ich arbeite mich nun schon etwas länger durch das Forum hätte aber gerne doch noch mal ein Feedback zu meinem Fall:
Im moment gesetzlich Versichert.
2001-2002 ca. 6 Sitzung bei einem Arzt für Nervenheilkunde verlief danach im Sande sprich ich bin nie wieder hingegangen.
Aktuell habe ich ein Angebot der Hanse Merkur vorliegen die meinem Verständniss nach 5 Jahre zurück den Krankenstand abfragen dazu habe ich ein Formular erhalten das in einer Tabelle mit JA / NEIN Fragen folgendes abfragt:
Angaben zum Gesundheitszustand
Die Gesundheitsfragen sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Bei ausgeheilten Krankheiten und Beschwerden geben Sie bitte
an, seit wann Beschwerde- und Behandlungsfreiheit besteht. Eine Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer zu einem Rücktritt oder zu
einer Kündigung berechtigen oder zu einer Vertragsänderung führen. Bitte beachten Sie hierzu die Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz über
die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht auf den Seiten 9 und 10 der Ihnen ausgehändigten
Verbraucherinformation. Wird eine der gestellten Fragen 1. bis 7. und 9. bis 12. mit „ja“ beantwortet, sind
ergänzende Angaben erforderlich. Ihre ausführlichen Angaben tragen Sie bitte in der Tabelle im Anschluss an die
Gesundheitsfragen ein. Vielen Dank.
Punkt 5 will dabei folgendes wissen:
5. Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von Psychotherapeuten/
Psychologen durchgeführt?
Wenn ich nun alles was ich mir so aus dem Forum gezogen habe richtig interpretiere brauche ich keinerlei Angaben zu Themen von vor ca. 2005 zu machen und es wäre somit nicht mit einer Ablehnung Aufgrund der Sitzungen beim Nervenheilkundler zu rechnen?
Danke für die Hilfe
Sabine