Wechsel PKV mit Therapiestunden in der Krankenakte von 2002

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cocoasami
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Wechsel PKV mit Therapiestunden in der Krankenakte von 2002

Beitragvon cocoasami » 29.09.2010, 12:07

Hallo,

ich arbeite mich nun schon etwas länger durch das Forum hätte aber gerne doch noch mal ein Feedback zu meinem Fall:

Im moment gesetzlich Versichert.

2001-2002 ca. 6 Sitzung bei einem Arzt für Nervenheilkunde verlief danach im Sande sprich ich bin nie wieder hingegangen.

Aktuell habe ich ein Angebot der Hanse Merkur vorliegen die meinem Verständniss nach 5 Jahre zurück den Krankenstand abfragen dazu habe ich ein Formular erhalten das in einer Tabelle mit JA / NEIN Fragen folgendes abfragt:

Angaben zum Gesundheitszustand


Die Gesundheitsfragen sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Bei ausgeheilten Krankheiten und Beschwerden geben Sie bitte
an, seit wann Beschwerde- und Behandlungsfreiheit besteht. Eine Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer zu einem Rücktritt oder zu
einer Kündigung berechtigen oder zu einer Vertragsänderung führen. Bitte beachten Sie hierzu die Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz über
die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht auf den Seiten 9 und 10 der Ihnen ausgehändigten
Verbraucherinformation. Wird eine der gestellten Fragen 1. bis 7. und 9. bis 12. mit „ja“ beantwortet, sind
ergänzende Angaben erforderlich. Ihre ausführlichen Angaben tragen Sie bitte in der Tabelle im Anschluss an die
Gesundheitsfragen ein. Vielen Dank.


Punkt 5 will dabei folgendes wissen:

5. Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von Psychotherapeuten/
Psychologen durchgeführt?


Wenn ich nun alles was ich mir so aus dem Forum gezogen habe richtig interpretiere brauche ich keinerlei Angaben zu Themen von vor ca. 2005 zu machen und es wäre somit nicht mit einer Ablehnung Aufgrund der Sitzungen beim Nervenheilkundler zu rechnen?

Danke für die Hilfe

Sabine

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 29.09.2010, 18:09

Hallo,
die Antwort lautet wie so oft:
Es kommt drauf an. Bitte lassen Sie sich ein Attest ausstellen, dass Ihre Krankheit ausgeheilt ist. Bekommen Sie das, haben Sie recht. Bekommen Sie das nicht, werden Sie mit einer anderen Frage Probleme bekommen.
Gruß
Philipp

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.09.2010, 20:42

grrrrrrrr.
sehe ich anders.
5 Jahre sind vorbei, haben Sie diesbezüglich keine
Beschwerden, Behandlungen oder Einschränkungen ist es Geschichte.
Gruß

cocoasami
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Beitragvon cocoasami » 29.09.2010, 21:02

Welche andere Frage denn?

Frank
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Beitragvon Frank » 29.09.2010, 21:44

Es werden nach Behandlungen der letzten 5 Jahre gefragt. Wenn keine statt gefunden haben, kann man die Frage verneinen.

"Bei ausgeheilten Krankheiten und Beschwerden geben Sie bitte an, seit wann Beschwerde- und Behandlungsfreiheit besteht"

Falls es in dem gefragten Zeitraum Beschwerden oder Krankheiten gab, will der Versicherer wissen, ob noch Behandlungsbedürftig besteht oder die Behandlung abgeschlossen ist. Die betrifft aber auch nur die letzten 5 Jahre.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 29.09.2010, 23:01

Darüber kann man wunderbar streiten.
Die Frage die sich mir stellt, ob denn ein Aktenkundiger Therapiebedarf besteht ?

"2001-2002 ca. 6 Sitzung bei einem Arzt für Nervenheilkunde verlief danach im Sande sprich ich bin nie wieder hingegangen."

Was steht denn da in der Akte ? Was wurde diagnostiziert ? Es gibt Rezidiverkrankungen. Die heilen nicht !
Morgen bekommt er Krebs, da sucht man und findet.

Gruß
Philipp

Frank
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Beitragvon Frank » 29.09.2010, 23:08

Es geht ja nicht um die Fragen, die sich dir stellen, sondern um die Fragen, die laut Antrag gestellt werden.

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Beitragvon cocoasami » 30.09.2010, 11:20

Ich sehe schon, es ist schwer dazu eine einstimmige Meinung zu erhalten.

