Zuschuss zur PKV vom Arbeitgeber?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Muschel_87
Beiträge: 2
Registriert: 15.01.2009, 14:00

Zuschuss zur PKV vom Arbeitgeber?

Beitragvon Muschel_87 » 15.01.2009, 14:30

Ich bin neu hier, schicke mal ein freundliches "Hallo" in die Runde :D und komme gleich zu meiner Frage.

Zum besseren Verständnis:
Ab 1.1. habe ich einen neuen Job, in dem ich 800 €€/monatlich verdiene. Leider musste ich mich vor 5 1/2 Jahren privat versichern, da eine Fortführung der DAK-Mitgliedschaft wegen Beendigung der Arbeitslosengeldzahlung nicht mehr möglich war. Ich hätte Arbeitslosenhilfe beantragen müssen, die aber wegen dem Verdienst meines Mannes eh weggefallen wäre. ALso hieß es, weg von der Pflichtversicherung.
Eine "Familienversicherung", wie man sie von den GVs kennt, gibt es ja da nicht; unser Sohn ist mit meinem Mann versichert, ich hingegen musste mich selbst versichern und zahle für meine Begriffe schon sehr viel (über 500 €) Beitrag im Monat, den ich bisher ohne Zuschuss leisten musste.
Zudem habe ich das 55. Lebensjahr überschritten, so dass ich nicht mehr in die GV zurück kann. -

In einem Telefonat mit der Personalabteilung meines neuen Arbeitgebers wurde mir gesagt, ich bekäme "nur ein paar Cent" Zuschuss. Ich war so baff, dass ich nicht nach der genauen Höhe gefragt habe ...

Nun meine Frage: Bekomme ich denn nicht, wie alle anderen Arbeitnehmer, den "vollen" Zuschuss zur Krankenkasse von meinem Arbeitgeber?

E.Kacmaz
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 306
Registriert: 17.12.2007, 01:13

Beitragvon E.Kacmaz » 15.01.2009, 16:48

Was meinst Du mit "vollem Zuschuss" (das wären 268 €Höchstbeitrag des AG) und mit ein paar Cent?

Muschel_87
Beiträge: 2
Registriert: 15.01.2009, 14:00

Beitragvon Muschel_87 » 15.01.2009, 18:16

Was meinst Du mit "vollem Zuschuss" (das wären 268 €Höchstbeitrag des AG) und mit ein paar Cent?


Hallo,

mit "vollem" ZUschuss meine ich den Betrag, den ich auch bekommen würde, wenn ich pflichtversichert wäre. Der KV-Betrag wird ja hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

"Ein paar Cent", war die Aussage der Mitarbeiterin in der Personalabteilung. Ich war so baff, dass ich gar nicht nach der genauen Höhe gefragt habe.

Ich würde gerne wissen, wie sich der Arbeitgeberanteil bei Privatversicherten - auch mit wenig Einkommen - errechnet.

Danke!

Grüße
Muschel_87

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 15.01.2009, 19:28

Öhm die Berechnung dürfte relativ einfach sein.

Die gesetzliche Grundlage findet man in § 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V:

....Der Zuschuß beträgt die Hälfte des Betrages der bei Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.

Dann versuche ich es mal zu übersetzen.

15,5 % allgemeiner Beitragssatz ab 01.01.2009
0,9 % Verminderungsbetrag
----------------------------------------------------------
14,6 % Ausgangssatz

davon die Hälfte

7,3 %


Also bekommst Du 7,3 % ausgehend von 800,00 Euro Brutto als Zuschuss für die priv. Kv. Allerdings nur max. die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrages.

Ist zumindest meine bescheidene Berechnungsmethode.

JarvisCocker
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 142
Registriert: 13.03.2008, 20:58

Beitragvon JarvisCocker » 15.01.2009, 21:23

Muschel_87 hat geschrieben:mit "vollem" ZUschuss meine ich den Betrag, den ich auch bekommen würde, wenn ich pflichtversichert wäre. Der KV-Betrag wird ja hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Muschel_87


....den von Rossi genannten Betrag würdest du übrigens auch als Zuschuss bekommen wenn du pflichtversichert wärst, also ja, du bekommst den "vollen" Zuschuss.

Der Unterschied ist halt dass der von dir zu zahlende Anteil bei 800 € Verdienst in der GKV-Plichtversicherung vermutlich deutlich geringer wäre als in der PKV. Deren Beitragsberechnung ist eben unabhängig vom Verdienst.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 15.01.2009, 22:03

Also die Berechnung stimmt knapp 60 Euro pluss paar cent für die Pflege.
Gruß


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste