über 30 und versicherungspflicht

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Beitragvon Vergil09owl » 29.10.2010, 16:11

du meinst wenn das Beschäftigugnsverhälnis endet und du denn noch am studieren bist, aber keinen neuen Job hast?

Denn müsen Beiträge gezahlt werden. wenn du denn keinen neuen job hast.

_delaveri
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Beitragvon _delaveri » 29.10.2010, 18:13

ja,ich meine man wird erst nach dem 1.jahr versicherungdpflichtig,
während des 1. jahres zahle ich also keine beitraege, weil ich erst 1. jahr arbeiten muss.

nach dem jahr bin ich ja in der GKV. das habe ich verstanden, die frage war, wie läuft's ab während/ innerhalb des jahres.

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Beitragvon Vergil09owl » 29.10.2010, 19:56

wie solls denn laufen, du trägst die Beiträge und dein Arbeitgeber.

_delaveri
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Beitragvon _delaveri » 30.10.2010, 13:34

ja klar war nur verwirrt, weil ich dachte ich muss erst 1 jahr einen job haben und erst danach die beiträge bezahlt werden.
ok danke dir!

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Beitragvon Rossi » 30.10.2010, 13:43

Hm, ich glaube nicht, dass es so einfach ist - während des Studiums ein Beschäftigung von 21 Stunden wöchentlich aufzunehmen - um dann sofort in die GKV zu kommen.

Die Kasse wird ganz genau prüfen, was hier im Vordergrund steht. Entweder das Studium oder die Beschäftigung. Steht das Studium im Vordergrund, wird durch die Beschäftigung keine Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst. Diese Prüfung ist sehr umständlich.

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Beitragvon Vergil09owl » 30.10.2010, 16:35

Nee. eigentlich nicht darür gibt es einen Leitfaden, wo jeder einzelne Schritt denn aufgeführt wird, was wann wie undwo zu prüfen ist.
Die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.9 käne aufgrund der Vollendung des 30 Lebensjahres in Betracht.

Aber das muß denn erstmal geprüft werden, Gibt es auch entsprechende Rundschreiben und Besprechungsergebnisse zu.

_delaveri
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Beitragvon _delaveri » 31.10.2010, 18:12

Vergil09owl hat geschrieben:Die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.9 käne aufgrund der Vollendung des 30 Lebensjahres in Betracht.

Aber das muß denn erstmal geprüft werden, Gibt es auch entsprechende Rundschreiben und Besprechungsergebnisse zu.


was wird denn geprüft, ob ich überhaupt zur uni gehe und dort regelmässig an vorlesungen teilnehme?
koennen die ruhig machen.

was besagt denn das rundschreiben und besrechungsergebnisse in kurzform?

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Beitragvon Czauderna » 31.10.2010, 18:48

Hallo,
wir prüfen das grundsätzlich ausgehend vom Beschäftigungsverhältnis her denn diese Angaben sind leichter belegbar als die Studientätigkeit.
Der Arbeitgeber kann eher was zu den Fakten der Tätigkeit sagen als die Uni zum individuellen Studienablauf.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 01.11.2010, 10:32

Der Arbeitgeber prüft denn auch grundsätzlich erstmal die Pflichtversicherung

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Beitragvon _delaveri » 01.11.2010, 21:15

ich danke euch allen fuer die hilfe.
ich habe jetzt das wesentliche verstanden.
vielen dank nochmal an alle beteiligung.
super support!


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