Hallo alle zusammen,
ich schreibe euch mal mein Problem.
Ich kündigte zum 23.07.08 und war dadurch in einer sperrzeit von 3 Monaten fürs Alg.
Die Sperrzeit wurde zum ende des Jahres 2008 aufgehoben, aber die KV wurde erst ab den 25.08.08 durch das Arb.amt bezahlt.
Nun nahm ich ein Routinuntersuchung mit meiner Tochter am 6.08.08 beim Kind.arzt in Anspruch, dadurch kam die KV drauf das für diesen einen Monat ein Beitrag offen wäre.
1, Wenn ich durch den letzten Lohn Beitrag bezahlt habe, hat die KV nicht noch ne Nachwirkfrist von 4 Wochen ?
Am 10.3.10 bekam ich Post das mein Widerspruch bei KV , IKK-Sachsen unwirksam wäre und somit eine Mindestbemessungsgrundlage von 828,33 euro zugrunde gelegt wurde und somit einen Beitrag von 124,38 euro zu begleichen hätte.
2,Ich lebe seit ende 2008 im Ausland, wie weit kann die Kv bei einer
Vollstreckung wirksam werden?
3, Auch Kontopfändung, da ich noch eins in Deutschland habe.
Vielen Dank im voraus,
MFG
Mindestbeitrag
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
anscheinend warst Du nicht versichert vom 24.07.08 bis 24.07.08.
Das ist genau EIN Tag mehr als EIN Monat.
Wer eine Versicherungslücke von mehr als 1 Monat hat (das ist ja hier der Fall), der ist versicherungspflichtig in der so genannten Bürgerversicherung.
Scheint also richtig zu sein, was die IKK da schreibt.
Wahrscheinlich hast Du sogar einen Antrag zur Versicherung in der Bürgerversicherung unterschrieben und angegeben, dass Du in dieser Zeit KEINE Einnahmen hattest. DAHER der genannte Beitrag, der ein Mindestbeitrag ist.
OHNE diese (Deine) Angaben hätten Dich zum Höchstbeitrag (ca. 600 EUR) einstufen müssen.
Zu den Vollstreckungssachen. Da möchte ich keine Angaben machen. Du bist sicherlich ein ehrlicher Bürger, der nachdem er dies nochmal hier von einem Unabhängigen erklärt bekommen hat, auch dien Beitrag bezahlen. Oder ??
Das ist genau EIN Tag mehr als EIN Monat.
Wer eine Versicherungslücke von mehr als 1 Monat hat (das ist ja hier der Fall), der ist versicherungspflichtig in der so genannten Bürgerversicherung.
Scheint also richtig zu sein, was die IKK da schreibt.
Wahrscheinlich hast Du sogar einen Antrag zur Versicherung in der Bürgerversicherung unterschrieben und angegeben, dass Du in dieser Zeit KEINE Einnahmen hattest. DAHER der genannte Beitrag, der ein Mindestbeitrag ist.
OHNE diese (Deine) Angaben hätten Dich zum Höchstbeitrag (ca. 600 EUR) einstufen müssen.
Zu den Vollstreckungssachen. Da möchte ich keine Angaben machen. Du bist sicherlich ein ehrlicher Bürger, der nachdem er dies nochmal hier von einem Unabhängigen erklärt bekommen hat, auch dien Beitrag bezahlen. Oder ??
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste