Ohne Krankenversicherung zum Arzt?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Arturo
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Ohne Krankenversicherung zum Arzt?

Beitragvon Arturo » 02.11.2010, 17:24

Hallo, liebe Leutz :-)

Ich bin ganz neu hier und habe ein grosses Problem, das einer Chronik bedarf:

Als Erwerbsunfähigkeitsrentner habe ich in Spanien und ab 2006 in Paraguay/Südamerika gelebt. Dadurch bin ich aus der gesetzlichen Pflichtversicherung "rausgefallen" und war nicht mehr versichert.

Seit dem 14.09.2010 lebe ich aber wieder fest in Deutschland und habe vielfach bei meiner ehemaligen Krankenkasse (HEK) angerufen, gemailt und Briefe geschickt, das ich wieder aufgenommen werden muss (Alle Voraussetzungen sind erfüllt!).

Anfangs wurde ich aber immer nur vertröstet: "Wir schicken Ihnen einen Antrag zu" ... dieser kam aber lange nicht an ...

Erst ein etwas drohender Einschreibebrief vom 30.09.2010 meinerseits brachte den "Erfolg", das man mir mit Schreiben vom 07.10.2010 einen Antrag zuschickte. Diesen habe ich mit allen notwendigen Anlagen am 11.10.10 per Einschreiben an die HEK gesandt.

Bis heute (02.11.10) ist aber noch nichts passiert !

Das grösste Problem ist dabei, das ich eine akute bakterielle Infektion habe, die dringend behandelt werden muss! Aber ohne gültige KV kann ich ja nicht zum Arzt gehen (bzw. das nicht selbst bezahlen)?!

Ich fühle mich regelrecht als Opfer einer kostensparenden Institution, die aber seitens Gesetz (SGB 5, §5, Absatz 1 Nr. 13) verpflichtet ist, mich wieder aufzunehmen, zumal ich alle Kriterien dafür erfülle.

Weiterhin wurde mir telefonisch gesagt, das ich für die gesamte Dauer meines Auslandsaufenthaltes Beiträge nachzahlen muss - dies kann aber so nicht stimmen, denn ich hätte ja in dieser Zeit gar keine Möglichkeit gehabt, Leistungen in Anspruch zu nehmen!

Dazu bin ich gespannt, ab wann ich nun Beiträge zahlen muss ... denn bis heute kann ich ja ohne KV-Karte keine Leistungen in Anspruch nehmen ...

Falls Jemand einen Rat weiss, würde ich mich sehr freuen - durch meine akute Infektion leide ich nämlich und es wird von Tag zu Tag schlimmer!

Danke
Arturo

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Beitragvon Vergil09owl » 02.11.2010, 17:49

Dumme Frage, weiß der RV Träger das du wieder in Deutschland bist und das die HEK ceine Kasse ist, ergo beziehst du eine deutsche Rente?

Arturo
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Beitragvon Arturo » 02.11.2010, 17:55

Hallo, das ist keine dumme Frage!

Ich habe mich natürlich auch gleich bei der Rentenversicherung gemeldet und beziehe und bezog immer die Rente in Deutschland (auch immer auf ein deutsches Konto).

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Beitragvon Vergil09owl » 02.11.2010, 18:02

hm der RV Träger weiß also auch das du bei der HEK versicehrt bist und dsa nachdort Beitröge abgeführt werden, sollte zumindest so auf deinen aktuellen Rentenbescheid stehen. Also ich würde die nächste HEK Geschäfsstelle aufsuchen und mir eine Behandluhgsschein ausstellen lassen mi Vorlage des aktuellen Rentenbscheides.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.11.2010, 18:02

Behandlungsschein pardon

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Beitragvon Vergil09owl » 02.11.2010, 18:06

Achja wenn eine Rente bezogen wurde und keine Anwesenheit in Deutschland bestand, würde ich denn dochmal nett auf § 4 sGB IV hinweisen teritorialprizip, das SGB gilt nur im hoheitsgebeit des Grundgesetzes im Zweifalls gilt noch EU Recht und Abkommensrecht. Nachweis Auslandsaufenthalt vorlegen und gut.

