du meinst wenn das Beschäftigugnsverhälnis endet und du denn noch am studieren bist, aber keinen neuen Job hast?
Denn müsen Beiträge gezahlt werden. wenn du denn keinen neuen job hast.
über 30 und versicherungspflicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Hm, ich glaube nicht, dass es so einfach ist - während des Studiums ein Beschäftigung von 21 Stunden wöchentlich aufzunehmen - um dann sofort in die GKV zu kommen.
Die Kasse wird ganz genau prüfen, was hier im Vordergrund steht. Entweder das Studium oder die Beschäftigung. Steht das Studium im Vordergrund, wird durch die Beschäftigung keine Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst. Diese Prüfung ist sehr umständlich.
Die Kasse wird ganz genau prüfen, was hier im Vordergrund steht. Entweder das Studium oder die Beschäftigung. Steht das Studium im Vordergrund, wird durch die Beschäftigung keine Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst. Diese Prüfung ist sehr umständlich.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Nee. eigentlich nicht darür gibt es einen Leitfaden, wo jeder einzelne Schritt denn aufgeführt wird, was wann wie undwo zu prüfen ist.
Die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.9 käne aufgrund der Vollendung des 30 Lebensjahres in Betracht.
Aber das muß denn erstmal geprüft werden, Gibt es auch entsprechende Rundschreiben und Besprechungsergebnisse zu.
Die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.9 käne aufgrund der Vollendung des 30 Lebensjahres in Betracht.
Aber das muß denn erstmal geprüft werden, Gibt es auch entsprechende Rundschreiben und Besprechungsergebnisse zu.
Vergil09owl hat geschrieben:Die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.9 käne aufgrund der Vollendung des 30 Lebensjahres in Betracht.
Aber das muß denn erstmal geprüft werden, Gibt es auch entsprechende Rundschreiben und Besprechungsergebnisse zu.
was wird denn geprüft, ob ich überhaupt zur uni gehe und dort regelmässig an vorlesungen teilnehme?
koennen die ruhig machen.
was besagt denn das rundschreiben und besrechungsergebnisse in kurzform?
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste