Ich habe in der Witzipedia folgenden Text gefunden. Da wird -oh Wunder- sogar ausgerechnet zum Kassenbeitrag Stellung bezogen.
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist einschlägig in Fällen der Gleich- oder Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder von Personen(gruppen). Sie liegt vor, wenn die öffentliche Gewalt miteinander vergleichbare Fälle nach unterschiedlichen Grundsätzen behandelt.
Ein Beispiel hierfür wäre etwa, die Heranziehung Pflichtversicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach ihrem Einkommen zu unterschiedlich hohen Beiträgen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit ... behandlung