bin etwas in Panik und weiß nicht recht was ich machen soll.
Wir sind eine Familie mit 2 Kindern.
Die Kinder waren bis zum jetzigen Zeitpunkt über meine Frau Familienversichert.
Meine Frau hat keine eigenen Einkünfte und war bis zur Geburt der Kinder (1998) bei der GKV Pflichtversichert.
Und anschließend freiwillig weiterversichert.
Ich bin selbständig und leider privat Krankenversichert.
Bisher haben wir jedes Jahr den Fragebogen der GKV ausgefüllt und den Einkommessteuerbescheid des FA. an die GKV übersendet.
Anschließend kam innerhalb weniger Tage eine "einkommensabhängige Beitragsbemessung" mit einer befristeten Beitragsfestsetzung für ein Jahr.
So geschehen auch im vergangenem Jahr mit der Festsetzung bis zum 31.07.2017.
Vor wenigen Wochen bekamen wir einen Anruf der GKV dass durch mein Einkommen lt. letzjährigem Einkommensteuerb. keine weiterversicherung
in der Familienversicherung mehr möglich ist.
Wenige Tage später wurde meine Frau seitens der GKV aufgefordert den letzjährigen Einkommensstb. erneut zu übersenden, obwohl dieser nachweislich schon seit dem 20.7.2016 bei der KV vorlag.
Auf Nachfrage meiner Frau wurde mitgeteilt dass dieser nicht vollständig sei und die Seite 3 fehle.
Auf dieser steht ledigdlich die Anschrift des zuständigen Finanzamts teilte meine Frau der Sachbearbeiterin folglich mit.
Dennoch mussten wir den Bescheid nochmals übermitteln.
Und das allerbeste nach diesem Bescheid wurde in 2016 dann die aktuelle Beitragsbemessung durch die GKV erstellt. (Ansatz 50% ) da meine Frau nicht Teilhaber der Firma ist und selbst über keinerlei Einkünfte verfügt.
Auf nochmalige Nachfrage warum wir erneut den Einkommenssteuerbescheid übersenden sollen wurde uns mündlich mitgeteilt das bei der KV verschiedene Abteilungen zur Prüfung und Berechnung der Beiträge zuständig sind und es wohl durch einen Sachbearbeiter zu Unregelmässigkeiten gekommen sei!
Von unserer Seite wurde also kein Fehler gemacht und über die aktuelle Bemessungsgrundlage für eine Familienversicherung war uns selbst leider nichts bekannt, und für die Schlamperei der GKV möchten wir verständlicherweise nicht haften!
Vor zwei Tagen erhielten meine Frau, und meine inzwischen volljährigen Kinder dass Kündigungsschreiben für die Familienversicherung.
Bei meiner Frau wurde das Ende zum 31.12.2016 angesetzt, und für die Kinder der 31.07.2016??????????
Die Kinder erhielten dazu noch einen extra Fragebogen der innerhalb von 14 Tagen übersendet werden soll, gleichlautend mit der Androhung dass ohne Ihre Angaben ein monttlicher Beitrag von 796,05 lt. Beitragsbemessunggrenze zu entrichten sei, und dem gesondertem Hinweis einer vierwöchigen Wiederspruchsfrist.
Beide Kinder sind noch in der Schule !
Ferner ist das Feld mit dem Versicherungsbeginn der Kinder offen und selbst auszufüllen.

Jetzt habe ich Angst da ein falsches Datum einzusetzen und so rückwirkend selbst dafür zu sorgen dass ich für die Versäumnisse der GKV hafte.
Meine Frage:
Ist eine einkommensabhängige Beitragsbemessung die bis zum 31.7.2017 befristet ist und durch Fahrlässigkeit- Fehler der GKV fehlerhaft ist weiterhin gültig, oder besteht keinerlei Rechtsgültigkeit??
Und jeder kann dort machen was er will?
Hat ein Wiederspruch gegenüber der GKV überhaupt Sinn, oder sind Unzulänglichkeiten seitens der GKV in jedem Fall hinzunehmen?
Oder ist es besser von vornherein mit einem Fachanwalt dagegen vorzugehen und womöglich extrem hohe Anwaltsgebühren in Kauf zu nehmen?
Bitte vielmals um Entschuldigung für die Textlänge.
Gruß Werner