Arturo
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Beitragvon Arturo » 02.11.2010, 18:08

Leider hilft mir Deine Antwort nicht wirklich, denn ich bin ja durch Auswanderung nach Paraguay (kein Sozialabkommen) gar nicht mehr krankenversichert und zahle demnach auch keine Beiträge.

Somit stehen natürlich auch keine auf meinem Rentenbescheid.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.11.2010, 18:10

ne so meine ich das nicht wenn du in Deutschland bist unterleigst dem Deutschen KV Recht und rV Recht, daher denn auch wieder versicherungspflicht.

Arturo
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Beitragvon Arturo » 02.11.2010, 19:56

Ja - das ist mir ja auch bewusst ... aber ich möchte mich dagegen wehren, das die HEK mich ignoriert und sogar belügt!

Ich bin nun über 6 Wochen wieder in Deutschland und die rühren sich ja nicht ... DAS ist das Problem ... mittlerweile halte ich dieses Verhalten sogar für kriminell! (Zumal ich auch bewusst belogen wurde und mir eine Mitarbeterin sogar sagte, ich solle mich bei einer anderen Versicherung melden und Lügen!).

Wenn ich zum Arzt gehe, verlangt der einen Versicherungsnachweis - den habe ich aber nicht ... also werde ich als Privatpatient abgehandelt.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.11.2010, 19:59

Moment die HEK ist verpflichtet eine entsprechende Bescheinigung auszustellen , wie schon geschreiben am besten persönlich vorstellig werden.

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Beitragvon Rossi » 02.11.2010, 21:52

Moment mal, jetzt muss man aber höllisch aufpassen.

Dort werden nämlich viele Fehler in der Praxis gemacht. Die meisten Kassen würden den Kunden in die sog. Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) nehmen, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Kralle ist nämlich nicht möglich, wenn die sog. KVdR Voraussetzugen vorliegen.

KVdR heisst, dass man nur über die Rente versichert ist. Dazu meine Frage, wie bist Du damals, als die Rente bewilligt worden ist, versichert gewesen?

Bist Du damals als Rentner freiwillig versichert (Beitrag selber gezahlt), oder als Rentner pflichtversichert (Beitrag wurde von der Rente einbehalten und direkt an die Kasse gezahlt) gewesen.

Bei der KVdR ist es nämlich so, dass nur, wenn man sich in Deutschland und in den EU-Staaten aufhält über die Rente eine Pflichtversicherung besteht. Für diese Zeit werden auch nur Beiträge aus der Rente einbehalten und an die Kasse überwiesen.

Hält man sich außerhalb von Deutschland oder den EU-Staaten (bwz. Abkommenstaaten) auf, so endet diese Pflichtversicherung und natürlich auch der Beitragsabzug aus der Rente.

Kommt man dann allerdings nach Deutschland zurück, so lebt die KVdR mit der Wohnsitznahme in Deutschland wieder auf und man ist hierdurch versichert.

Die KVdR ist meistens billiger.

Gucke mal hier, dort war ein Poster in Moskau und hatte das gleiche Problem.


http://www.forum-krankenversicherung.de ... ght=moskau
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Arturo
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Beitragvon Arturo » 02.11.2010, 23:04

Hallo Rossi, danke für Dein Statement.

Ich sagte ja: Bei mir liegen ALLE Voraussetzungen vor:

- Ich war stets pflichtversichert in der KVdR (hier: HEK)
- Beiträge wurden direkt von der RV an die KVdR gezahlt
- als ich in Spanien lebte, wurden die Beiträge weiter an die HEK gezahlt, obwohl ich in der spanischen "Seguridad Social" war
- als ich nach Paraguay ging, wurde ich "rausgeschmissen"
- ich war zwischenzeitlich nicht privat oder sonstwie versichert
- ich bin wieder ordnungsgemäss in Deutschland angemeldet

Was mich besonders geärgert hat: Meine gesamten Zahnarztbesuche in Spanien (incl. Notfälle mit Extraktion und dann die gesamte Prothese) musste ich selber zahlen! Obwohl pflichtversichert!
---Aber das ist ein anderes Thema und eigentlich ein Grund, nicht wieder diese KV zu wählen .... aber im Moment kann ich sie nur wählen und sie müssen mich aufnehmen!---

NUR: Wie wehre ich mich gegen diese Ignoranz ???

