Rückwirkende freiwillige Versicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 12.09.2010, 15:59

Hm, RHW, ich denke mal, dass es defintiv hierüber einen Beitragsbescheid gibt.

Oder ist es etwa gängige Praxis, dass man dem Kunden die Beitragshöhe am Telefon mitteilt oder in einer sonstigen Art und Weise. Wobei dies könnte natürlich auch einen Verwaltungsakt darstellen. Oder irre ich mich dort?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 12.09.2010, 16:27

Das es Verwaltugnsmäßiges Handeln ist usw usw... siehe sGB X SGB I muss ein Beitragsbescheid erstellt wrden, da hast recht.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste