komme nach pleite nicht mehr in die gesetzliche krankenversi

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 04.05.2007, 22:05

[quote="Experte_24"]Was ich nicht verstehe ist jetzt folgendes:

Wie kann jemand vom (leistungsschwachen) K95 oder (noch schlimmer) BS1 in einen Vollmed wechseln, ohne erneute Risikoprüfung ? Oder hab ich da was falsch verstanden ?
Zumal die Vollmed Tarife eine extrem strenge Annahmerichline bekommen haben...[/quote]
richtig :-)
das VVG sagt aus :
§ 178f.
(1) Bei bestehendem Versicherungs-Verhältnis kann der Versicherungs-Nehmer vom Versicherer verlangen daß dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungs-Nehmer wechseln will, höher oder umfassender sind, als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluß oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungs-Nehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, daß er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluß vereinbart.

Hier ist explizit gesagt (gleichartigem Versicherungsschutz )
und die Vollmed Tarife sind nicht gleichartig mit denen der DKV.

Gruß

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 04.05.2007, 22:20

Hi fwilke,

[quote]Wie gütig - war ich mal böse zu Ihnen?[/quote]

nein aber unsere fachlichen Auseinandersetzungen sollten wir per PN
tätigen, da es den Fragesteller nicht weiter hilft.


[quote]
verbunden mit einer Verteuerung, zu mindestens bei denjenigen welcher
1949 geboren ist wie unser hier anwesender Hugo.
[/quote]
[quote]Das kann ich wiederum nicht aus dem Gesetz lesen, noch habe ich Grundlagen dafür beim PKV-Verband erfahren können, noch kann ich beim BMG ähnliches erfahren. Was sind Ihre Quellen? Wo kann der normalsterbliche Kunde (also nicht ich) das nachlesen? [/quote]

nochmal nachlesen oder mich bestechen dann gebe ich meine Quelle preis.

[quote]Vielleicht mag das für diesen Einzelfall so sein. Sicherlich stimmt das zu 100% nicht für Personen, die seit längerer oder sehr langer Zeit privat versicher sind und nun in den Standardtarif wechseln. Diese werden auch zum 01.01.2009 ganz bestimmt nicht(!) den Höchstbeitrag zahlen.[/quote]

wir reden nicht über langjährig Versicherte , sondern über die Öffnungsaktion für Nichtversicherte.


Wieso ärgern? Sie haben gesagt, dass es vielleicht nicht geht mit dem Wechsel. Ich sagte, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt.
[size=24][color=blue][quote]Sie sagten, Sie würden diese nicht kennen.[/quote][/color][/size]

komisch daran kann ich mich nicht erinnern, würden Sie mir sagen noch besser kopieren wo ich sagte dass ich die gesetzliche Grundlage nicht kennen würde ?

[quote]Ich nannte §178f VVG und §178o VVG - daraufhin sagten Sie gar nichts mehr. Das hat mit ärgern nichts zu tun, sondern mit Beantwortung Ihrer Frage. Das Sie das dann ignorieren, fand ich nur komisch.[/quote]
[quote]

weil es unsere Zwiesprache war und ich mich nicht mit Ihnen streiten wollte :-) und weil es dem Fragesteller nicht weiter hilft.


[quote]Ich bleibe dabei: Wenn jemand von irgendeinem Tarif der DKV, und sei es der K95 oder K2B mit 30% oder mehr RZ, in einen der VollMed-Tarife wechseln wollte, so wird das funktionieren. Fertig, aus.[/quote]

oller Dickkopf wollen Sie jetzt das VVG nimmer kennen
ich erinnere an gleichwertigen Versicherungsschutz :-)
Gruß

fwilke
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 437
Registriert: 26.02.2007, 21:50
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon fwilke » 04.05.2007, 22:47

Wieso ärgern? Sie haben gesagt, dass es vielleicht nicht geht mit dem Wechsel. Ich sagte, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt.
Sie sagten, Sie würden diese nicht kennen.

komisch daran kann ich mich nicht erinnern, würden Sie mir sagen noch besser kopieren wo ich sagte dass ich die gesetzliche Grundlage nicht kennen würde ?

Lieber Rüdiger, zur gefälligen Kenntnisnahme der folgende Link:
http://www.forum-krankenversicherung.de ... .php?t=410
Dort sagte ich:
"Sie hat ein gesetzlich niedergeschriebenes Recht auf einen Tarifwechsel - wo soll das Problem sein?"
Sie sagten:
"ups jetzt staune ich dieses ist mir nicht bekannt wo steht das ? "
Ich bleibe dabei: Wenn jemand von irgendeinem Tarif der DKV, und sei es der K95 oder K2B mit 30% oder mehr RZ, in einen der VollMed-Tarife wechseln wollte, so wird das funktionieren. Fertig, aus.

oller Dickkopf wollen Sie jetzt das VVG nimmer kennen
ich erinnere an gleichwertigen Versicherungsschutz :-)
Gruß

Dickkopf find ich gut ;-)
Ich darf in einen gleichwertigen Versicherungsschutz wechseln.
Aber weiterlesen hilft ja.
Sind die LEistungen höher oder umfassender: RZ, Wartezeit oder Leistungsausschluss.

Wenn noch Interesse besteht, gerne per PN - sonst nerven wir oder insbesondere ich noch den Fragenden.

Frank Wilke

Hugo
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 03.05.2007, 10:44

Beitragvon Hugo » 06.05.2007, 08:10

ja also werde ich dann bald nichtmehr versichert sein , das idiotische ist jetzt hatte ich eine auskunft das ich erst Hartz 4 empfangen muß und die suchen dann eine Krankenkasse naja das verstehe mann wie mann will aber den teilzeit job schmeißen und ohne eine beschäftigung geht nicht bei mir muß arbeiten ansonsten gehts 160 tief gruß hugo

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 06.05.2007, 09:07

Hallo Hugo,

ne nich doch, für den Fall das Sie Hilfebedürftig sind bekommen Sie auch unterstützung über das Amt.Die Zahlen sogar etwas zu Ihrer PKV zu.
Alöso zuerst an die Kasse treten versuchen den Beitrag zu reduzieren und dann an das Amt und einen Zuschuss beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Maaß

Service-Center R.Maaß
04860 Torgau * Wittenbergerstr.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:ruediger.maass@dkv.com
www.ruediger-maass.dkv.com


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste