Liebe/-r Forum-Experte/-in,
am 28.01.2009 lief mein befristetes Arbeitsverhältnis aus. Ich bin
seit mehr als 5 Jahren bei einer privaten Krankenversicherung (KK) mit
zusätzlicher Krankentagegeldversicherung (ab 43T/ 85 €) versichert.
Ende September bin ich arbeitsunfähig an Herzrhythmusstörungen
erkrankt und infolge der Erkrankung zweimal am Herz operiert worden.
Vorläufig bin ich noch bis zum 19.02.2009 krank geschrieben. Am 20.02. soll eine 3te OP stattfinden.
Nach dem Wegfall der Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber (am 24.12.2008) hat die KK
Krankentagegeld (KT) gezahlt und zwar bis zum 28.01.09. Was ist nun zu tun?
Meine Fragen:
1.) Wer kommt für die OP auf
2.) bin ich noch versicherungsfähig?
3.) Wie lange kann ich weiter KT von der KK erwarten?
vielen Dank im voraus für die Antworten
Krankenvollversicherung bei Arbeitslosigkeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
solange Du noch versichert bist, zahlt die OP natürlich die private Krankenversicherung . Dein Arbeitsverhältnis hat ja nichts mit der Krankenversicherung zu tun.
Wenn alle Beiträge gezahlt sind, bist Du ja auch noch versicherungsfähig. Wegen Krankheit kann Dich keine private rausschmeißen.
Zum Thema Krankentagegeld kann ich keine 100% Auskunft geben, da Dein Arbeitsverhältnis ja beendet wurde. Ich würde fast sagen, dass ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gezahlt werden muß (ohne Gewähr). Das sollte Dir aber Deine Versicherung mitteilen können.
solange Du noch versichert bist, zahlt die OP natürlich die private Krankenversicherung . Dein Arbeitsverhältnis hat ja nichts mit der Krankenversicherung zu tun.
Wenn alle Beiträge gezahlt sind, bist Du ja auch noch versicherungsfähig. Wegen Krankheit kann Dich keine private rausschmeißen.
Zum Thema Krankentagegeld kann ich keine 100% Auskunft geben, da Dein Arbeitsverhältnis ja beendet wurde. Ich würde fast sagen, dass ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gezahlt werden muß (ohne Gewähr). Das sollte Dir aber Deine Versicherung mitteilen können.
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