Ab wann ist man denn auf der sicheren Seite?

Die von mir kontaktieren unabhängigen Vertreter (z.B. *****) meinten alle, es wäre kein Thema, wenn man sich eine Kasse mit 3 bzw. 5 Jahren Fragezeitraum heraussucht.
Das dort etwas auf den eigenen Geldbeutel geachtet wird, ist mir durchaus bewusst. Ich habe aber die Hoffnung, dass aber im Zweifel doch eher pro Kunde ausgewählt wird, da ja in jedemfall eine Provision fließt.

Kann von einem Laien überhauptet erwartet werden, sich mit so Themen wie Rezidiverkrankungen auseinanderzusetzen? Eine grobe Definition hat mich gute 15 Minuten mit Google gekostet.

Wäre es eventuell sinnvoller wenn man eine konkrete Vorstellung von Traif und Versicherung hat den Vertrag direkt mit dieser abzuschließen?

Sabine

Frank
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Beitragvon Frank » 30.09.2010, 12:13

cocoasami hat geschrieben:Wäre es eventuell sinnvoller wenn man eine konkrete Vorstellung von Traif und Versicherung hat den Vertrag direkt mit dieser abzuschließen?


Das ändert doch nichts.

Die Fragen müssen genauso beantwortet werden.
Und mich fachkundiger Unterstützung ist es einfacher und sicherer.

Und nochmal, man muss die Antragsfragen genau beantworten, nicht mehr und nicht weniger.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 01.10.2010, 15:30

Frank hat geschrieben:Und nochmal, man muss die Antragsfragen genau beantworten, nicht mehr und nicht weniger.


Ja, dazu gehört in dem Fall aber Frage 6. Keiner von uns weiß was in der Akte steht. Die könnte er einsehen, wenn der Arzt das denn zulässt. Darauf hat er aber keinen Anspruch. Deswegen mein Vorschlag erneut: Lassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass keine Behandlungen angeraten sind und die Erkrankung ausgeheilt ist.

Gruß
Philipp

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Beitragvon Frank » 01.10.2010, 16:02

Und du meinst, dass dann der Antrag angenommen wird?

Für die Mitlesenden:
Nr. 6 fragt ob Behandlungen angeraten sind.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 02.10.2010, 11:20

Hallo Frank,
nein natürlich nicht. Ich sage ja auch nicht, dass er es angeben soll. Ich sag er soll vorher die Aktenlage klären bzw. sich die Ausheilung attestieren lassen.

Gruß
Philipp

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Beitragvon cocoasami » 04.10.2010, 14:31

Hallo,

danke für die Diskussion des Themas.

Frage 6 zielt tatsächlich darauf ab, ob Behandlungen angeraten sind, dass führt mich allerdings zu folgenden Schlussfolgerungen:

- Es heisst ja "Die Gesundheitsfragen sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten..." -> als nicht juristisch or "ärztlich" denkender Mensch würde ich sagen, wenn ich 8 Jahre nicht beim Arzt war und keine Sympthome verspührt habe, gehe ich von einer Genesung aus

- Ich könnte natürlich jetzt meinen alten Arzt aufsuchen und versuchen Einblick in die Akten zu erhalten (ich ging bisher eigentlich davon aus, dass er Einblick gewähren muss) nur schieße ich mir damit nicht selbst ins Bein, wenn ich dort eventuell etwas erfahre, was gegen meine Genesung spricht? So könnte ich (ohne es gelesen zu haben) aktuell nach bestem Wissen und gewissen sagen, dass ich mich nicht krank fühle und damit mir auch nicht bekannt wäre, das irgendwelche Behandlungen anstehen


Ich glaube das Thema lässt sich hier auch nicht wirklich abschließend klären, daher noch die Frage, an wen wendet man sich denn bitte um das ganze mal vernünftig zu klären?


S.

Noch ein Nachtrag ich habe mit zitierte Versicherung telefoniert: Punkte 6 bezieht sich laut Hotline nur auf Dinge die im Zeitraum der letzten 5 Jahre nach Punkt 5 angeraten wurden

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 04.10.2010, 16:32

Hallo cocoasami,
...meinen alten Arzt aufsuchen und versuchen Einblick in die Akten zu erhalten (ich ging bisher eigentlich davon aus, dass er Einblick gewähren muss)
Das ist richtig - aber nur teilweise. In der hierfür maßgeblichen Berufsordnung für Ärzte heißt es:
MBO-Ä § 10. (2) Berufsordnung für die deutschen Ärzte: „Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grds. in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.“
"Subjektive Eindrücke" notiert häufig ein Psychotherapeut oder Arzt fürPSychotherapie. Deshalb kann er - zumindest in Teilen - die Auskunft verweigern.

