Anzeige zur Pflichtversicherung hilfe

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vertigo75
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Anzeige zur Pflichtversicherung hilfe

Beitragvon vertigo75 » 16.12.2010, 00:49

Hallo
war bis 25.6.10 gesetzlich versichert da arbeitnehmer ,danach war ich selbständig habe mich am 1.10 privat versichert .mitte september bekam ich post von der GKV sie wollten wissen wies mit meinem versicherungsstand aussieht habe dort lediglich angekreuzt das ich nicht gesetzlich versichert bin
nicht mehr und nicht weniger.heute bekam ich wieder post von der gkv
(Anzeige zur Pflichtvericherung 25.6 bis laufende) was ist zu tun ?
und was bedeutet "selbst versichert"? steht so auf dem formular .könnte ich das ankreuzen? würde mir das was bringen?mfg

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 16.12.2010, 08:36

Guten Morgen, die GKV will die Zeiten zwischen dem 25.6.2010 und den 309.09 2010 klären, das heißt ab dem 25.06.10 bis 30.09.2010 sind Beiträge zu entrichten.
Am besten den Nachweis der PKV ab dem 01.10.10 beifügen.

Gruß

Cicero

vertigo75
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Beitragvon vertigo75 » 16.12.2010, 10:14

Hallo
die schreiben mir das man im krankheitsfall wieder bei der alten gkv versichert ist ,ich war aber nicht krank was ist wenn ich die anzeige nicht zurückschicke?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 16.12.2010, 10:22

Taja, wie soll ich sagen die werden dich denn noch öfters anschreiben udnversuchen dich nach § 5 Abs 1 Nr. 13 zu versichern, allerdings müßte du denn dazu eine Antrag ausfüllen. Nu zwingen könne sie dich grundsätzlich nicht.

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Beitragvon Vergil09owl » 16.12.2010, 10:44

Pardon, eine Mitwirkungspflicht zur Klärung des Versichrungsverlaufes besteht natürlich, vergl § 206 SGB V, Das kann wenn die Kasse es drauf anlegt auch bis zur verhängung eines Bußgeldes gehen. Grundsätzlich besteht zwar Versicherungsfreiheit,aber Krankenversicherungspflicht. Ich würde es mal sosagen besser ist das den Fragebogen auszufüllen und mit dem PKV Nachweis zurück zusenden.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.12.2010, 19:06

Nun denn vergil postet hier aus der Sicht der Kasse.

Das Bundesversicherungsamt stellt klipp und klar fest, dass die sog. Kralle (Versicherungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) nur zustande kommt, wenn man mitwirkt. D. h., nur wenn Du den Bogen ausfüllst und die Kreuzchen machst.

Angesichts der kurzen Lücke und sofern Du nicht beim Artz gewesen bist, würde ich nix machen.

Ich habe es bislang noch nicht in der Praxis erlebt, dass die Kasse ein Bußgeld deswegen erhoben hat. Mag natürlich sein, dass vergils Kasse so etwas macht, ich habe es aber noch nicht erlebt.

Du hast es doch in der Hand; mache erst einmal nix und warte ab was kommt. Vielleicht gibt die Kasse nach dem 1. oder 2. Versuch auf; jenes ist zumindest meine bescheidene Erfahrung.


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