigt habe.
Eines Tages stand dann sogar der Chef der Krankenkasse während meiner Abwesenheit vor der Haustür und wollte mich wegen der Weiterversicherung dringend sprechen. Eine Nachbarin versprach, mir dies auszurichten.
Drei Tage später war ich dann wieder zu Hause und erhielt von der Kasse
eine Bescheinigung der Versicherungszeiten (bis 31.12.2007). Ebenso baten sie um Rücksendung der Versichertenkarte.
In diesem Schreiben steht allerdings auch: bei Ende Ihrer Mitgliedschaft o h n e Kündigung: möchten Sie sich innerhalb von 18 Monaten nach Ende der Mitgliedschaft wieder als Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, so ist dies grundsätzlich nur bei der XXXX möglich. Die XXXX wird dann zumeist kraft Gesetzes zuständig.
(Ich habe allerdings noch das Schreiben der Kündigung auf meinem Rechner).
Heute habe ich dann eine andere Kasse, wo ich mich gerne ab Januar 09 freiwillig versichern möchte, angerufen und dort gehört, daß ich mich erst noch mal bei der alten Kasse anmelden muss, dann wieder kündigen kann und ab 01.03.09 bei der neuen Kasse versichert wäre.
Allerdings müsse ich auch die Beiträge an die alte Kasse noch entrichten!
Sorry, ich weiss, der Text ist sehr umfangreich geworden - aber wie komme ich von der Zahlung für das Jahr 2008 ab, da ich
- davon ausgegangen bin, daß die Kündigung ordnungsgemäß
angekommen ist
- ich eben auch aus diesem Grund keine Leistungen in Anspruch
genommen habe
- ich keine Einnahmen (ausser Pflegegeld - Stufe 2) habe.
Vielen Dank auch im voraus für eure Antwort -
*chen
Problem mit alter Krankenkasse
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
seit dem 01.04.2007 kannst du in Deutschland nicht mehr ohne Krankenversicherung durch die Gegend laufen. Wenn du eine Krankenversicherung kündigst, mußt du der alten Kasse eine neue Versicherung nachweisen können.
Du mußt für das Jahr 2008 den Mindestbeitrag deiner Kasse nachzahlen. Das sind so ca. 130-140 EUR im Monat. Sprich mal mit deiner Krankenkasse.
Gruß
Frank
seit dem 01.04.2007 kannst du in Deutschland nicht mehr ohne Krankenversicherung durch die Gegend laufen. Wenn du eine Krankenversicherung kündigst, mußt du der alten Kasse eine neue Versicherung nachweisen können.
Du mußt für das Jahr 2008 den Mindestbeitrag deiner Kasse nachzahlen. Das sind so ca. 130-140 EUR im Monat. Sprich mal mit deiner Krankenkasse.
Gruß
Frank
...danke
Frank für die schnelle Antwort.
Habe gerade hier im Forum noch ein wenig gelesen - daß man, wenn man kein eigenes Geld verdient, evtl. pro Monat nur 40,-- oder aber auch gar nichts - an die Kasse zahlen muss?! § 186 Abs. 11 SGB V., zumal auch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Hat dies j e d e Krankenkasse in ihrer Satzung?
Und hat die neue Krankenkasse Recht mit der Aussage, daß ich erst wieder mich neu in der alten Kasse anmelden muss um dann wieder kündigen zu können?
Und dass ich zahlen muss, obwohl mir die alte Kasse doch eine Bescheinigung über Versicherungszeiten bis zum 31.12.07 bestätigt hat?
Sorry, daß ich hier noch mal nachfrage -
*chen
Habe gerade hier im Forum noch ein wenig gelesen - daß man, wenn man kein eigenes Geld verdient, evtl. pro Monat nur 40,-- oder aber auch gar nichts - an die Kasse zahlen muss?! § 186 Abs. 11 SGB V., zumal auch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Hat dies j e d e Krankenkasse in ihrer Satzung?
Und hat die neue Krankenkasse Recht mit der Aussage, daß ich erst wieder mich neu in der alten Kasse anmelden muss um dann wieder kündigen zu können?
Und dass ich zahlen muss, obwohl mir die alte Kasse doch eine Bescheinigung über Versicherungszeiten bis zum 31.12.07 bestätigt hat?
Sorry, daß ich hier noch mal nachfrage -
*chen
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