ich hoffe, hier sind einige Profis im Forum unterwegs, die mir eine kniffelige Frage beantworten können... ich habe schon zig Leute dazu befragt - leider erfolglos... Vielen Dank schon mal vorab!
Ich bin seit 12/2004 privat krankenversichert. Im Oktober 2008 bin ich Mama geworden und seitdem im Erziehungsurlaub. Ab März diesen Jahres werde ich Teilzeit (20 Std., d.h. 50% der ursprünglichen Arbeitszeit) für den Rest meiner Elternzeit arbeiten.
Ich weiß, dass ich mich nach §5 SGB innerhalb der ersten drei Monate von der Versicherungspflicht für die Dauer des Erziehungsurlaubs befreien lassen kann.
Wenn ich richtig informiert bin, dann kann ich mich nach §5 auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ich nicht mehr als 50% der ursprünglichen Arbeitszeit arbeite - unabhängig vom Erziehungsurlaub.
Nun zur "kniffligen" Frage:
Wie verhält es sich, wenn ich NACH meinem Erziehungsurlaub weiterhin in Teilzeit arbeiten möchte, dann aber etwas mehr als die 50%? Die Bemessungsgrenze werde ich damit vermutlich aber nicht überschreiten. Gibt es hierfür eine Möglichkeit mich komplett und dauerhaft von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen?
DANKESCHÖN!
