Hallo an alle, bin neu und brauche bitte ein wenig Unterstützung.
Ich habe seit 1999 neben einer damaligen Vollzeitbeschäftigung ein kleines Nebengewerbe (damals noch in HH) angemeldet, welches mal einen Auftrag hat und mal nicht. 2005 nach Umzug nach NRW hab ich das Gewerbe dann umgemeldet, keine Einnahmen aus Gewerbe sondern ALGII Bezug bis 11/2005.
Am 1.11.2007 habe ich dann einen Midijob bei einer Ltd begonnen. Da die Ltd keine Betriebsstätte in D unterhält, wurde mir von der Betriebsnummernstelle der Arbeitsagentur gesagt dass ich selber die Betriebsnummer auf meinen Namen beantragen muß. Gesagt getan, dachte alles ist ok....bis die KK auf den Trichter kam, dass es meine LTD sein muß. Nach etlichen Belegen, einsenden Arbeitsvertrag und Beleg über Eintragung der LTD in England, usw haben sie dann erstmal begriffen, nein es ist nicht meine LTD, ja der Arbeitsvertrag ist ok, ja es ist ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Bis vor einigen Monaten das Theater mit neuem Bearbeiter von vorne los ging.
Nein, es ist ihre LTD, nein sie können sich nicht selber sozialversicherungspflichtig in ihrer LTD anmelden, nein sie sind freiwillig versichert und haben nun Beiträge auf 1800 irgendwas zu zahlen. Widerspruch hin, Widerspruch abgelehnt...sie kommen zu keinem anderen Ergebnis.......jetzt wollen sie fast 6000 Euro obwohl ich beschäftigt war, und haben wir nun auch noch ab morgen das Ruhen des Leistungsanspruches angekündigt.
Sorry, ist lang geworden, aber hat jemand ne Idee wie man die Kasse zur Vernunft bringen kann?
Liebe Grüße und vielen Dank für Antworten
KV und LTD
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, kläre uns mal uff. Wat ist LTD
Und vor allen Dingen wie bist du seit dem 01.12.2005 versichert. Bis zum 30.11.2005 bist Du durch den Bezug von ALG II gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGV pflichtversichert.
Und danach? Durch einen Midijob ist man nicht krankenversichert. Dieser ist gem. § 7 SGB V in Verbindung mit § 8 SGB IV sozialversicherungsfei. Man muss nur Nebenabgaben zahlen, Versicherungspflichtverhältnisse werden hierdurch nicht begründet!!!
Oder meinst Du etwas einen Job in der sog. Gleitzone (zwischen 400,01 - 800,00 Euro)?
Und vor allen Dingen wie bist du seit dem 01.12.2005 versichert. Bis zum 30.11.2005 bist Du durch den Bezug von ALG II gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGV pflichtversichert.
Und danach? Durch einen Midijob ist man nicht krankenversichert. Dieser ist gem. § 7 SGB V in Verbindung mit § 8 SGB IV sozialversicherungsfei. Man muss nur Nebenabgaben zahlen, Versicherungspflichtverhältnisse werden hierdurch nicht begründet!!!
Oder meinst Du etwas einen Job in der sog. Gleitzone (zwischen 400,01 - 800,00 Euro)?
Rossi hat geschrieben:Hm, kläre uns mal uff. Wat ist LTD
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von England und Wales (Limited).
Rossi hat geschrieben:Und danach? Durch einen Midijob ist man nicht krankenversichert. ... Oder meinst Du etwas einen Job in der sog. Gleitzone (zwischen 400,01 - 800,00 Euro)?
Ist das nicht ein Midijob? Ich dachte immer, unter 400 Euro = Minijob, Gleitzone = Midijob? Ist aber vielleicht kein offizieller Begriff.
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