Ich kann wechseln von PKV zu GKV - was ist zu beachten?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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tollertom71
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Ich kann wechseln von PKV zu GKV - was ist zu beachten?

Beitragvon tollertom71 » 24.10.2010, 12:42

Hallo,
ich hab ein paar Fragen zu meinem Fall - bei der Suche im Forum hab ich leider nichts Vergleichbares gefunden.

Also - hier die Rahmendaten:
- ich bin 43, verheiratet, keine Kinder
- Mein Gehalt liegt bei 80 T€/Jahr
- ich bin seit 12 Jahren in der PKV
- vor 2 Jahren hab ich die PKV gewechselt - also quasi keine Altersrückstellungen angespart
- meine Frau ist berufstätig und in der GKV
- Wir erwarten ein Kind - so im Juni -fr-

Nun ist es so, dass ich ab 1.11.10 in einer Auffanggesellschaft bin, in der 60% meines Gehalts vom Arbeitsamt als Kurzarbeitergeld bezahlt wird. Dadurch sinkt mein eigentliches Jahreseinkommen auf 32 T€ (= 40%).
Folge: Mein Arbeitgeber meldet mich ab 1.11. bei der Betriebskrankenkasse (= GKV) an und ich kündige meine PKV.
In dieser Auffanggesellschaft kann ich bis zu 2 Jahre bleiben. =D>

Nun gehts um die Fragen:
1. Wenn ich nun z.B. zum 1.3.2011 einen neuen Job antrete (ca. 80 T€/a) - kann ich dann trotzdem in der GKV bleiben oder muss ich dann wieder zurück in die PKV? (Hintergrund: Mir wurde mal gesagt ich müsste in meinem Fall mind. 12 Monate in der GKV sein um dauerhaft dort bleiben zu können - aber ist wirklich das so? :-k )

2. Ist es wirklich eine Chance, die ich nutzen sollte wieder in die GKV zu kommen? .-. Wir planen ansich noch ein zweites Kind...dann wird die PKV natürlich teuer. Andererseits zahl ich jetzt in der PKV 280 €/M, die GKV kostet dann aber 595 €/M. Das ist schon ein Unterschied. Wenn nun natürlich noch 2 Kinder extra dazukommen....wenn es dann wirklich 2 Kinder werden...tja, ist alles nicht so einfach.

3. Ich kann natürlich jetzt auch eine GKV-Kasse wählen - nur wenn ich nichts mache wird es die Betriebskrankenkasse. Ich könnte also z.B. auch zur TK oder zur Barmer.
Frage: Gibt es ein GKV, die einen nicht rausschmeisst, falls das Gehalt ab 1.3.11 wieder über der Beitragsbemessensgrenze liegt? Und generell - welche GKV sollte man wählen? Gibts da eine Empfehlung?

Vielen Dank für Eure Antworten! :D

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 24.10.2010, 17:26

Also grundsätlich ist es so das wirklich 12 Monate in der GKV verbleiben mußt um weiter in der GKV verbleiben zu können, vergl § 5 Abs. 9 SGB V.

die Familienversichreung, ist Beitragsfrei kostet also nichts für die Kinder, daher ist denn der Beitrag zur GKV verbunden mit der Beitragsbebessung. Hat als nichts mit den Kindern zu tun.

Wechseln kansst du die GKV noch nicht, du bist erstmal 12 Monate an die jetzige GKV gebunden, wenn du kein Wahlrecht ausübst, also müßtet du shen bei welcher Kasse du wechseln willst

siehe Krankenkassenkompass.

Krankenkasseninfo.de

Finanztest etc.
Da kann man sich denn entsprechend informieren.
eine generele Empfehlung kann man nicht geben , da sich jede persönliche Situation unterscheidet.
Die BKK deines Ag kann auch eine gute Wahl sein, man sollte sich da denn mal beraten lassen.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 25.10.2010, 19:41

nach meiner Auffassung ist in der Fragestellung und damit in der Vorgabe bereits ein Fehler.

nach meiner Kenntnis führt der Bezug von Kurzarbeitergeld NICHT zu einer Versicherungspflicht.

dies sollte zunächst einmal geklärt werden.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 25.10.2010, 19:45

doch doch, wenn die jae untershritten wird schon

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Beitragvon Vergil09owl » 25.10.2010, 19:47

par don unterschritten, es geht hier auch nicht um kurzarbeitergeld, sonder um ein Beschäftigungsgesellschaft, denn es geht hier wahrscheinlichum einen insolventen AG.

tollertom71
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Beitragvon tollertom71 » 26.10.2010, 13:40

Hi,
also das mit der Versicherungspflicht stimmt schon - ich werde ab 1.11. in der gesetzlichen Kasse - in dem Fall die BKK - angemeldet.

Heute war ich mal bei der BKK und hab nachgefragt - die haben mir gesagt, wenn ich z.B ab 1.04.2011 einen neuen Job anfange, bei dem ich über der BEG liege, kann ich dennoch in der gesetzlichen KV bleiben. D.h. die BKK wird mich bestimmt nicht rausschmeißen. Schwieriger wäre der andere Fall, wenn ich in die PKV zurück will. Dann müßte ich nachweisen, dass ich über der BEG liege - was ich ja eigentlich erst Ende 2011 könnte.

Mal generell - was würdet ihr mir in dem Fall raten?
Annahme: erstes Kind im Mai 2011, zweites Kind 2013; Mutter arbeitet und ist in der GKV.

2 Alternativen zum 1.4.2011:
A: Ich bleibe in der GKV, weil ich denke, dass es langfristig mit 2 Kindern günstiger ist
B: Ich wechsle wieder in die PKV um Geld zu sparen (Geringere Beiträge, Kinder sind ja auch nicht soooo teuer in der PKV).

Wichtig zu bedenken: Ich würde mit 43 J. eine neue PKV beginnen - d.h. keine Altersrückstellungen vorhanden.

Was meint ihr?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 26.10.2010, 18:10

Das wäre jetzt ein Rechenproblem.

Grundsätzlich müßte geschaut werden wie denn die Gehaltsentwicklung ab dem 01.04.11 ausehen würde versus Beiträge zur PKv, inklusive Risiko und Alterszuschläge usw, denn müßte gerechnet werden was denn die PKV für die Kinder kostet, denn grundsätzlich wäre eine Famiienversicherung unter diesen Umständen nicht möglich.

Und denn müßte man rechnen wie die weitere Prämienentwicklungin der GKV aussieht.
Grundsätzlich wäre ein Wechsel in die GKV nach neuen Recht den zum 01.04.12 wieder möglich.

Naja Ehefrau kostenlos in der GKV versichert, Kinder dort in der Fma kostet nix.

Du weiter in der GKV freiwillig versichert höchsbeitrag 2011 44 500 € Beitragsatz 15, 5 + 1, 9 %
Da mußte dennmal rechnen plus Zuschus AG zur freiwilligen KV /PV
Für PKV müßte denn ein entsprechendes Angebot erarbeitet werden.


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