Hallo, hier erstmal die Vorgeschichte:
Ich war familienversichert und habe von Anfang Januar bis Ende September 2008 Zivildienst gemacht und stand in diesem Zeitraum somit unter der Heilfürsorge. Zum 1. Februar 2008 habe ich mich (zunächst nebenerwerblich) selbsständig gemacht. Dann bin ich Ende September aus dem Zivildienst ausgeschieden, umgezogen, habe mein Gewerbe umgemeldet (dann hauptberuflich). Ich hatte immer viel zu tun und habe den Abschluss einer PKV immer vor mir hingeschoben. Ich bin davon ausgegangen, dass meine Familienversicherung, die zum 1. Oktober 2008 wieder aktiv geworden wäre, durch meine Anmeldung einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit automatisch erlöschen würde.
Ich wollte mich zum 1.2. sowieso privat versichern, hab dazu Vergleiche angestellt und habe am Freitag einen Termin zum Abschluss.
Hier meine Fragen:
1. Muss ich mit Nachzahlungen rechnen, wenn ich der GKV mitteile, dass ich seit 1.2. in der PKV bin und schon seit 1.10.2008 selbstständig (ohne, dass ich dies der GKV, die vermutlich davon ausgeht, dass ich noch immer familienversichert bin, mitgeteilt habe)? Es würde übrigens seit 1.10.2008 nie eine GKV-Leistung in Anspruch genommen.
2. Wird es Probleme geben, da ich ja gegen die Versicherungspflicht für Selbsständige, die seit 1.1. besteht (von der ich leider erst gestern gelesen bzw. erfahre habe) verstoßen habe?
Vielen Dank im Voraus!
Problem mit Übertritt von GKV und PKV
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Re: Problem mit Übertritt von GKV und PKV
starbase135 hat geschrieben:Ich bin davon ausgegangen, dass meine Familienversicherung, die zum 1. Oktober 2008 wieder aktiv geworden wäre, durch meine Anmeldung einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit automatisch erlöschen würde.
Ist auch so, eine Familienversicherung ist nicht mehr möglich. Da auch keine sonstige Absicherung im Krankheitsfall besteht, ist automatisch die Pflichtversicherung für ansonsten Unversicherte eingetreten.
starbase135 hat geschrieben:Ich wollte mich zum 1.2. sowieso privat versichern, hab dazu Vergleiche angestellt und habe am Freitag einen Termin zum Abschluss.
Am Rande, das klingt nicht so nach einer Entscheidung, die auch noch in Jahren Freude bereiten wird ... Muß nicht sein, aber Do-it-yourself klappt im Krankenversicherungsbereich selten.
starbase135 hat geschrieben:1. Muss ich mit Nachzahlungen rechnen, wenn ich der GKV mitteile, dass ich seit 1.2. in der PKV bin und schon seit 1.10.2008 selbstständig (ohne, dass ich dies der GKV, die vermutlich davon ausgeht, dass ich noch immer familienversichert bin, mitgeteilt habe)?
Ja.
starbase135 hat geschrieben:2. Wird es Probleme geben, da ich ja gegen die Versicherungspflicht für Selbsständige, die seit 1.1. besteht (von der ich leider erst gestern gelesen bzw. erfahre habe) verstoßen habe?
Nein (über die Beitragsnachzahlung hinaus), da – wenn auch ungewollt – eine Versicherung in der GKV besteht.
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Nun denn, allerdings nur dann wenn starebase135 explizit der GKV die Verischerungspflicht anzeigt und bei der Feststellung der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auch aktiv mitwirkt.
Dij, mittlerweile müsstes Du mich kennen, ich schlage eine Schlacht und versuche den Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen.
So bin ich immer noch am besten gefahren!!!
Dij, mittlerweile müsstes Du mich kennen, ich schlage eine Schlacht und versuche den Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen.
So bin ich immer noch am besten gefahren!!!
Nja gut, aber wie soll denn hier ein Ausweichen gehen? Es besteht ja sogar eine ausdrückliche Meldepflicht mit Bußgeldandrohung. Immerhin geht die Kasse von einer bestehenden Familienversicherung aus und hat offenbar sogar eine Karte ausgestellt. Außerdem ist der Stammversicherte ja auch meldepflichtig, daß die Voraussetzungen der Familienversicherung nicht mehr vorliegen.
vollkommen klar - Dij - im Rahmen der Familienversicherung hat man eine Meldepflicht.
Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und endet genauso kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorleigen.
Aber dann fangen die Meldepflichten an, ob jemand, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr vorliegen, verpflichtet ist, die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB anzuzeigen.
Und genau dort gehen die Standpunkte auseinander.
Ich bin noch kürzlich auf einem Seminar gewesen. Dort war ein Referent tätig, der genau diese Auffassung so verkauft hat. Dieser Referent arbeitet federführend an den sog. gem. Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen mit. Dieser Standpunkt wird noch durch die Aussage des Ministeriums untermauert (habe ich hier schon eingestellt.)
Ich habe es sofort verstanden, ohne Anzeige zur Versicherungspflicht läuft dort nicht viel. Die Kassen sind machtlos.
Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und endet genauso kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorleigen.
Aber dann fangen die Meldepflichten an, ob jemand, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr vorliegen, verpflichtet ist, die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB anzuzeigen.
Und genau dort gehen die Standpunkte auseinander.
Ich bin noch kürzlich auf einem Seminar gewesen. Dort war ein Referent tätig, der genau diese Auffassung so verkauft hat. Dieser Referent arbeitet federführend an den sog. gem. Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen mit. Dieser Standpunkt wird noch durch die Aussage des Ministeriums untermauert (habe ich hier schon eingestellt.)
Ich habe es sofort verstanden, ohne Anzeige zur Versicherungspflicht läuft dort nicht viel. Die Kassen sind machtlos.
Also nur schreiben: „Ich teile Ihnen mit, daß seit 1. 10. 2008 die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr vorliegen. Punkt Ende“? Dann taubstellen für Rückfragen?
Also, wenn ich die Kasse wäre, würde ich mich daraufhin auch dummstellen und wegen der unstreitig verspäteten Meldung ein Bußgeld verhängen. (Gut, unter Umständen immer noch billiger als die Nachzahlung, aber mit Pech kommt die trotzdem noch obendrauf.)
Also, wenn ich die Kasse wäre, würde ich mich daraufhin auch dummstellen und wegen der unstreitig verspäteten Meldung ein Bußgeld verhängen. (Gut, unter Umständen immer noch billiger als die Nachzahlung, aber mit Pech kommt die trotzdem noch obendrauf.)
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