
Stimmt das wirklich? Muss das jede Krankenkasse anerkennen?
http://www.openpr.de/news/127145/Minijo ... erten.html
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar! Bin schon ganz verzweifelt.
Viele Grüße!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rossi hat geschrieben:Nach dem jüngsten Urteil des BSG spielt dieser Mini-Job wohl bei der Beitragsberechnung für die Krankenversicherung keine Rolle. D. h., hier wird nix eingerechnet.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass in jedem Fall der Mindestbeitrag zu zahlen ist. Der 400,- EURO-Job wirkt sich nicht so aus, dass dann nur noch von 440,- EURO KV-Beiträge zu zahlen wärend.
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