Wechsel aus PKV in GKV möglich? wie hoch Beitrag für Selbstä

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Crocodyl
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Wechsel aus PKV in GKV möglich? wie hoch Beitrag für Selbstä

Beitragvon Crocodyl » 19.12.2008, 02:40

Zitat aus: http://www.***edit***

„Betrachtet man sich als Außenstehender einmal objektiv das deutsche Gesundheitswesen, fällt als Erstes die Zweiteilung in private und gesetzliche Krankenversicherung auf. Dass viele Mitglieder der GKV gern in die PKV wechseln wollen,liegt dabei wohl am ehesten an den höheren Leistungen, die private Versicherer ihren Kunden bieten können. Da der Wechsel allerdings an ein gewisses Einkommen gekoppelt ist, bleibt vielen Angestellten und Arbeitnehmer nichts weiter übrig, als sich mit den gesetzlichen Krankenkassen zu begnügen.“

Kursiv: Was ist denn das für ein Blödsinn???
Als Selbständiger hätte man damals mit 30Jahren ca. 800 DM Beitrag bei der GKV bezahlt, sagte man mir.
In der PKV bezahlte man 400 DM. Das ist wohl der Haupt-Grund

„Wer sich als Selbständiger für die GKV entscheidet, muss einkommensgerechte Beiträge zahlen. Zum Einkommen zählen auch Mieteinkünfte. Es ist davon auszugehen, dass Selbständige Höchstbeiträge zahlen“
== ist ein Satz den ich gefunden habe, ist das so und war das so?
Keine Ahnung, wie sich die GKV-800 DM damals berechneten (und wie Heute?).
Heute sind in der PKV für den Tarif in 2006 300 € fällig gewesen.
Für 2007 sollte der Tarif auf 340 € steigen. Mich befiel eine unbestimmte Wut, und ich Kündigte.
Ein Mitarbeiter der PKV besuchte mich und machte mir in meiner Ahnungslosigkeit Angst wegen irgendwelcher Ansparungen und legte einen neuen Vertrag mit „irgendwie“ den gleichen Leistungen vor, nur, dass der jetzt für 2007 230 € kostet. Also keine Kündigung.
Aber die Schraube dreht sich weiter und nun soll für 2009 wieder 43 € mehr bezahlt werden.

Wenn mein verhasster Imbiss laut Stererberater 4545 €/Jahr also 378€/Monat zu versteuerndes Einkommen abwirft, und ich für meine Tochter und mich für eine Wohnung 200 € Wohngeld pro Monat vom Staat dazubekomme,
Dann hat mich doch zum damaligen Zeitpunkt ein Vertreter gründlich falsch beraten. Oder?
Ich hätte mich doch niemals darauf einlassen dürfen in eine PKV zu wechseln, wenn nicht wirklich absehbar gewesen wäre, dass auch eine wirtschaftliche Ertragssteigerung in naher Zukunft stattfände, die wirklich nahezu die gültige GKV-Bemessungsgrenze erreicht und überschreitet, denn nur so ist eigentlich sichergestellt, dass die ständig steigende Tarif-Last auch erbracht werden kann.
Das bedeutet dann aber, dass nur diejenigen, die in ihrem Job auch wirklich die Kariere-Leiter nach oben wandern es sich leisten können.
Wer nur so wie ich, die Arbeit immer selber macht, und sich keine Angestellten heranzüchtet, muß mit steigendem Alter auch feststellen, dass die körperliche Leistungsfähigkeit abnimmt.
Man muß also ständig daran Arbeiten, sein Unternehmen weiterzuentwickeln um selber höherwertige Arbeiten wie z.B. leitende, anleitende, kontrollierende, steuernde und …Aufgaben zu übernehmen.
Wenn eine Unternehmung sich nicht absehbar so entwickeln lässt, wird ein Wechsel in die PKV mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Scheitern des Unternehmens führen.
Wie wäre denn nun für einen aus der Arbeitslosigkeit 1992 kommenden neuen Selbständigen der Beitrag in Wirklichkeit gewesen(800DM?). Wäre er berechnet worden, oder wie oben schon mal erwähnt „Es ist davon auszugehen, dass Selbständige Höchstbeiträge zahlen“
Und wie ist es Heute?
Um den Beratungsfehler von damals zu Korrigieren, muß ich meinen Imbiss an jemanden übergeben und mich einstellen lassen um wieder sinnvoll und gerechter Weise in die GKV zu kommen.
Wie lange muß ich angestellt bleiben (nun mit ca.60 € Beitrag, die sogar noch ca. zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden)? Wann kann ich meinen Imbiss zurücknehmen und mich wieder Selbständig machen und in der GKV bleiben und mich nicht mehr von Provisions-Jägern irgendeiner EHRLOSEN PKV ins Boxhorn jagen lassen? Und wird dann von der GKV „Es ist davon auszugehen, dass Selbständige Höchstbeiträge zahlen“ der Höchstbeitrag verlangt, oder wird das zu versteuernde Einkommen betrachtet (dann wohl wieder ca. 60 € GKV-Beitrag)?
Es ist wirklich sehr erstaunlich, dass man bei Google zu diesem Thema nichts findet, was wirklich Beispiele nimmt und durchrechnet und in die Zukunft projiziert (es käme ja nun wirklich nicht auf die Supergenauigkeit drauf an), aber eine Grenzbetrachtung für einen angenommenen armen Schlucker, der nur nicht Arbeitslos sein will, und einen der wirklich den Grenzbereich der GKV-Bemessungsgrenze streift, sollte doch möglich sein.
Man findet keine substanzhaltigen Warnungen vor einem Wechsel in die PKV. Warum hat die GKV keine Gegenrechnung aufgemacht und versucht mich zu halten, sind die nicht an Mitgliedern interessiert gewesen bzw. immer noch nicht interessiert?

