Erhöhung des Beitrags um mehr als 100% bei GKV nach Heirat

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Gispo
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Erhöhung des Beitrags um mehr als 100% bei GKV nach Heirat

Beitragvon Gispo » 03.12.2008, 17:39

Hallo @all

habe heute bei der GKV meiner Frau angerufen weil diese nach Heirat meine Einkommensnachweis haben wollen- und mich hat fast der Schlag getroffen!!

bisher:
Ehemann PKV (brutto ca. 4300€) ohne Kinder
Ehefrau ohne Einkommen freiwillig in GKV mit 2Kinder (Beitragssatz 130€/mtl.)

nun:
mein Einkommen wird nun angeblich halbiert und meiner Frau angerechnet.
Somit steigt ihre GKV auf 251,70€ + 29,51€ Pflegeversicherung.
Nun kommt in ca. 2wochen unser gemeinsames Kind auf die Welt und muss angeblich bei mir in der PKV mit einem plus von 110,95€ mitversichert werden. diese 110,95€ werden zwar vom Gesamtbrutto abgezogen- bringt jedoch nix weil es eine Höchstgrenze von 3600€ brutto gibt.

Toll! durch die Heirat haben wir nun eine Mehrbelastung von ~260€/mtl.!!

Hab ich da nun was falsch verstanden, oder gibt es noch andere Wege??

MfG
Markus

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.12.2008, 17:48

Tja, das mit der halben Anrechnung dürfte in Ordnung sein.

Aber aber Januar 2009 werden die Karten neu gemischt. Da wird die Beitragsbemessung durch den Spitzbubenverband geregelt. Da bekommst Du dann noch Freibeträge für die Kinder, die Du unterhälst. Vielleicht ist es dann weniger. Ich meine es sind 1/3 der Bezugsgrösse, immerhin dann 840,00 Euro für´s Kind.

Die Familienversicherung für das Neugeborene ist leider nicht möglich, da Du oberhalb der JAEG von derzeit 4.012,50 Euro verdienst.

Nun denn, sieht nicht gut aus.

Aber Du hast ja auch eine Steuerentlastung. Hast Du die schon gegengerechnet?

dij
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Re: Erhöhung des Beitrags um mehr als 100% bei GKV nach Heir

Beitragvon dij » 03.12.2008, 18:04

Gispo hat geschrieben:Toll! durch die Heirat haben wir nun eine Mehrbelastung von ~260€/mtl.!!


Eher eine Minderbelastung von 50 Euro, weil durch das Ehegattensplitting die monatliche Einkommenssteuer um grob gerechnet 300 Euro sinkt. Außerdem ist eine Heirat ja nicht vorgeschrieben.

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Beitragvon Rossi » 03.12.2008, 22:50

tja, manche rechnen - leider Gottes - nur einseitig!!!

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Beitragvon Gispo » 04.12.2008, 07:23

das hat doch mit einseitigen Denken nichts zu tun!!

Nur, warum kann das Neugeborene nicht bei meiner Frau mitversichert werden?? Und, gibt es durch die Beitragserhöhung meiner Frau auch eine Leistungserhöhung? Nein- natürlich nicht!!

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Beitragvon JarvisCocker » 04.12.2008, 08:50

stell mal gegenüber :
du in der GKV und alle beitragsfrei über dich versichert : Kosten ?
du in der PKV, das Neugeborene in die PKV und der Rest GKV : Kosten ?

Wenn 2 höher ist, ist die Differenz der Preis für die besseren Leistungen der PKV.

Die muss ja schließlich jemand bezahlen..wer sonst außer dir ?

dij
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Beitragvon dij » 04.12.2008, 14:13

Gispo hat geschrieben:Und, gibt es durch die Beitragserhöhung meiner Frau auch eine Leistungserhöhung?


So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Dort zahlt jeder nach seinen Möglichkeiten, ob das nun viel oder wenig ist. Die bisherigen 43 Euro pro Person waren absolut nicht kostendeckend, der neue Beitrag ist es wahrscheinlich immer noch nicht.

Und den Ausschluß von Kindern in diesen Fällen hat der Gesetzgeber genau aus diesem Anlaß eingeführt: weil es zu viele gut verdienende Schlaumeier gab, die beitragssparend die gesetzliche Krankenversicherung verlassen haben und Kinder und Ehepartner für 'nen Appel und 'n Ei dort gelassen haben.

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Beitragvon Meisterkeks » 31.01.2009, 08:11

Rossi hat geschrieben:Tja, das mit der halben Anrechnung dürfte in Ordnung sein.


Hallo,

mit der halben Anrechnung bin ich ebenfalls betroffen. Wo steht das denn im Gesetz, kann man das irgendwo nachlesen?

Info an Gispo: Zuschusshöhe des AG prüfen lassen wegen Beitrag der Ehefrau; § 257 SGB V; siehe auch diesen Beitrag:
viewtopic.php?t=1743


mfg

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Beitragvon Rossi » 31.01.2009, 14:14

Guckst Du hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Einheitliche_Grunds%c3%a4tze__Endfassung_2008_10_27_3258.pdf

Den Freibetrag für die Kinder bekommst Du aber nur, wenn die Kinder nicht familienversichert in der GKV sind.


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