7 Monate Ausland

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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snop
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7 Monate Ausland

Beitragvon snop » 13.11.2008, 14:47

Hallo,
habe jetzt Std. im Forum gesucht, doch irgendwie das passende für meinen Fall war nicht dabei :evil: [-X
Daher nun mal die Frage, in der Hoffnung, dass einige Experten hier vorbeischauen.
Ich habe zum 30.09. das Studium beendet. Wärend der Studiumszeit war ich wegen eigener Einkünfte selber bei der Barmer Mitglied (nix Familie und so ;-) ). Seit Studiumsende bin ich freiwillig versichert (138 € p./Monat) da ich keine Beschäftigung habe.
Nun plane ich im Januar für 7 Monate ins Ausland zu gehen. Dafür benötige ich eine AKV. Für mich gibt es hierbei 2?? Möglichkeiten, die sich deutlich (1000€) im Preis unterscheiden.

1. ) Ich bleibe in der Barmer, zahle jeden Monat weiter 138 Euro (ab Jan ja sogar mehr) und schließe zusätzlich über den ADAC eine Langzeit Auslandsversicherung ab. Von dieser Lösung bin ich überzeugt das sie geht, ist nur SEHR teuer.

2. ) Ich mache bei der Barmer eine Anwartschaft (rund 40 € pro Monat) und schließe bei der DKV eine Auslandsversicherung für den Reisezeitraum ab.
- Doch wie ist es nach der Rückkehr, muß die Barmer mich dann nehmen?
- Auch wenn ich schwer krank bin und abzusehen ist, dass die weitere Behandlung Monate dauert und teuer ist?
- Wie ist es wenn ich früher aufgrund eines Unfalls zurück nach DE komme? Wer zahlt dann? DKV oder Barmer da Anwartschaft?
Wichtig ist mir die Sicherheit einer verlässlichen KV, gerne würde ich Idee 2 machen, doch dafür müßte ich sicher gehen, dass ich zurück und ohne z.B. Ausschluß von Krankheit in die Barmer komme.
- Brauche ich überhaupt eine Anwartschaft?

Reisezeitraum ist Jan - Aug 09. Ziele einmal um die Welt (leider auch 2 Tage USA)
Nach der Reise möchte ich wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
Mein ständiger Wohnsitz in DE bleibt erhalten (oder lieber nicht)?
So nun bin ich aber mal gespannt \:D/
snop

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.11.2008, 20:15

hi snop,
DKV hört sich doch gut an :-)
Der Tarif heißt AVL.
Da Vorversicherung bei Barmer nach Rückkehr auch Barmer, sogar ohne Anwartschaft.
Krankheit kein Problem. Da wir ja nix zu sagen haben :-)
zur Barmer gehen das abklären dann Tarif AVL abschließen aufpassen wegen den 2 Tagen USA und Amerika kostet mehr.
Und dann GUTE REISE aber warum 7 Monate das schafft man doch auch in 80 Tagen :-)
Gruß

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Beitragvon Rossi » 13.11.2008, 23:29

Das Problem ist doch, ob snop die freiwillige Kv im Sinne von § 191 SGB V wirksam kündigen kann!!!

Hiernach ist eine Kündigung nur möglich, wenn snop entweder die Mitgliedschaft in einer anderen geseztlichen Kv nachweist, oder über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügt.

Solange wie snop seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland behält, dürfte dieses nicht möglich sein.

Da der Auslandsaufenthalt definitiv unterhalb von 12 Monaten liegt, wird der Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben. Ferner ist eine Auslandskrankenversicherung definitiv keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall.

Also mein Fazit; er kann die freiwillige Kv nicht wirksam kündigen und verbleibt in der freiwilligen Kv.

Snop kann allenfalls mit der GKV über die Beitragsermässigung im Sinne von § 240 Abs. 4 a SGB V (Anwartschaftsversicherung während eines Auslandsaufenthaltes) reden.

Da der Auslandsaufenthalt mehr als 3 Monate beträgt, dürfte dieses kein Problem darstellen.

Wenn er zwischendurch akut erkrankt und nach Deutschland zurückkehrt, liegen die Voraussetzungen für Beitragsermässigung nicht mehr vor und er muss den vollen Beitrag löhnen und bekommt genauso - meines Erachtens - dann auch die vollen Leistungen.

snop
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Beitragvon snop » 10.12.2008, 12:30

Hallo,
ich greife das Thema noch einmal auf, da die Barmer etwas auf "Blockade" schaltet!

- Eine Anwartschaft, so die Barmer, ist nicht möglich, da der Auslandsaufenthalt nicht beruflich ist!
- Eine Kündigung ist zulässig, allerdings behält die Barmer sich das Recht vor, Vorerkrankungen (bei einem Widereintritt nach der Weltreise) auszuschließen. Dieser Fall wird zwar "zu 99,99%, wahrscheinlich, eigentlich nicht...." nicht eintretten so die Barmer, doch eine 100% Zusage wollen die mir nicht geben.

Meine Frage nun, stimmt das? Wo kann ich das nachlesen? Oder gibt es gegenteilige Gesetze / Rechtssprechungen die ich denen mal Schwarz auf weiß unter die Nase halten kann.
Bedanke mich für die Antworten,
Snop

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Beitragvon DKV-Service-Center » 10.12.2008, 14:04

Die Barmer kann keine Vorerkrankungen ausschließen.
Gruß

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Beitragvon snop » 10.12.2008, 17:43

DKV-Service-Center hat geschrieben:Die Barmer kann keine Vorerkrankungen ausschließen.
Gruß

Super, Danke für die Antwort.
Doch wo kann ich das nachlesen? Ich brauche das einfach schwarz auf weiß um denen das mal unter die Augen zu halten.

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Beitragvon Experte_24 » 10.12.2008, 18:26

SGB V und hier z.B. §11

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Beitragvon snop » 10.12.2008, 18:46

Danke für die Antwort, doch §11 beinhaltet "Leistungsarten". Ich sehe in diesem § nicht den Passus, dass eine GKV bei der Aufnahme Vorerkrankungen ausschließen darf. Oder bin ich blind.... :-s

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Beitragvon KAro » 06.03.2012, 14:38

Hallo snop,

ich weiß es ist schon eine Weile her, dass du dir gedanken um deine Auslandskrankenversicherung und vor allem um die Barmer gemacht hast.
Ich würde gern wissen, wie du das Problem gelöst hast und ob es eine gute Entscheidung war.

Würde mich freuen von dir zu hören, da ich vor genau dem gleichen Dilemma stehe.

Danke!!!

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Beitragvon Cassiesmann » 06.03.2012, 17:10

Snop wird in dem Forum wohl nicht mehr seinen 3,5 Jahre alten Beitrag verfolgen ;-)

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Beitragvon KAro » 06.03.2012, 17:14

hab das wohl gesehen, aber ich dachte er wird vielleicht angeschrieben und ist so frei doch noch zu antworten.

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Beitragvon Rossi » 06.03.2012, 19:20

Nun ja, Cassiesman, in der Regel bekommt er ja über den Postmailer jetzt eine Nachricht. Es kann natürlich sein, dass er den Postmailer auch deaktiviert hat.

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Beitragvon KAro » 06.03.2012, 21:20

aber vielleicht könnt ihr zu dem Thema ja auch was sagen.
Bin weder Student noch habe ich nen Arbeitgeber, der meine dt. Krankenversicherung bei einem Jahr Ausland übernehmen würde. Wie also die Sache mit der dt. KV am günstigsten klären?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.03.2012, 21:47

Wie bist Du denn derzeit versichert?


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