was passiert nach den 2.2.07 - pflicht/freiwillig?

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paula1775
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was passiert nach den 2.2.07 - pflicht/freiwillig?

Beitragvon paula1775 » 05.02.2007, 14:20

war bis ende letzten jahres pflichtversichert und komme jetzt das erst mal über die grenze. habe allerdings nicht vor den 2.2.07 gekündigt und laufe derzeit noch als pflichtversichert.
frage: bleibe ich jetzt über die nächsten 3 jahre pflichtversichert oder muss ich sofort in die freiwillige kv wechseln?

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Beitragvon Frank » 06.02.2007, 14:29

die stichtagsregelung würde für dich eh nicht zutreffen. außerdem bedeutet es nicht, dass man pflichtversichert bleibt, sondern nur dass man nicht sofort in die private wechseln kann, sondern erst 3 jahre über der grenze verdient haben muss.

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Beitragvon paula1775 » 06.02.2007, 14:47

warum würde die stichtagsregelung für mich nicht zutreffen?

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Beitragvon Frank » 06.02.2007, 15:01

"... Arbeitnehmer, die im vergangenen und diesem Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können noch länger in eine private Krankenkasse wechseln als bisher geplant.

Der Stichtag sei auf den 2. Februar verschoben worden, bestätigte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums..."

Es geht beim Stichtag nur um die Möglichkeit in die Private zu wechseln, nicht um den Status pflicht- oder freiwillig versichert.

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Beitragvon paula1775 » 06.02.2007, 15:15

aber ist man dann - wenn man sich privat versichern könnte - nicht automatisch aus der gesetzlichen pflichtversicherung rausgefallen und müsste demnach zwischen privat oder freiwillig gesetzlich entscheiden????

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Beitragvon Frank » 06.02.2007, 15:24

du bist dann erstmal freiwillig versichert. kannst dann mit der umstellung kündigen oder später mit der frist von 2 monaten und dich dann privat versichern. macht aber ja in deiner situation wenig sinn.

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Beitragvon paula1775 » 06.02.2007, 15:55

eben - ich will eh erstmal in der gesetzlichen bleiben - denke halt das die mich derzeit noch als pflichtversichert führen, was mir am liebsten wäre da ich nicht genau weiss wie es mit beitragszahlungen während der elternzeit ausschaut wenn ich freiwillig versichert bin.

was kann denn schlimmstenfalls passieren wenn es im nachhinein herauskommt das ich freiwillig sein müsste - dann muss ich nachzahlen???

Marc
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Beitragvon Marc » 07.02.2007, 22:23

Hallo Paula,
Du wirst nicht umhin kommen, Dich freiwillig versichern zu müssen. Es ist zwar Sache des Arbeitgebers, dass der Krankenkasse zu melden, aber eine Verzögerungstaktik bringt Dir im Endeffekt keine Vorteile, da Du nachzahlen musst.
Kleiner Tipp: Rede doch mit Deinem Arbeitgeber, ob Du in dem letzten Monat nicht vielleicht die Stunden reduzieren kannst. Fällst Du dadurch wieder unter die Grenze, wirst Du automatisch wieder pflichtversichert und der Arbeitgeber muss Dich sofort ummelden.
Grüße,
Marc

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.02.2007, 08:54

Die Meldung übernimmt der AG, es wurde noch nicht einmal geklärt
ob Sie überhaupt freiwillig versichert ist oder erst. zum 1.1. 2008.
Bei Gehaltsempfängern wird der Beitrag regelmäßig vom vom Lohn , vom AG bezahlt,
MfG
Ps.eine Nachzahlung ist also unwahrscheinlich.

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Beitragvon paula1775 » 08.02.2007, 12:58

Mein Brutto-Monatseinkommen liegt seit 10/06 über 4000 monatlich im Jahr 2006 gesamt bei ca. 50000. Im Jahr 2007 ändert sich nicht viel, nur das ich ab Mitte des Jahres im Mutterschutz/Elternzeit bin. Ich bin im öffentlichen Dienst.

Macht es denn von den Beiträgen einen großen Unterschied ob pflicht oder freiwillig - ich dachte ich zahle jetzt schon den max. Beitrag?

Marc
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Beitragvon Marc » 08.02.2007, 19:18

DKV-Service-Center hat geschrieben:Die Meldung übernimmt der AG, es wurde noch nicht einmal geklärt
ob Sie überhaupt freiwillig versichert ist oder erst. zum 1.1. 2008.
Bei Gehaltsempfängern wird der Beitrag regelmäßig vom vom Lohn , vom AG bezahlt,
MfG
Ps.eine Nachzahlung ist also unwahrscheinlich.


Hallo DKV-Service-Center,

wenn Paula im Jahr 2006 mit dem regelmäßigen Gehalt über JAE kommt und die JAE 2007 auch überschreitet, muss eine Ummeldung erfolgen, diese zur Not eben auch rückwirkend. Wenn das der AG nicht meldet, kann das auch bei einer Betriebsprüfung auftauchen.
Es gibt übrigens auch Arbeitgeber, die die Beiträge für ihre (freiwillig versicherten) Angestellten nicht einbehalten und abführen, dass muss dann der AN selber machen.


Hallo Paula,

von den Beiträgen her zahlst Du jetzt schon bis zur Beitragsbemessungsgrenze, das ist richtig. Da gibt es keinen Unterschied.

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Beitragvon Mike » 17.02.2007, 00:51

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem wie paula, aber ehrlich gesagt die Antworten nicht richtig verstanden.

Bei mir siehts so aus:

- Gesetzlich versichert

- Seit Anfang 2006 (also seit etwas mehr als einem jahr) über der Pflichtversicherungsgrenze (also über 39xx EUR)
Allerdings kein Schreiben von GKV oder Arbeitgeber bekommen, dass ich nun freiwillig versichert bin

- Letzte Woche habe ich bei meiner Lohnabrechnung angerufen und ein Schreiben angefordert, dass mir das Überspringen dieser Hürde bescheinigt.

- Mit diesem Schreiben wollte ich jetzt die GKV kündigen und eine PKV abschliessen

-- Problem: Der 2.2.07 ist schon durch
--Frage: Kann ich die GKV noch kündigen, oder muss ich jetzt 3 Jahre warten?

Danke & Gruß
Mike

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.02.2007, 08:53

Hallo Mike,

[quote]--Frage: Kann ich die GKV noch kündigen, oder muss ich jetzt 3 Jahre warten?[/quote]
wenn das Gesetz verabschiedet wird , so sieht es aus.
müssen Sie 3 Jahre warten.

mfG


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