Nun zur nächsten gefundenen Aussage:
„Sie bleiben solange Mitglied der PKV, bis sich wieder eine Versicherungspflicht in der GKV ergibt, was im Allgemeinen nur im Rahmen der Erwerbslosigkeit oder der Aufnahme einer Angestelltentätigkeit möglich ist. Arbeitnehmer haben es an dieser Stelle dagegen etwa einfacher. Hier muss lediglich das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinken, damit ein Wechseln in die gesetzliche Krankenversicherung möglich wird. Wer aus finanziellen Gründen die Rückkehr zur GKV plant, kann sich ab 2009 im Basistarif zu ähnlichen Bedingungen versichern lassen und behält trotzdem den Status eines Privatpatienten.“

Ist das kursiv gedruckte nicht schon wieder eine verachtenswerte Heuchelei? Was sind das alles für Menschen, die so oberflächlich daherschreiben?
Der Satz muß korrekter lauten:
Wer aus finanziellen Gründen die Rückkehr zur GKV planen würde kann das NICHT, er kann sich in der PKV ab 2009 im Basistarif zu ähnlichen Bedingungen versichern lassen und behält trotzdem den Status eines Privatpatienten, wobei ca. der Höchstbetrag der GKV gezahlt werden muß.

Ich kenne nur, dass ein PKV-ler in den Basistarif wechseln kann, der dann den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV-ler beträgt, also unabhängig von seinem zu versteuernden Einkommen.
Also eine von PKV-Provisions-Jägern ver**** Suppe wie ich muß immer noch , was weiß ich, so ungefähr 460,00 € bezahlen, auch in der nun so hochgejubelten erstrittenen Basistarif-Variante.
Kann man das nicht so deutlich hinschreiben, ist das so schwer?
Oder wie siht es nun richtig aus?
Vielen Dank für Diejenigen, die sich mal die Mühe machen würden, meine Vermutungen zu überprüfen und zu kommentieren.

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Beitragvon Experte_24 » 19.12.2008, 11:40

Es tut mir leid, den Text habe ich nicht ganz gelesen. Doch wenn Einnahmen von nur 378 € vorhanden sind, ist die Überlegung gestattet das Gewerbe aufzugeben und sich einen Job zu suchen. Dann gehts wieder in die tolle GKV.

Sie machen (ohne das ich es ganz gelesen habe) Ihren wirtschaftlichen Mißerfolg an dem "Beratungsfehler" anderer fest ? Sie sollten sich mit Verlaub an die eigene Nase fassen, bevor Sie einen Schuldigen suchen.

Frank
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Beitragvon Frank » 19.12.2008, 12:35

Ich habe den Link oben editiert.
Du kannst hier anonym deinen Frust von der Seele schreiben. Ich hafte aber für alle Aussagen in diesem Forum.

So wie ich das sehe läuft deine Selbständigkeit nicht und du kannst deine Beiträge nicht bezahlen. Wahrscheinlich kannst du dann andere Rechnungen auch nicht bezahlen. Dann spielt es auch keine Rolle ob du privat oder gesetzlich versichert bist. Der Basistarif wird dir auch nichts nutzen. Also mußt du dir wieder einen Job suchen, wo du versicherungspflichtig wirst.

Normalerweise zahlen Selbständige auch den Höchtbetrag in der GKV. Denn macht macht sich ja auch selbständig um gutes Geld zu verdienen. Wenn es dann nicht so gelaufen ist wie geplant, dann muß man sich halt neu orientieren.

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Re: Wechsel aus PKV in GKV möglich? wie hoch Beitrag für Sel

Beitragvon Cassiesmann » 19.12.2008, 12:57

Crocodyl hat geschrieben:Wenn mein verhasster Imbiss laut Stererberater 4545 €/Jahr also 378€/Monat zu versteuerndes Einkommen abwirft, und ich für meine Tochter und mich für eine Wohnung 200 € Wohngeld pro Monat vom Staat dazubekomme,
Dann hat mich doch zum damaligen Zeitpunkt ein Vertreter gründlich falsch beraten. Oder?
Ich hätte mich doch niemals darauf einlassen dürfen in eine PKV zu wechseln, wenn nicht wirklich absehbar gewesen wäre, dass auch eine wirtschaftliche Ertragssteigerung in naher Zukunft stattfände, die wirklich nahezu die gültige GKV-Bemessungsgrenze erreicht und überschreitet, denn nur so ist eigentlich sichergestellt, dass die ständig steigende Tarif-Last auch erbracht werden kann.


Der selbe Vorwurf gilt dann auch z.B. dem Steuerberater, der Sie von der Selbständigkeit hätte abhalten müssen, dem Gewerbeamt, dass Ihnen die Gewerbeerlaubnis ausgestellt hat und insbesondere Ihnen selber.

Mit Sicherheit spielt bei einer PKV-Beratung der Aspekt der Ertragssituation von Selbständigen ein Rolle. Aber keine PKV wird den Businessplan, die Schätzungen und die Ertragsaussichten vor Abschluss prüfen. Dies ist nicht Aufgabe des Versicherers!

Verstehen Sie uns nicht falsch, wir haben keinen Spass daran auf Sie einzuschlagen, aber ich denke wir sehen das ganze hier relativ objektiv, zumal wir an Ihnen keinen Cent verdient haben und verdienen werden.


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