Wie kann ich mich dauerhaft von der GKV befreien lassen?

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mischmasch
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Wie kann ich mich dauerhaft von der GKV befreien lassen?

Beitragvon mischmasch » 18.01.2010, 21:41

Hallo,

ich hoffe, hier sind einige Profis im Forum unterwegs, die mir eine kniffelige Frage beantworten können... ich habe schon zig Leute dazu befragt - leider erfolglos... Vielen Dank schon mal vorab!

Ich bin seit 12/2004 privat krankenversichert. Im Oktober 2008 bin ich Mama geworden und seitdem im Erziehungsurlaub. Ab März diesen Jahres werde ich Teilzeit (20 Std., d.h. 50% der ursprünglichen Arbeitszeit) für den Rest meiner Elternzeit arbeiten.

Ich weiß, dass ich mich nach §5 SGB innerhalb der ersten drei Monate von der Versicherungspflicht für die Dauer des Erziehungsurlaubs befreien lassen kann.

Wenn ich richtig informiert bin, dann kann ich mich nach §5 auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ich nicht mehr als 50% der ursprünglichen Arbeitszeit arbeite - unabhängig vom Erziehungsurlaub.

Nun zur "kniffligen" Frage:
Wie verhält es sich, wenn ich NACH meinem Erziehungsurlaub weiterhin in Teilzeit arbeiten möchte, dann aber etwas mehr als die 50%? Die Bemessungsgrenze werde ich damit vermutlich aber nicht überschreiten. Gibt es hierfür eine Möglichkeit mich komplett und dauerhaft von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen?

DANKESCHÖN! :D

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.01.2010, 22:48

Nee, komplett und dauerhaft aus der Solidargemeinschaft sich zu verabschieden geht leider nicht.

Es besteht explizit nur die Möglichkeit während der Dauer der Elternzeit sich von der Versicherungspflicht zu befreien lassen und auch nur dann, wenn man während der Elternzeit ein wenig malocht.

Aber nach 3 Jahren ist definitiv Feierabend.

mischmasch
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Beitragvon mischmasch » 18.01.2010, 23:22

Hallo Rossi,

vielen Dank für die schnelle Antwort :-). Die einzige Möglichkeit ist dann wohl, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr als die Hälfte der ursprünglichen Arbeitszeit arbeite und mich dann neu befreien lasse, oder? Oder natürlich, dass ich wieder voll arbeite...

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.01.2010, 17:55

Okay,

dass ich nach der Elternzeit nicht mehr als die Hälfte der ursprünglichen Arbeitszeit arbeite


jenes ist die Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V

3. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist,

Allerdings muss sich die Frage gestellt werden, wie Du den Fünfjahreszeitraum erfüllen willst.

Du nimmst zunächst Elternzeit und lässt Dich während der Elternzeit befreien. Dann dürften schon mal insgesamt 3 Jahre vorbei sein, in denen Du die JAEG definitiv nicht überschritten hast. Also kannst Du die 5 Jahre niemals erreichen und ein Antrag auf Befreiung müßte ins leere gehen.

Über die Fiktion des Elterngeldbezuges im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 4 SGB V dürfte in diesem Fall die JAEG auch nicht erfüllt sein, da Du ja nach Ablaub der Elternzeit keine Vollzeitbeschäftigung aufnimmst, die oberhalb der JAEG liegt, sondern eine Teilzeitbeschäftigung, die unterhalb der JAEG liegt.

Ich denke, Du solltest jenes vernünftig mit einer Kasse klären!


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