Hallo,
ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin seit August 2008 im Angestelltenverhältnis und verdiene 3.700,- brutto. Seit 1995 bin ich in einer PKV. In der Zeit vor der Anstellung hatte ich 6 Monate sozusagen keinen Status also war weder angestellt noch arbeitslos und habe vom Ersparten gelebt und meine PKV selbst bezahlt. Vor dieser Zeit war ich arbeitslos und hatte eine Befreiung von der gesetzlichen KV-Pflicht. Wiederum davor war ich freiberuflich tätig und habe natürlich auch da meine PKV bezahlt.
Nun wurde mir gesagt, dass ich mich in der GKV pflichtversichern muss, da mein Einkommen in den letzten 3 (!) Jahren zum Teil unter der Pflichtversicherungsgrenze lag. Kann das sein? Gibt es da einen Ausweg. Ich möchte auf jeden Fall in der PKV bleiben, da ich eine Diagnose auf Multiple Sklerose habe und die Leistungen meiner PKV mal gut gebrauchen könnte. Bei Zahlung der Anwartschaft kann ich ja zumindest mein Eintrittsalter und „Gesundheitsstatus“ erkaufen, muss aber eben ab August 2008 für 3 Jahre die erheblich höheren GKV Beiträge bezahlen um dann 3 Jahre über der Bemessungsgrenze gelegen zu haben und wieder in die PKV zu dürfen. Außerdem fehlen mir ja auch die Leistungen der PKV in dieser Zeit.
Hinzu kommt, dass ein Arbeitgeber ja für gesetzlich Versicherte wesentlich mehr Sozialleistungen zahlen muss als für privat versicherte. Das müsste ja dazu führen, dass Arbeitgeber auch nach diesem Gesichtspunkt einen Einzustellenden nehmen oder ablehnen. Sicher darf das beim Einstellungsgespräch nicht gefragt werden, ein privat versicherter Bewerber könnte sich aber ja trotzdem ins rechte Licht rücken und dem Arbeitgeber einen Tipp geben. Entspricht das denn dem Gleichstellungsgedanken der sonst bei uns immer groß geschrieben wird???
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke
Ein Versicherunsgeschädigter
Zwangswechsel von PKV zu GKV
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Tja, was soll ich Dir posten; Dich hat das GKV-WSG erwischt. Es sind die Änderungen zum 01.04.2007.
Du musst in der Tat jetzt erst einmal in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAEG überschreiten; dieses sind aber derzeit 4.050,00 Euro monatlich.
Ein Ausnahmetatbestand, die 6 Monate ohne Beschäftigung nicht mitzurechnen, liegt nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht vor. Dieser wäre z. B., Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Pflegezeiten, oder Wehrdienst, aber definitiv nicht Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Ich persönlich sehe dort derzeit keine Chance!
Du musst in der Tat jetzt erst einmal in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAEG überschreiten; dieses sind aber derzeit 4.050,00 Euro monatlich.
Ein Ausnahmetatbestand, die 6 Monate ohne Beschäftigung nicht mitzurechnen, liegt nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht vor. Dieser wäre z. B., Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Pflegezeiten, oder Wehrdienst, aber definitiv nicht Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
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