Arturo
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Beitragvon Arturo » 02.11.2010, 23:14

Nochmal an Rossi:

Habe gerade den "Moskau-Beitrag" gelesen.
Bei mir ist es ja eigentlich genauso und ich kenne ja meine Rechte!

ABER:

Ich habe keine Möglichkeit, mich zu wehren, wenn die einfach nicht handeln!

Ich vermute und unterstelle einfach mal, das die einen EU-Rentner (deren Krankheitsgeschichte der HEK ja bekannt ist) möglichst "abwimmeln" wollen, weil er (also ich) ein erhöhtes Risiko darstellt!
Und genau dagegen will ich mich wehren !!!

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Beitragvon Rossi » 02.11.2010, 23:32

Sorry, Arturo, ich kann Dir nur aus meiner Praxis berichten.

Die Kasse prüft noch wie die wilde Wutz, ob die Kralle für Dich in Frage kommt (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Die Abwehrhaltung ist hier sehr gross.

Du musst sehen, es sind in der Regel bei den Kassen unterschiedliche Abteilungen. Es gibt extra ne Abteilung für die Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) und extra ne gesonderte Abteilung für die KVdR.

Es schlummert derzeit noch bei der Abteilung für die Kralle und der zuständige SB kennt sich mit der KVdR nicht aus. Von daher leitet er es auch nicht weiter an die zuständige KVdR-Abteilung.

Es dürfte relativ einfach sein. Die zuständige KVdR-Abteilung hat im Computerchen nämlich gespeichert, dass damals die KVdR-Voraussetzungen vorgelegen haben. Und jenes muss jetzt einfach wieder - durch den Zuzug - aktiviert werden. Da muss man nix großartiges erneut prüfen, weil es nämlich damals umfassend geprüft wurde.

Sorry, so einen ähnlichen Sachverhalt hatte ich letztens auch. Es ging dann um ne freiw. Kv.! Die Abteilung für die freiw. Kv. forderte irgendwelche Bescheinigungen. Ich konnte es nicht nachvollziehen, warum hier die Abteilung für die freiw. Kv. wie die wilde Wutz am ermitteln war.

Dann habe ich dort angerufen und danach gefragt, was das alles soll. Es sei ein glasklarer Fall für die KVdR. Der Sachbearbeiter konnte mir über die KVdR natürlich keine Auskünfte erteilen, weil er hiefür nicht zuständig war und die Einzelfallvoraussetzungen nicht kannte.

Dann aber kam alles im Gang und es dauerte noch nicht mal ne Woche und es war alles im Lot bzw. im Boot.

So etwas läuft dann unter dem Motto, dass die linke Hand manchmal nicht weiss was die rechte Hand macht.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.11.2010, 23:43

Also, ich denke mal, es ist wirklich so, dass Dein Aufnahmegesuch in der falschen Abteilung gelandet ist.

Zitat:

Wir schicken Ihnen einen Antrag zu" ... dieser kam aber lange nicht an ...

Erst ein etwas drohender Einschreibebrief vom 30.09.2010 meinerseits brachte den "Erfolg", das man mir mit Schreiben vom 07.10.2010 einen Antrag zuschickte. Diesen habe ich mit allen notwendigen Anlagen am 11.10.10 per Einschreiben an die HEK gesandt.



Für die KVdR braucht man keinen Antrag. Sie entsteht kraft Gesetz mit der erneuten Wohnsitznahme in Deutschland.

Was für einen Antrag hast Du denn per Einschreiben zur HEK gesandt?

Steht dort etwa oben drüber:

Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 20 Abs. 1 Nr. 12 SGB XI

Dann kannst Du nämlich gewiss sein, dass Du in der falschen Abteilung gelandet bist.


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