bin seit 2002 selbstständig und habe am 01.03.2009 zusätzlich eine Teilzeitstelle bei einer Behörde (TVöD E11). Mein Einkommen aus selbstständiger Arbeit ist wesentlich höher und spätestens seit 2004 auch über der JAEG. Bisher konnte ich problemlos weiter in der privaten KV bleiben.
Seit dem 01.08. habe ich nun von Teilzeit auf Vollzeit umgestellt. Selbstständig (Geschäftsführer einer kleinen Firma) bin ich aber nach wie vor und die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit sind auch nach wie vor wesentlich höher als die Gehaltszahlungen der Behörde.
Mein Arbeitgeber hat sich nun bei der AOK erkundigt und die Auskunft erhalten, daß meine Einkünfte aus selbst. Tätigkeit bei der Erreichung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einer Vollzeitstelle keine Rolle spielen und ich deshalb versicherungspflichtig bin.
Aus Laiensicht scheint § 6 Abs. 1 SGB V
die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aber nicht aussen vor zu lassen.Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat...
Da die GKVs sicher an der Gewinnung neuer Mitglieder interessiert sind, vertraue ich der Aussage der AOK nicht und würde mich freuen eure Meinungen und ggf. Hinweise auf weiterführende Quellen, Experten usw. zu lesen.
Danke und Gruß