Aufnahme in den mod. Standarttarif als Nichtversicherter

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Zack
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Aufnahme in den mod. Standarttarif als Nichtversicherter

Beitragvon Zack » 22.12.2008, 12:58

Ich möchte eine PKV im modifizierten Standardtarif abschließen, werde jedoch abgelehnt, da ich angeblich nicht berechtigt zur PKV sei.

Ich war bis Ende meiner Schulzeit über meinen Vater Familienversichert in der GKV, mit dem Ende der Schulzeit lief die Versicherung aus.
Ich habe mich direkt nach der Schulzeit selbstständig gemacht, jedoch nicht krankenversichert.
Ich bin immer noch selbstständig.
Nun verweigern mir die PKV die Aufnahme in den mod. Standardtarif unter Verweis auf §5 Abs. 13 SGB.
Ist das rechtlich korrekt?

Die GKV würde ja bei einer Aufnahme wahrscheinlich eine Nachforderung der Beiträge seit dem 1. April 2007 zuzüglich 5% Säumiszuschlag erheben, was für mich finanziell derzeit kaum tragbar ist. Da ich in dem Zeitraum auch keine Arztbesuche hatte, halte ich eine solche Nachforderung auch für ungerechtfertigt.


Mit dem Versuch eine normale PKV abzuschließen bin ich aufgrund einer seit Kindheit bestehenden Migräne gescheitert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.12.2008, 14:38

Tja, sieht wohl leider so aus.

Die Aufnahme in den sog. mod. Standardtarif im Sinne von § 315 SGB V als auch die Versicherungspflicht im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG, setzen voraus, dass Du nicht im Bereich des SGB V versicherungspflichtig bist.. Und hier genau ist der Haken; Du bist versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Deswegen muss die priv. KV Dir diese Tarife nicht anbieten.

Alles andere ist dann bei der priv. Kv auf frewilliger Basis. Sie muss es nicht, kann es natürlich!

dij
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Beitragvon dij » 22.12.2008, 15:28

Die Nachzahlung an die GKV steht auch auf jeden Fall an, sobald die Krankenkasse dahinterkommt.

Zack
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Beitragvon Zack » 22.12.2008, 16:11

Danke erst einmal.

Eigentlich bin ich als Selbstständiger nicht versicherungspflichtig aber durch §5 Abs. 13 SGB bin ich es doch. Etwas wiedersinning, den bei der GKV kann ich mich da selbstständig nur freiwillig versichern.

Und wenn ich nur einen Tag irgendwann PKV versichert gewesen wäre, wäre ich bis zum 31.12. auch nicht versicherungspflichtig.

Beim googeln habe ich rausgelesen, das Familienversichert über den Vater wohl auch von den GKV nicht immer gleichgesetzt wird mit "Mitglied in der GKV".

Weiß jemand wie die Aufnahmebedingungen zum Basistarif ab dem 1.1.09 konkret aussehen?

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Beitragvon dij » 22.12.2008, 17:26

Zack hat geschrieben:Und wenn ich nur einen Tag irgendwann PKV versichert gewesen wäre, wäre ich bis zum 31.12. auch nicht versicherungspflichtig.


Richtig.

Zack hat geschrieben:Beim googeln habe ich rausgelesen, das Familienversichert über den Vater wohl auch von den GKV nicht immer gleichgesetzt wird mit "Mitglied in der GKV".


Den Begriff „Mitglied in der GKV“ gibt es nicht; es gibt „Mitglied der/einer Krankenkasse“. Familienversicherte sind keine solchen, das ist nur der, von dem die Familienversicherung abgeleitet wird.

Zack hat geschrieben:Weiß jemand wie die Aufnahmebedingungen zum Basistarif ab dem 1.1.09 konkret aussehen?


§§ 193 Abs. 5, 204 Abs. 1 VVG in der ab 1. 1. 2009 geltenden Fassung (Artikel 11 des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007).

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Beitragvon Rossi » 22.12.2008, 17:48

Eigentlich bin ich als Selbstständiger nicht versicherungspflichtig aber durch §5 Abs. 13 SGB bin ich es doch. Etwas wiedersinning, den bei der GKV kann ich mich da selbstständig nur freiwillig versichern.


Nee überhaupt nicht. Es war eines der Ziele des WSG-GKV. In einem modernen Sozialstatt muss jeder versichert sein. Es darf keine unversichert durch Deutschland rennen.

Sorry, Du gehörst noch dazu, auch wenn diese Verpflichtung schon seit dem 01.04.2007 besteht.

Ich kann Dich ein wenig trösten. Wenn Du jetzt ne private Kv abschliesst, dann wird es für die GKV schwer, von Dir rückwirkend Beiträge zu bekommen. In den Ministerien wird nämlich die Auffassung vertreten, dass keiner in die Versicherungspflicht im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt, der nicht selber oder durch dritte die Versicherungspflicht anzeigt. Im Klartext, ohne Deine Mitwirkung sieht es schlecht aus.

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Beitragvon Zack » 22.12.2008, 19:30

Jetzt wird es nur noch das "kleine" Problem sein, eine Versicherung zu finden, die mich aufnimmt :(.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.12.2008, 20:31

Hi Zack.
gibt es ne ärztliche Aussage zur Migräne?
Werden Medikamente genommen?
gibt es schon richtige Anfälle?
Gruß


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