Aber Ihren Plan fürs Vorgehen in Sachen Gesundheitsfragen halte ich für vertretbar. Sie haben Recht, dass dies interpretationsfähig ist und Sie Ihre Position bei Einholung von Auskünfzen von vor 8 Jahren verschlechtern würden.

...daher noch die Frage, an wen wendet man sich denn bitte um das ganze mal vernünftig zu klären?
Wenden Sie sich an einen Spezial-Makler für PKV. Sie haben Ihre Frage ja auch in einem anderen Forum gepostet. Die dort von einem Spezialisten geäußerte Meinung, dass Sie in Sachen Bedingungsqualität eher einen schwachen Anbieter in Visier haben, kann ich ich nur mit Nachdruck bestätigen

Lassen Sie sich nochmals über die wirklich wichtigten Leistungen und vor allem über die Lücken informieren. Ein paar Anregungen, worauf Sie unter anderem achten sollten, finden Sie unter fologendem LINK (Kriterienfragebogen oder Entscheidungsparameter)

Viel Erfolg bei der weiteren Suche (und vor allem beim Finden!)

Freundliche Grüße
RG

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich. Mein Tipp: Suchen Sie sich dafür einen auf PKV spezialisierten (unabhängigen) Makler.
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 04.10.2010, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 04.10.2010, 21:57

Frage 6 zielt tatsächlich darauf ab, ob Behandlungen angeraten sind, dass führt mich allerdings zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Es heisst ja "Die Gesundheitsfragen sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten..." -> als nicht juristisch or "ärztlich" denkender Mensch würde ich sagen, wenn ich 8 Jahre nicht beim Arzt war und keine Sympthome verspührt habe, gehe ich von einer Genesung aus

Ja, da gebe ich Ihnen recht. Da würde ich auch von ausgehen. Die Frage lautet aber nicht ob Sie von einer Genesung ausgehen. Es wird gefragt ob eine Behandlung angeraten ist. Zumindest war die Behandlung angeraten. Sie haben die Behandlung angefangen und NICHT beendet. Folglich wäre zu klären ob denn aus Sicht des Behandlers noch zu einer Behandlung zu raten ist. Stellen Sie sich vor Ihnen werden vom Zahnarzt 3 Brücken empfohlen. Sie lassen sich 2 Brücken machen. Sie haben keine Zahnschmerzen mehr, können wieder essen. Acht Jahre später stellen Sie einen Antrag auf VollKV. Wie würden Sie das werten ? Ist Ihnen nun ein neuer Zahn gewachsen ? Oder ist die Brücke immer noch angeraten ? Ich habe zig Rücktritte gesehen. Glauben Sie mir, da gab's auch Fälle wie Ihren.


- Ich könnte natürlich jetzt meinen alten Arzt aufsuchen und versuchen Einblick in die Akten zu erhalten (ich ging bisher eigentlich davon aus, dass er Einblick gewähren muss) nur schieße ich mir damit nicht selbst ins Bein, wenn ich dort eventuell etwas erfahre, was gegen meine Genesung spricht? So könnte ich (ohne es gelesen zu haben) aktuell nach bestem Wissen und gewissen sagen, dass ich mich nicht krank fühle und damit mir auch nicht bekannt wäre, das irgendwelche Behandlungen anstehen


Nein, das tun sie nicht. Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder Sie haben keinen Bahandlungsbedarf, dann ist doch alles i.O., oder Sie haben dort angeratenen Behandlungsbedarf, dann wird das bei einer Prüfung sicher nicht hingenommen.



Ich glaube das Thema lässt sich hier auch nicht wirklich abschließend klären, daher noch die Frage, an wen wendet man sich denn bitte um das ganze mal vernünftig zu klären?

An einen Rechtsanwalt, Sie sehen, hier herscht uneinigkeit

Noch ein Nachtrag ich habe mit zitierte Versicherung telefoniert: Punkte 6 bezieht sich laut Hotline nur auf Dinge die im Zeitraum der letzten 5 Jahre nach Punkt 5 angeraten wurden

Das ist Blödsinn, dann würde das dort so stehen.

Gruß
Philipp


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