Hallo,
ich habe bei der Barmenia einen PKV-Antrag gestellt. Bei den Gesundheitsfragen habe ich einen Arztbesuch wegen kurz anhaltenden (ca. 20 min) Sehstörungen und Kopfschmerzen angegeben.
Die Barmenia möchte, dass ich den Arztbrief einreiche. Diesen habe ich mir jetzt vom Arzt zukommen lassen. Dort steht drin:
- dass ich davor nie Beschwerden hatte
- dass zum Zeitpunkt der Untersuchung alles in bester Ordung war (internistische und neurologische Untersuchung einwandfrei)
- dass kein Bedarf für weitere Diagnostik und Therapie besteht, da keine Diagnose gestellt werden konnte, lediglich V.a. Migräneattacke wurde geäußert.
Seit dem Arztbesuch (vor mehr als 7 Monaten) bin ich beschwerdefrei (wie schon davor).
Frage: Muss ich mit einem Risikozuschlag rechnen? Eigentlch ja nicht, da keine Diagnose gestellt wurde und nur ein V.a. Migräneattacke geäußert wurde, oder?
Ach ja, ich soll jetzt noch eine Selbstauskunft an die Barmenia geben. Darin soll ich bestätigen, dass ich davor nie solche Beschwerden hatte und seitdem beschwerdefrei bin.
Risikozuschlag?
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RZ ist höchstwahrscheinlich
Hallo,
ich rechne fest mit einem Risikozuschlag. Krankenversicherer sind sehr vorsichtig, zählen gern die Erbsen.
Ein aktueller Arztbericht aus dem Beschwerdefreiheit hervorgeht, ist gut, aber wird meist als Gefälligkeit gesehen. (und ist es oft auch)
Sicher wird man auch der Migräne auf der Grund gehen wollen. Dann ist auch eine Ablehnung möglich.
Lass uns bitte wissen, wieviel die Barmenia verlangt.
Übrigens, der RZ hängt auch davon ab welcher Vermittler den Antrag einreicht. Wird offiziell bestritten, ist aber Realität.
Achtung: die geforderte Bestätigung nur unterschreiben wenn du ganz sicher bist. Geht aber nach deiner Schilderung nicht. Vorsicht, Falle!
Michael
ich rechne fest mit einem Risikozuschlag. Krankenversicherer sind sehr vorsichtig, zählen gern die Erbsen.
Ein aktueller Arztbericht aus dem Beschwerdefreiheit hervorgeht, ist gut, aber wird meist als Gefälligkeit gesehen. (und ist es oft auch)
Sicher wird man auch der Migräne auf der Grund gehen wollen. Dann ist auch eine Ablehnung möglich.
Lass uns bitte wissen, wieviel die Barmenia verlangt.
Übrigens, der RZ hängt auch davon ab welcher Vermittler den Antrag einreicht. Wird offiziell bestritten, ist aber Realität.
Achtung: die geforderte Bestätigung nur unterschreiben wenn du ganz sicher bist. Geht aber nach deiner Schilderung nicht. Vorsicht, Falle!
Michael
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Re: RZ ist höchstwahrscheinlich
KV-Management hat geschrieben:Hallo,
ich rechne fest mit einem Risikozuschlag. Krankenversicherer sind sehr vorsichtig, zählen gern die Erbsen.
Ein aktueller Arztbericht aus dem Beschwerdefreiheit hervorgeht, ist gut, aber wird meist als Gefälligkeit gesehen. (und ist es oft auch)
Sicher wird man auch der Migräne auf der Grund gehen wollen. Dann ist auch eine Ablehnung möglich.
Lass uns bitte wissen, wieviel die Barmenia verlangt.
Übrigens, der RZ hängt auch davon ab welcher Vermittler den Antrag einreicht. Wird offiziell bestritten, ist aber Realität.
Achtung: die geforderte Bestätigung nur unterschreiben wenn du ganz sicher bist. Geht aber nach deiner Schilderung nicht. Vorsicht, Falle!
Michael
Ich möchte kurz berichten, wie jetzt alles ausgegangen ist.
Ich wurde ohne Risikozuschlag angenommen. Trotz einer, bei der ärztlichen Untersuchung festgestellten, minimalen Wirbelsäulenverkrümmung und besagten Kopfschmerzen/Sehstörungen im Sommer letzten Jahres. Ich musste einfach
einen Bogen ausfüllen, in dem ich versicherte, dass ich deswegen nie in Behandlung war, seitdem nie Beschwerden hatte und dass demzufolge keine Behandlung ansteht.
Ich denke, dass den PKVs dahingehend ein bisschen die Hände gebunden sind, wenn es eben nur V.a. (Verdacht auf) heißt und eben kein Befund und keine Therapie besteht.
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